In der eigenen Lehre werden nicht immer nur Materialien verwendet, die von den jeweiligen Lehrenden selbst erstellt worden sind. Damit stellt sich nicht nur im E-Learning häufig die Frage, ob und in welcher Weise Materialien und Inhalte, die von anderen Personen erstellt worden sind, genutzt werden dürfen. Seit dem 01. März 2018 gilt hier zusätzlich eine neue gesetzliche Regelung. Welche Folgen sich daraus ergeben, wird auf einer Infoveranstaltung des Dezernats 2.4 der FernUniversität in Hagen am
25.04.2018, 10-12 Uhr im Seminargebäude, Raum 4 und 5
vorgestellt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen finden sich auch im FernUni-Blog.