Gegenstand des ersten Kurses sind die im allgemeinnen Teil des BGB niedergelegten Grundlagen und Grundbegriffe des Privatrechts, deren Kenntnis Voraussetzung für das Verständnis der spezielleren Normen ist. Behandelt werden insbesondere die Willenserklärung, die Rechtsgeschäftslehre, die Anfechtung, die Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in Verträge, die Verjährung und das Recht der Stellvertretung.
Der Kurs 40560 ist Bestandteil des Moduls 31061.