Aktuelles
Fake-Rechnungen mit falscher IBAN
[10.04.2025]Die Betrüger setzen dabei auf verschiedene Methoden:
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Fake-Rechnungen von Lieferanten: Die Betrüger dringen in E-Mail-Server von Lieferanten ein und greifen somit Rechnungen, Adressen und weitere Informationen der Opfer ab und versenden gefälschte Rechnungen.
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Phishing: Per E-Mail oder SMS werden die Opfer eines Phishing Angriffs auf gefälschte Webseiten gelockt, wo sie ihre Zugangsdaten preisgeben sollen.
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CEO-Fraud: Hier geben sich die Betrüger als hochrangige Führungskraft (Rektorat / Dezernatsleitung) aus und weisen Mitarbeitende an, dringende Überweisungen zu tätigen.
Rechtsprechung
Das OLG Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 27.07.2023 (Az. 19 U 83/22) entschieden, dass der Käufer auch dann zahlen muss, wenn er auf eine gefälschte Rechnung mit falscher IBAN überwiesen hat.
Was tun, wenn man auf Fake-Rechnung reingefallen ist?
Wer bemerkt, dass er auf eine gefälschte Rechnung gezahlt hat, sollte schnell handeln:
- Informieren Sie sofort Ihre Bank und versuchen Sie eine Rücküberweisung zu veranlassen. Leider ist dies nach den SEPA-Regeln oft nicht mehr möglich, wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde.
- Erstatten Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei. Dies kann in Kombination mit einem Nachforschungsantrag bei der Bank unter Umständen zur Sicherstellung des Geldes führen.
- Dokumentieren und sichern Sie alle Beweise, insbesondere die E-Mail-Korrespondenz.
- Informieren Sie den tatsächlichen Rechnungssteller und schildern Sie den Sachverhalt.