Veranstaltungen
Soziales Europa?
Termin: 20.10.2006
Ort: Arcadeon – Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Lennestr. 91, 58093 Hagen
Symposion
Veranstalter:
FernUniversität in Hagen
Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (IEV)
D - 58084 Hagen
Tel.: (02331) 987 - 2912 Fax: (02331) 987 - 2333
FernUniversität in Hagen
Institut für deutsches u. europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ideas)
D - 58084 Hagen
Tel.: (02331) 987 - 4327 Fax: (02331) 987 - 343
Zentrum für Europäisches Verfassungsrecht
Themistokles u. Dimitris Tsatsos Stiftung
Akadimias Str. 43 GR – 10672 Athen
Tel: 0030-210-3623391 Fax: 0030-210-3390522
Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik e.V.
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Adenauerallee 8a 53113 Bonn
Tel.: (0228) 7379 – 61 Fax: (0228) 7379 – 62
E-Mail:
Internet:
http://www.fernuni-hagen.de/dtiev
http://www.fernuni-hagen.de/ideas
http://www.ges-bonn.de [externer Link]
mit freundlicher Unterstützung der Gesellschaft der Freunde der FernUniversität in Hagen e.V.
Programm
9.30 Uhr
Begrüßung
Regina Zdebel, Kanzlerin der FernUniversität in Hagen
Brigitte Kramps, Bürgermeisterin der Stadt Hagen
Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen
Prof. Dr. Martin Huber, Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen
Prof. Dr. Bernd Waas. Direktor des Institutes für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht der FernUniversität in Hagen
10.00 Uhr
Erste Podium
Das Sozialstaatsmodell der EU-Verfassung
PD Dr. Andreas Haratsch, Hagen
Die historische Entwicklung der Sozialstaatsmodelle
PD Dr. Detelev Brunner, Rostock
Diskussionsleitung:
Prof. Dr. Dr. h.c. Dimitris Tsatsos, Hagen / Präsident des Zentrums für Europäisches Verfassungsrecht, Athen
12.00 Uhr
Mittagessen
13.00 Uhr
Zweites Podium
Der Stand des europäischen Sozialrechts
Prof. Dr. Ulrich Becker, München
Der Stand des europäischen Arbeitsrechts
Prof. mr. G. J. J. Heerma van Voss, Leiden
Diskussionsleitung:
Prof. Dr
15.00 Uhr
Kaffeepause
15.30 Uhr
Drittes Podium
Das Arbeits- und Sozialrecht als Motor für die europäische Integration?
PD Dr. Marlene Schmidt, Frankfurt
Globalisierung und Zukunft des Sozialstaats
Prof. Dr. Klaus Busch, Osnabrück
Diskussionsleitung:
Prof. Dr. Arthur Benz, Hagen
17.30 Uhr
Imbiss
19.00 Uhr
Begrüßung
Prof. Dr. Gregor Thüsing L.L.M. (Harvard), Vorsitzender der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik e.V.
Zur Theorie und Praxis der Sozialen Demokratie
Prof. Dr. Thomas Meyer, Dortmund
Diskussionsleitung:
Prof. Dr. Peter Brandt, Direktor des Institus für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen
Bericht
Symposion „Soziales Europa?“ am 20. Oktober 2006 in Hagen
Am 20.Oktober 2006 fand das interdisziplinäre und internationale Symposion „Soziales Europa?“ statt, zu dem das Institut für deutsches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ideas, Hagen), das Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (IEV, Hagen), das Zentrum für Europäisches Verfassungsrecht (CECL, Athen) sowie die Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik (GES, Bonn) eingeladen hatten. Im Tagungszentrum Arcadeon in Hagen erschienen rund siebzig Teilnehmer. Eröffnet wurde das Symposion von der Kanzlerin der FernUniversität Hagen, Regina Zdebel, und der Bürgermeisterin der Stadt Hagen, Brigitte Kramps. Nach weiteren Grußworten durch den Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Dr. Thomas Vormbaum, und den Dekan der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften, Prof. Dr. Martin Huber, dankte der Direktor des ideas, Prof. Dr. Bernd Waas, der Gesellschaft der Freunde der FernUniversität für ihre freundliche Unterstützung und führte in das Thema des Symposions ein. Er erinnerte daran, dass es die Bolkestein-Richtlinie war, die in den Mitgliedstaaten die Sorge aufkommen ließ, dass soziale Mindestbedingungen im Zuge der europäischen Einigung durchlöchert werden könnten, was dann letztlich zur Ablehnung der Verfassung in Frankreich und den Niederlanden geführt hat. In drei Podiumsdiskussionen galt es daher, die Entwicklung, den Status Quo und die Zukunftsperspektiven des europäischen Arbeits- und Sozialrechts aufzuzeigen. In der Abendveranstaltung sollte der Begriff der „Sozialen Demokratie“ analysiert werden.
Das erste Podium, das der Entwicklung des Sozialen Europas gewidmet war, wurde von Prof. Dr. Dr. h.c. Dimitris Tsatsos geleitet, dem Präsidenten des CECL, der lange Jahre als Lehrstuhlinhaber an der juristischen Fakultät der FernUniversität Hagen tätig gewesen ist und nun im Vorstand des IEV mitwirkt.
PD Dr. Andreas Haratsch, Verfassungsrechtler aus Hagen, erläuterte zunächst „Das Sozialstaatsmodell der EU-Verfassung“. Eines der gängigen Sozialstaatsmodelle hat die EU bislang nicht aufgegriffen. Zum einen, weil sie primär auf wirtschaftliche Integration ausgerichtet war. Zum anderen, weil sie selbst kein Staat im völkerrechtlichen Sinne ist. Gemäß dem Verfassungsvertrag erhält die EU zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit, jedoch bleiben in erster Linie die Mitgliedstaaten für das Sozialrecht zuständig. Der Unionsbürger entscheidet sich für einen Mitgliedstaat und damit für das dort gültige Sozialstaatsmodell. Neu ist im Verfassungsvertrag, dass soziale Grundwerte, Ziele und Grundrechte festgeschrieben werden, welche die EU bei der Verfolgung der übrigen Politiken berücksichtigen muss. Bei der Förderung des gemeinsamen Marktes hat sie dem sozialen Fortschritt Rechnung zu tragen. Sie kann die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten durch Gesetze fördern und durch Rahmengesetze Mindestvorschriften erlassen, aber eine zentral gesteuerte Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften ist ausgeschlossen. Im Rahmen der sog. „offenen Koordinierungsmethode“ (OKM) kann die EU Daten aus den Mitgliedstaaten analysieren und mit Hinweis auf die „best practice“ unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Sie kann und will die Rolle der Mitgliedstaaten aber nicht ersetzen, zumal eine stärkere Unionskompetenz eine stärkere demokratische Legitimation voraussetzen würde.
PD Dr. Detlev Brunner, Historiker aus Rostock, gab einen Überblick über „Die historische Entwicklung der Sozialstaatsmodelle“ in Europa, den USA, Australien und Neuseeland. Im sog. „langen 19. Jahrhundert“ (von der Französischen Revolution bis zum Ersten Weltkrieg) entwickelten sich verschiedene Grundmodelle, wobei es in den einzelnen Bereichen der Sozialpolitik mehrere Pioniernationen gab, von deren Erfahrungen andere Staaten profitierten. Zeitpunkt und Formen sozialstaatlichen Handelns waren von zahlreichen Faktoren abhängig, z.B. vom Grad der Industrialisierung, vom politischen Legitimationsbedürfnis der Herrschaftselite, von Staats- und Verfassungstraditionen, vom Stellenwert von Kultur und Religion oder von bi- und multinationalen Konstellationen und Konkurrenzlagen. Folglich konnte nie ein Sozialstaatsmodell im Ganzen von einem Staat auf den anderen übertragen werden. Wenn es demnach ohnehin ausschließlich Mischformen mit mehr oder weniger starken Anleihen fremder Erfahrungen gibt, kann von einem nationalen Sonderweg in Bezug auf Deutschland und andere Staaten nicht gesprochen werden.
In der anschließenden Diskussion wurde vor allem über die OKM gesprochen, von der man sich eine freiwillige Harmonisierung der verschiedenen Sozialstaatsmodelle in der Zukunft verspricht, zumal die Länder auch in der Vergangenheit viel voneinander gelernt haben.
Im zweiten Podium zum Status Quo des Sozialen Europas, das von Bernd Waas geleitet wurde, stellte Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI), Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht in München, den Stand des europäischen Sozialrechts dar, Prof. mr. G. J. J. Heerma van Voss, Sozialrechtler an der Universität Leiden/Niederlande, den Stand des europäischen Arbeitsrechts.
Ulrich Becker zeigte zunächst auf, dass das europäische Sozialrecht durch eine Gemengelage gekennzeichnet ist. Neben dem hard law (z.B. Europäischer Sozialfond, Antidiskriminierungsrichtlinien) gewinnt das soft law (insb. die OKM) immer mehr an Bedeutung. Zwischen dem von der EU gelenkten Wirtschaftsrecht und dem durch die Mitgliedstaaten gelenkten Sozialrecht bestehen vielfältige Wechselwirkungen. Einerseits können z.B. die Grundfreiheiten (insb. das Recht auf Freizügigkeit und das Diskriminierungsverbot, Art. 18, 12 EGV) das Territorialitätsprinzip nationaler Sozialleistungssysteme sprengen, vgl. EuGH in Sachen Watts. Andererseits wird das Wirtschaftsrecht durch das Sozialrecht „rückinfiziert“, etwa indem im Beihilfe- und Vergaberecht zunehmend soziale Kriterien berücksichtigt werden, vgl. EuGH in Sachen Altmark und Concordia Bus. Außerdem erläuterte Becker die (noch nicht gültigen) Neuregelungen durch die Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Guus Heerma van Voss begann mit einem kurzen Überblick über die Geschichte des europäischen Arbeitsrechts, das sich in vielen kleinen Schritten entwickelte und wohl noch weit entfernt ist vom flexiblen, einheitlichen Arbeitsmarkt im Sinne der Lissabon-Strategie. Er wies auf einige ungelöste Probleme hin, insb. auf das Dilemma, dass die alten Mitgliedstaaten ihre nationalen Märkte nur zögerlich für die Arbeitnehmer aus Osteuropa öffnen wollen. Zur Regulierung hat die EU im Arbeitsrecht bisher selten Verordnungen erlassen, häufig Richtlinien. Diese seien aber oft zu vage formuliert und ließen dem EuGH einen sehr breiten Interpretationsspielraum, vgl. die Urteile in Sachen Jaeger, Wippel, Mangold, Adeneler. Wichtig sind die Vereinbarungen der Sozialpartner auf EU-Ebene, die in Richtlinien oder in nationale Tarifverträge einfließen. Ob die OKM sich als neues Allheilmittel erweist, bleibt abzuwarten. Angesichts der Diskussion über die europäische Verfassung ist zu erwarten, dass die Entwicklung der kleinen Schritte weitergeht.
Die Diskussion konzentrierte sich auf die Frage, ob dem Lohnniveau und anderen sozialen Standards der EU tatsächlich ein „race to the bottom“ droht. Stärkere Regulierungen könnten dem vorbeugen. Welches Werteniveau angemessen ist, kann durch die OKM ermittelt werden.
Im dritten Podium mit Blick in die Zukunft des Sozialen Europas, das von Prof. Dr. Arthur Benz, Politikwissenschaftler aus Hagen, geleitet wurde, nahm PD Dr. Marlene Schmidt, Arbeitsrechtlerin aus Dresden, Stellung zu der Frage: „Das Arbeits- und Sozialrecht als Motor für die europäische Integration?“. Sie legte dar, dass in der Vergangenheit der wirtschaftliche Fortschritt der „Motor“ der EU war, das Sozialrecht das notwendige „Schmieröl“. Das Arbeitsrecht fungierte als „Stoßdämpfer“, um harte Stöße der Wirtschaftspolitik abzumildern. Seit der Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten und der Neubesetzung der Kommission stagniert die Entwicklung. Neue Richtlinien sind nicht geplant, zumal die Entscheidungsfindung bei dieser Größenordnung und aufgrund der gravierenden nationalen Unterschiede (z.B. in punkto Mindestlöhne oder Arbeitslosigkeit) schwierig ist. Daher wird soft law (etwa die OKM oder die Förderung der corporate social responsibility) als Lösung der Zukunft angesehen. Auch der Verfassungsvertrag könnte die Entwicklung wieder vorantreiben, da er das erweiterte Europa handlungsfähiger machen will und als Gegenpol zu den Grundfreiheiten die Grundrechte manifestiert. Der EuGH hat den Grundrechtsschutz schon jetzt gestärkt, vgl. das Urteil in Sachen Mangold, und eine Fortführung dieser Rechtsprechung ist zu erwarten, vgl. das gegen die Viking Line anhängige Verfahren. Das Arbeits- und Sozialrecht wird in Zukunft weiterhin „Stoßdämpfer“ sein, wobei die alten und neuen Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Höhen fallen.
Mit der Problematik „Europäische Integration und Zukunft des Sozialstaats“ befasste sich Prof. Dr. Klaus Busch, Politikwissenschaftler aus Osnabrück. Er führte vor Augen, dass Europa zwar über einen Binnenmarkt mit einheitlicher Währung verfügt, dass aber die Löhne, Steuern und Sozialabgaben national gesteuert werden. So können sich einzelne Länder einen Standortvorteil verschaffen, der nicht durch das System der Wechselkurse ausgeglichen werden kann. Um ein „race to the bottom“ zu verhindern, hat Klaus Busch zwei Konzepte vorgestellt. Zum einen müsste die EU dafür sorgen, dass die realen Lohnstückkosten der Mitgliedstaaten konstant bleiben. Dazu müsste das Primärrecht der EU erlauben, ein europäisches Tarifvertragssystem zu etablieren. Zum anderen könnte ein „sozialer Stabilitätspakt“ sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten ihre Sozialleistungsquote je nach Prokopfeinkommen in einem bestimmten Punktekorridor halten. Bei besonderen Belastungen einzelner Mitgliedstaaten (wegen der Demographie, Arbeitslosigkeit, Finanzierungsnöten) müssten alle gemeinsam eine Strategie entwickeln.
Die Diskussion ergab, dass von den Tarifpartnern kaum Hilfe gegen den „race to the bottom“ zu erwarten ist, da Tarifverhandlungen oft in Machtspiele ausarten und in Krisensituationen keine Anpassung nach unten zulassen. Als weiterer Anpassungspuffer wurde vorgeschlagen, die Niedriglohnländer nicht in die Euro-Zone hineinzulassen.
Am Abend hielt Prof. Dr. Thomas Meyer, Politikwissenschaftler aus Dortmund, einen Vortrag „Zur Theorie und Praxis der Sozialen Demokratie“. Während die libertäre Demokratie (Beispiel: USA) „lediglich“ bürgerliche, politische und kulturelle Grundrechte gewährt, werden in der sozialen Demokratie (Beispiel: BRD) zusätzlich soziale und ökonomische Grundrechte anerkannt. Im ersten Fall erfolgt Armutsbekämpfung über freiwillige „Almosen“, im zweiten Fall hat der einzelne einen Anspruch auf Teilhabe und Schutz. Thomas Meyer hat Kriterien aufgestellt, anhand derer sich beurteilen lässt, inwieweit ein Land zur sozialen Demokratie tendiert. Die Rangliste wurde angeführt von den ohnehin als sozial bekannten skandinavischen Ländern. Japan landete mehr oder weniger überraschend knapp unter Deutschland im Mittelfeld.
In der Diskussion unter der Leitung von Prof. Dr. Peter Brandt, dem Direktor des IEV, führte Thomas Meyer aus, dass seiner Ansicht nach nur die soziale Demokratie stabil, die libertäre Demokratie dagegen als defekt zu bezeichnen sei, auch wenn andere die Ansicht vertreten, die libertäre Demokratie sei die einzig wahre Demokratieform. Die EU ist auf die soziale Demokratie ausgerichtet, da sie entsprechende Ziele (koordinierte Marktwirtschaft, gleicher Zugang zur Bildung, gleicher Zugang zum Arbeitsmarkt, Lohngleichheit etc.) für die Mitgliedstaaten vorgibt.
Die aufschlussreichen, informativen Vorträge, die demnächst in der Schriftenreihe des IEV abgedruckt werden, und die regen Diskussionen hinterließen den positiven Eindruck, dass das „Soziale Europa“ hinreichend gewappnet ist, um die anstehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Insgesamt konnten die Veranstalter auf ein gelungenes Symposion zurückblicken.
Tagungsband
Band 6
Dieser Band enthält die für den Druck überarbeiteten Vorträge und Diskussionsbeiträge der Jahrestagung 2006 des interdisziplinären Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften (IEV) der FernUniversität in Hagen, die in Kooperation mit dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der FernUniversität in Hagen, dem Zentrum für Europäisches Verfassungsrecht in Athen und der Gesellschaft für Europäische Sozialpolitik in Bonn durchgeführt wurde. Mit der Frage nach der Substanz der Formel vom „Sozialen Europa“ wird eines der Grundprobleme der Gestaltung des weiteren europäischen Einigungsprozesses thematisiert. Der Anhang enthält die einleitenden und resümierenden Teile des im Auftrag des Forschungsinstituts der Europäischen Gewerkschaften von Brian Bercusson herausgegebenen bemerkenswerten „Manifests für eine soziale Verfassung“ (BWV Verlag).
Peter Brandt (Hrsg.)
„Soziales Europa?”
Erträge des Symposions des Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften an der FernUniversität in Hagen am 20. Oktober 2006
Berlin 2009, 247 S., kartoniert, 42,00 €, ISBN 978-3-8305-1697-2
www.bwv-verlag.de [externer Link]