Hausarbeiten gehören zu den etablierten Prüfungsformen an Hochschulen, mit denen eine Prüfungsleistung (z.B. zu einem Modul oder Seminar) im Studium erbracht werden kann. Darin zeigen die Studierenden, dass sie wissenschaftlich arbeiten können, d.h. ein Thema unter einer bestimmten Fragestellung zu untersuchen, objektiv und nachvollziehbar zu argumentieren sowie Ideen und Formulierungen anderer durch Quellenangabe kenntlich zu machen.
Das Thema der Hausarbeit wird in der Regel mit Ihnen als Lehrenden eines Moduls bzw. Seminars abgesprochen oder von Ihnen vergeben. Im Vorfeld können Sie die Studierenden bitten, zwecks genauerer Themeneingrenzung ein Exposé oder eine Gliederung einzureichen und diese dann mit ihnen besprechen.
Die genaueren formalen Vorgaben zu Umfang und Inhalt von Hausarbeiten im jeweiligen Studiengang regelt die Studienordnung. Hausarbeiten in der Fakultät KSW umfassen z.B. in der Regel 15 (Bachelor) bis 20 (Master) Seiten. Die Bearbeitungszeit beträgt dabei drei Wochen (Vollzeitstudierende) bzw. sechs Wochen (Teilzeitstudierende). Einer Hausarbeit ist außerdem eine Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbstständig verfasst und alle genutzten Hilfsmittel und Quellen angegeben wurden. Weitere formale Vorgaben (z.B. zur Formatierung) können Sie als Betreuende oder Ihr Lehrgebiet bzw. Lehrstuhl festlegen und den Studierenden zur Verfügung stellen.
Die Hausarbeit wird von den Studierenden in Papierform beim Prüfungsamt eingereicht. Die Einhaltung der für die Hausarbeit festgelegten Abgabefrist wird dabei durch den Poststempel nachgewiesen. Eine Einreichung ist auch persönlich in den Regionalzentren möglich. In der Regel ist die Hausarbeit zur Plagiatsprüfung auch als elektronisch auslesbare Datei abzugeben. Dies kann z.B. per E-Mail an Sie (oder das jeweilige Sekretariat) oder als Upload in Moodle erfolgen. An der FernUniversität können Sie für die Plagiatsprüfung die Software DOCOLOC nutzen (Nutzungsbedingungen und Antragsformular finden sie hier). Hausarbeiten können übrigens auch elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben und korrigiert werden, wenn die entsprechende Studienordnung dies ermöglicht.
Die Hausarbeit wird vom Prüfungsamt dann an Sie als Prüferin oder Prüfer weitergegeben und von Ihnen bewertet. Hausarbeiten, bei deren endgültigem Nichtbestehen der Studiengang nicht weiter studiert werden kann, sind von mindestens zwei Prüferinnen oder Prüfern zu bewerten. Abschließend übermitteln Sie die Note und das Gutachten an das zuständige Prüfungsamt. Nach Bekanntmachung der Note haben Studierende die Möglichkeit, innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen die Bewertung einzureichen. Dieser ist ausführlich inhaltlich zu begründen.