Mündliche Prüfungen gehören zu den etablierten Prüfungsformen an Hochschulen. An einer FernUniversität sind diese jedoch nicht immer problemlos durchzuführen. Sie haben es hier möglicherweise mit Studierenden zu tun, die aus verschiedenen Gründen nicht zum Hagener Campus reisen können, bspw. aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, als Inhaftierte in Justizvollzugsanstalten oder weil sie im Ausland leben. Digitale Medien bieten hier Alternativen, um das synchrone Prüfungsgespräche umsetzen zu können.
An der FernUniversität können Sie als Lehrende dabei auf ein erprobtes und sicheres Setting zur Durchführung von onlinebasierten Video-Prüfungen zurückgreifen. Die Prüfung selbst führen Sie in dem extra dafür eingerichteten Videoprüfungsstudio durch. Die Abteilung Digitale Medien Services des ZMI unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Video-Prüfungen. Sie erreichen das Team der Video-Prüfungen telefonisch unter -4223 oder per E-Mail (videopruefungenzmi@fernuni-hagen.de).
Bitte beachten Sie, dass zur Durchführung einer Video-Prüfung vorab durch die Studierenden ein entsprechender Antrag gestellt werden muss, über den Sie als Prüfende oder der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs entscheidet. Die genaue Regelung wird durch die Prüfungsausschüsse der Fakultäten getroffen. Auch muss sichergestellt sein, dass sich eine Aufsichtsperson an dem Ort befindet, wo der*die Studierende die Video-Prüfung durchführt – insbesondere um die Identität der Prüfungskandidat*innen zu bestätigen. Der*die Studierende kann die Prüfung unter Aufsicht z.B. in einem der Regional- und Studienzentren oder im Ausland in einem Goethe-Institut oder der Deutschen Botschaft ablegen. Binden Sie deshalb Ihr Prüfungsamt frühzeitig in die Planung und Durchführung von Video-Prüfungen ein.