Aktuelles

Fake-Rechnungen mit falscher IBAN

[10.04.2025]

Die Betrüger setzen dabei auf verschiedene Methoden:


  • Fake-Rechnungen von Lieferanten: Die Betrüger dringen in E-Mail-Server von Lieferanten ein und greifen somit Rechnungen, Adressen und weitere Informationen der Opfer ab und versenden gefälschte Rechnungen.

  • Phishing: Per E-Mail oder SMS werden die Opfer eines Phishing Angriffs auf gefälschte Webseiten gelockt, wo sie ihre Zugangsdaten preisgeben sollen.

  • CEO-Fraud: Hier geben sich die Betrüger als hochrangige Führungskraft (Rektorat / Dezernatsleitung) aus und weisen Mitarbeitende an, dringende Überweisungen zu tätigen.

Rechtsprechung

Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 27.07.2023 (Az. 19 U 83/22) entschieden, dass der Käufer auch dann zahlen muss, wenn er auf eine gefälschte Rechnung mit falscher IBAN überwiesen hat.

Was tun, wenn man auf Fake-Rechnung reingefallen ist?

Wer bemerkt, dass er auf eine gefälschte Rechnung gezahlt hat, sollte schnell handeln:

  • Informieren Sie sofort Ihre Bank und versuchen Sie eine Rücküberweisung zu veranlassen. Leider ist dies nach den SEPA-Regeln oft nicht mehr möglich, wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde.
  • Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei. Dies kann in Kombination mit einem Nachforschungsantrag bei der Bank unter Umständen zur Sicherstellung des Geldes führen.
  • Dokumentieren und sichern Sie alle Beweise, insbesondere die E-Mail-Korrespondenz.
  • Informieren Sie den tatsächlichen Rechnungssteller und schildern Sie den Sachverhalt.
 
Informationssicherheit | 10.04.2025