Veranstaltungen

Verfassung und Krise

Termin: 29.11.2013 - 30.11.2013 / 10:00 Uhr

Ort: Arcadeon - Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Lennestr. 91, 58093 Hagen

Symposion


Veranstalter: FernUniversität in Hagen, Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV)

Die interdisziplinär und international angelegte Ta­gung thematisierte das Zusammenspiel gesellschaftli­cher Wandlungsprozesse sowie politischer und ver­fassungspolitischer Entwicklungen. Neben histori­schen und zeitgenössischen Einzelfallstudien wur­den Probleme des aktuellen europäischen Haus­haltskrisenmanagements (aus der Perspektive der Geber- und Nehmerländer) behandelt. Den weite­ren mittel- und langfristigen Perspektiven europäi­scher Krisenbewältigung widmete sich die Tagung in ihrem abschließenden Podium mit den Stichworten „Differenzierung“, „Mehrebenen-Parlamentaris­mus“ und „europäische Öffentlichkeit“.

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Tagungsbericht

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Jahrestagung 2013 des Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen, 29. und 30. November 2013

Das Zusammenspiel gesellschaftlicher Wandlungsprozesse sowie politischer und verfassungspolitischer Entwicklungen stand im Mittelpunkt des interdisziplinär und international angelegten Symposions „Verfassung und Krise“, zu dem das Dimitris-Tsatsos-Institut der FernUniversität in Hagen in das Arcadeon – Haus der Wissenschaft und Weiterbildung eingeladen hatte. Namhafte Wissenschaftler und Praktiker aus ganz Deutschland, aber auch aus Belgien, Estland, Griechenland, Italien, Österreich und der Schweiz ließen sich von dem aktuellen europäischen Thema anlocken.

Gabriele Zwiehoff (Prodekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen) eröffnete die Tagung mit einem Rückblick auf das zehnjährige Bestehen des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV). Bei dem Thema der Tagung „Verfassung und Krise“ handele es sich um ein Thema von großer Sprengkraft, das Europa seit Jahren in Atem halte. Der Direktor des DTIEV, Peter Brandt (Hagen), stellte in seiner Einleitung die Arbeit des Instituts auf dem Gebiet des Verfassungswandels vor. In Bezug auf das Tagungsthema hob er die Ratifikationskrise nach dem Europäischen Verfassungskonvent von 2007 hervor, welche die optimistische Grundtendenz der europäischen Integrationslinie in Frage stelle. Angesichts des diskutierten Austritts einiger EU-Mitgliedsstaaten aus der Eurozone oder der Europäischen Union und der damit einhergehenden Tendenz zur Renationalisierung müsse sich nun die europäische Solidarität beweisen. Europäische Strukturen und Entscheidungsmechanismen müssten daher ausgebaut werden, um einem wirtschaftlichen und sozialen Auseinanderdriften der Mitgliedstaaten entgegenzuwirken.

Das erste Podium der zweitägigen Veranstaltung stand unter dem Thema „Europäisches Krisenmanagement und nationale Verfassungswirklichkeit“. Martin Nettesheim (Tübingen) führte in seinem Vortrag zur Perspektive der „Geberländer“ aus, wie die verfassungsrechtlichen Akteure auf die Herausforderungen der Krise reagierten. Sein Anliegen war es, zwei Grundsätze verfassungsrechtlicher Krisenbewältigung zu kontrastieren. Dabei ging er auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein. Die vom Bundesverfassungsgericht in den Jahren 2011 und 2012 entwickelten Prüfungsmaßstäbe stellen sich laut Martin Nettesheim als ad hoc Entscheidungen im Nachhinein auf politische Entwicklungen dar, die durch Selbstrevision des Gerichts keine klaren Maßstäbe für die politischen Akteure erkennen ließen. Einen über den heutigen Grad der Solidarität hinausgehenden Spielraum für Hilfeleistungen gebe es nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht. Im Gegensatz dazu ließe das Grundgesetz jedoch einen größeren Rahmen an Solidarität zu, als dies bisher vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung umrissen werde. Xenophon Contiades (Athen) referierte im Anschluss aus Sicht der „Nehmerländer“. Er zeigte anhand ausgewählter Reformbeispiele auf, welche Auswirkungen die Krise auf die Verfassungswirklichkeit in Ländern wie Irland, Portugal, Spanien, Italien und Griechenland habe. Der Einfluss, den die Finanzkrise auf Judikative, Legislative, Exekutive, das politische Parteiensystem und die Grundrechte nehme, werde anhand verschiedener Verfassungsfunktionen wie bspw. der veränderten Rolle des Parlaments in Griechenland verdeutlicht.

Die anschließende Diskussion leitete Andreas Haratsch (Hagen). Paolo Ridola (Rom) gab in seinem Diskussionsbeitrag zu bedenken, dass die Perspektive introvertierter Staatlichkeit ungenügend sei, um die Krise zu bekämpfen. Dian Schefold (Bremen) merkte zum Vortrag von Martin Nettesheim an, dass die Auswirkungen der deutschen Rechtsprechung für die südeuropäischen Verfassungskulturen verheerend seien im Angesicht der tiefgreifenden Reformen, denen die Verfassungen in Südeuropa unterzogen werden. Peter Schiffauer (Hagen) machte in seinem Diskussionsbeitrag darauf aufmerksam, dass das Bundesverfassungsgericht für die innerstaatliche Verschuldung keine Verschuldungsgrenze im Sinne eines Haushaltsrisikos annehme, jedoch eine solche für verpflichtende Transfers an andere Staaten.

Der Nachmittag des ersten Tages begann mit einem Vortrag zum Thema „Solidarität als Verfassungsprinzip“. Thomas Fleiner (Fribourg) referierte über die Notwendigkeit von Solidarität in einer arbeitsteiligen Gesellschaft, Solidarität im bundesstaatlichen Finanzwesen und den damit verbundenen Erfahrungen in der Schweiz sowie über das Thema der Überschuldung. Thomas Fleiner appellierte in seinem Resümee dafür, dass ein Gemeinschaftsgefühl, das ein Volk zusammenhält, unabdingbare Voraussetzung für Solidarität sei. In der folgenden Diskussion, die von Jörg Ennuschat (Hagen) als Moderator geleitet wurde, warf Christine Landfried (Hamburg) die Frage auf, ob und wie sich die ersten Ansätze von Solidarität in Europa beschleunigen ließen. Andreas Haratsch warf in seinem Diskussionsbeitrag die Frage auf, was Ursache und was Wirkung im Prozess von Nationenbildung und Solidarität sei. Peter Brandt lehnte den Begriff der „Nation“ als unzureichend für die Europäische Union ab und betonte, dass diese eine aus politischer Aktion entstandene Gemeinschaft sei.

Das zweite Podium stand thematisch unter dem Titel „Gesellschaftlicher Wandel – Anpassungskrise und Verfassungsentwicklung“. Hans-Tjabert Conring (Bielefeld) illustrierte den Wandel von Religions- und Kirchenverfassungsrecht. Sein besonderes Augenmerk fiel dabei auf das Leben unter der Religionsverfassung. Wie kann die evangelische Kirche dem Mitgliederschwund durch Verfassungsreformen begegnen, wenn der Konsens zu Sinn und Funktion infrage steht, wenn Probleme also nicht mehr durch die Verfassung gelöst werden können? In der anschließenden Diskussion stellte Jörg Ennuschat als Moderator in Bezug auf Hans-Tjabert Conrings Stichpunkte „Erstarrung, Ressourcenrückgang und Mitgliederschwund“ fest, dass es nicht nur in staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen eine Krise gäbe, sondern auch innerhalb der Kirche.

Arthur Schlegelmilch (Hagen) leitete sodann zum „Historiker-Podium“ über, das Peter Brandt mit einem Beitrag zum „Vergleich preußischer (1862 – 1866) und dänischer Verfassungskonflikt (1875 – 1894)“ eröffnete. Peter Brandt skizzierte zunächst den Aufbau und die Entwicklung der preußischen oktroyierten Verfassung von 1848 und deren revidierter Version von 1850 als Resultante der liberal-nationalen Bewegung von 1848/49 und der gegenrevolutionären Behauptung des vorkonstitutionellen monarchischen Verwaltungsstaates. Der Durchbruch moderner Verfassungsstaatlichkeit sei in Dänemark durch das Grundgesetz von 1849 gekommen, das dem liberalen Zeitgeist durch eine monarchisch-konstitutionelle Verfassung Rechnung getragen hätte und bis 1864 – im Gegensatz zur preußischen Verfassung – seine Funktionsfähigkeit ohne größere Qualitätsverluste unter Beweis gestellt hätte. Während der preußische Konflikt in einem Kompromiss geendet hätte, der die weitere Entwicklung des „deutschen Konstitutionalismus“, über Preußen hinaus, stark geprägt habe, stünde am Ende des dänischen Konflikts – mit geringer Verzögerung – der Durchbruch der parlamentarischen Regierungsweise. Im Anschluss referierte Michael Schneider (Bonn) „zum Konflikt um die Notstandsgesetze (1958 – 1968)“. Die „Notstandsgesetze“ im Wandlungsprozess der 1960er Jahre seien das Ferment für die breite Mobilisierung der Öffentlichkeit gewesen und seien von einigen Zeitgenossen als Krise empfunden worden. Diese These wurde von Michael Schneider infrage gestellt: vielmehr sei der Konflikt um die Notstandsgesetze ein Indikator und Motor eines soziokulturellen Wandlungsprozesses gewesen, der insgesamt einem neuen Verständnis von Öffentlichkeit und politischer Partizipation zum Durchbruch verholfen habe. In der anschließenden Diskussion unter der Leitung von Arthur Schlegelmilch stand die von Brandt eingeführte „Lückentheorie“ im Fokus der Beiträge. Andreas Haratsch wies darauf hin, dass es eigentlich nicht möglich sei, Verfassungen lückenfrei zu formulieren. Selbst die Notstandsgesetzgebung könne die Lücke, die da bestehe, letztlich nur verkleinern. Sie müsse immer weiter bestehen. Eine vollkommene Lückenschließung sei eine Utopie.

Den ersten Veranstaltungstag beendete Alexander Thiele (Göttingen/Bochum) mit einem Vortrag zum „Solidaritätsprinzip in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (WWU). Er thematisierte die Frage, ob Solidarität mit den rechtlichen Vorgaben der Wirtschafts- und Währungsunion überhaupt vereinbar sei. Sein Vortrag zeigte, dass die WWU durchaus beachtliche, wenngleich keineswegs grenzenlose Solidaritätsoptionen in diesem Sinne eröffne. Anschließend untersuchte er, wie sich angesichts tatsächlich geleisteter oder auch nicht geleisteter Hilfen die Solidaritätskultur innerhalb der Union darstelle, bevor er abschließend resümierte, welche Schlüsse sich daraus für den Integrationsstand insgesamt ziehen ließen. Jörg Ennuschat leitete die Diskussionsrunde, in der Arthur Benz (Darmstadt) darauf hinwies, dass in der Finanzkrise möglicherweise ein richtiges Demokratiedilemma aufgebrochen sei. Dieses Dilemma bestehe einerseits auf der Ebene der Europäischen Union und zwischen den Staaten sowie andererseits in der Solidarität in der Bevölkerung. Er ist der Auffassung, dass ein Spannungsverhältnis zwischen diesen beiden Ebenen entstanden sei.

Am zweiten Tag der Fachtagung eröffnete Christine Landfried das Podium „Erfahrungen aus der Krise – Perspektiven für den europäischen Verfassungsprozess“. Frank Schimmelfennig (Zürich) referierte zum Thema „Eurokrise und differenzierte Integration“. Erführte zunächst aus, wie sich die differenzierte Integration auf die Eurokrise auswirke. Er zeigte ein Differenzierungsszenario auf und die daraus folgenden Reformschritte, welche die Europäische Union unternommen habe, um die Eurozone zu retten und einige ihrer Mängel zu beheben. Darüber hinaus gab er einen Überblick über die Entwicklung und Struktur der differenzierten Integration in der Europäischen Union im Allgemeinen und in der Wirtschafts- und Währungsunion im Besonderen. Dian Schefold gab in seinem Diskussionsbeitrag zu bedenken, ob die von Frank Schimmelfennig angesprochene Bereicherung der Integration bzw. diese Beschleunigung und Vertiefung der Integration in einem im Wesentlichen vertraglichen Mechanismus eine wirkliche Vertiefung darstellen, weil diese sich vom institutionellen Gefüge der Union losgelöst hätten.

Elmar Brok (Brüssel/Straßburg) beschrieb in seinem Vortrag „Der europäische politische Raum – Ansätze europäischer Öffentlichkeit“ die Kluft zwischen Realität und öffentlicher Wahrnehmung der politischen Arbeit in den europäischen Institutionen. Realität sei nur das, was der Bürger für Realität halte. Deshalb sei es notwendig, dass der Diskurs zwischen Entscheidungsgremien öffentlich stattfände, damit der Bürger ein Urteil treffen könne. In der die Tagung abschließenden Diskussion warf Frank Schimmelfennig in seinem Beitrag die Frage auf, ob – wie das Beispiel der Schweiz auch zeige – direkte Demokratie auf die Europäische Union gefahrlos übertragen werden könne. Dies stehe im Kontext zu einem Vertrauensverlust in die Europäische Union aufgrund von Austeritätsmaßnahmen in südeuropäischen Staaten, dem mit einer transparenteren Öffentlichkeit begegnet werden müsse.

Die auf dem Symposion gehaltenen Beiträge werden in der Schriftenreihe des DTIEV erscheinen.

Dieser Beitrag erschien unter dem Titel "Symposion „Verfassung und Krise – Jahrestagung 2013 des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen, Tagungsbericht", in: DVBl 2014, S. 698-700 von Dr. Ingrid Piela und Paul A. v. Heese.

Pressebericht

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​Jahrestagung des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV)

„Verfassung und Krise“ lautete der Titel des Symposions, zu dem das Dimitris-Tsatsos-Institut der FernUniversität in Hagen in das Arcadeon – Haus der Wissenschaft und Weiterbildung eingeladen hatte. Das aktuelle europäische Thema lockte namhafte Wissenschaftler aus ganz Deutschland, aber auch aus Belgien, Griechenland, Italien, Österreich und der Schweiz an.

Das aktuelle europäische Thema lockte namhafte Wissenschaftler aus ganz Deutschland, aber auch aus Belgien, Griechenland, Italien, Österreich und der Schweiz an.

Im Rahmen der interdisziplinär angelegten Veranstaltung referierten und diskutierten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen verschiedener Disziplinen – Historiker, Juristen und Politologen. Aber auch Laien, Politiker und Studierende nahmen teil. Das Europäische Krisenmanagement und die nationale Verfassungswirklichkeit der „Geber- und Nehmerländer“ wurde thematisiert und der gesellschaftliche Wandel im Vergleich des preußischen und des dänischen Verfassungskonflikts im 19. Jahrhundert beleuchtet. Am Beispiel des Konflikts um die Notstandsgesetze in der Mitte des vorigen Jahrhunderts in Deutschland wurden die damalige Anpassungskrise und die Verfassungsentwicklung in den Fokus genommen.

Auf den Prüfstand gehoben wurde auch das Solidaritätsprinzip sowohl auf der Ebene der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, wie auch als Verfassungsprinzip. Jedoch stand die Krise nicht alleine im Zentrum der Tagung, genauso wesentlich waren der Blick auf die Erfahrungen aus der Krise und die Perspektiven, die sich daraus für den weiteren europäischen Verfassungsprozess ergeben.

Prof. Dr. Peter Brandt, Direktor des DTIEV, wies in seiner Begrüßung auf die Aktualität des Themas hin, auf die Erfolge und Rückschläge im europäischen Einigungsprozess. In seinem Schlusswort stellte der stellvertretende Direktor des DTIEV, Prof. Dr. Andreas Haratsch „mit einem Augenzwinkern“ fest, dass die Krise durchaus auch etwas Positives habe, indem sie Anregungen für die Arbeit des Instituts gibt.

Das Symposium fand unter dem Dach des Hagener Forschungsdialogs der FernUniversität statt.

Das Dimitris-Tsatsos-Institut

für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV) ist eine gemeinsame Einrichtung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen. Es befasst sich seit seiner Gründung vor zehn Jahren interdisziplinär sowie national und international mit dem Verfassungswandel aus historischer, juristischer und politikwissenschaftlicher Sicht. Der Fokus liegt auf aktuellen Entwicklungen und Perspektiven.

DTIEV | 10.05.2024