Der zweite, umfangreiche Kurs ist den verschiedenen Gebieten des Schuldrechts gewidmet. Dieses findet sich im 2. Buch des BGB und gliedert sich seinerseits in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Den allgemeinen Teil des Schuldrechts bildet das Recht der Leistungsstörungen. Hier wird erläutert, welche Rechtsfolgen sich ergeben, wenn Verträge gar nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Im besonderen Schuldrecht werden die einzelnen Vertragsarten, insbesondere der Kauf-, Miet-, Dienst- und Werkvertrag behandelt. Auch moderne Vertragsformen die nicht unmittelbar gesetzlich geregelt sind, wie der Leasingvertrag, werden erläutert. Einen weiteren praktischen bedeutsamen Teil bildet das Deliktsrecht (Schadensrecht), welches sich mit den Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen beschäftigt
Der Kurs 40561 ist Bestandteil des Moduls 31061.