Seminar und Masterarbeit

Seminar

In jedem Studiengang der Fakultät ist mindestens ein Seminar erfolgreich zu absolvieren. Es bereitet direkt auf das Verfassen der Abschlussarbeit vor. Seminarleistungen sind:

  • schriftliche Leistung (Seminararbeit),
  • mündliche Leistung (z.B. ein Vortrag) während der Präsenzpflichtveranstaltung,
  • ggf. weitere Leistungen (z.B. ein Thesenpapier oder ein Protokoll).

Über die Seminarleistungen erfolgt eine Gesamtbeurteilung und Benotung. Bitte beachten Sie die formalen und inhaltlichen Hinweise des betreuenden Lehrstuhls.

Die Präsenzpflichtveranstaltung kann „klassisch“ vor Ort – häufig in Hagen oder an einem Campusstandort – oder in einem virtuellen Raum stattfinden. Abgesehen von der Teilnahme an Klausuren bildet die Anwesenheit bei Seminaren – vor Ort oder im virtuellen Raum – die einzige Präsenzverpflichtung im Studium. Ein Auslandsaufenthalt entbindet nicht von dieser Präsenzpflicht.

Allen Studierenden wird spätestens vor dem Absolvieren des Seminars die Belegung und Bearbeitung des Brückenkurses 09805 „Brückenkurs zum wissenschaftlichen Arbeiten – Grundfragen, Orientierung, Werkzeuge“ empfohlen. Der Kurs adressiert Grundfragen des wissenschaftlichen Arbeitens, thematisiert handwerkliche Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens und stellt Werkzeuge vor, die bei der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten hilfreich sein können.

  • Studierenden im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft und im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft empfehlen wir, jeweils zwei Seminare zu absolvieren: Zuerst das Wahlpflichtseminar (anstelle eines Wahlpflichtmoduls) und anschließend das obligatorische Pflichtseminar. Beide Seminare bieten Ihnen nämlich sehr gute Möglichkeiten, auch im Fernstudium Kompetenzen beim Erbringen mündlicher Leistungen zu erwerben und insbesondere wissenschaftliche Arbeitstechniken zu erlernen und einzuüben. Sie bereiten sich damit optimal auf das Verfassen Ihrer Abschlussarbeit, ein eventuell anschließendes weiteres Studium oder sogar eine Promotion vor.

    Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik, welche das Seminar an der Fakultät für Mathematik und Informatik absolvieren, müssen neben dem Seminar noch das Modul 63915 „Einführung in die wissenschaftliche Methodik der Informatik“ erfolgreich abschließen.

    Studierende im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen müssen zwingend zwei Seminare erfolgreich absolvieren.

  • Voraussetzung für die Seminaranmeldung ist die Erfüllung der Anmeldevoraussetzungen, die wie folgt differenziert sind:

    • allgemeine Voraussetzungen ergeben sich unmittelbar aus der jeweiligen Prüfungsordnungen, sie müssen zum Anmeldezeitpunkt grundsätzlich erfüllt sein,
    • zwingende seminarspezifische Voraussetzungen können zusätzlich von den Seminaranbietern verlangt werden, sie müssen zum Anmeldezeitpunkt ebenfalls erfüllt sein, um eine Anmeldung zu dem jeweiligen Seminar vorzunehmen,
    • wünschenswerte seminarspezifische Voraussetzungen der Seminaranbieter werden zum Anmeldezeitpunkt nicht überprüft, ihre Erfüllung erhöht jedoch die Chance, einen Platz zu dem jeweiligen Seminar zu erhalten.

    Die umfänglichen Informationen über das Seminarangebot der Lehrstühle können Sie den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 entnehmen. Dieses Seminarangebot gilt für alle von der Fakultät angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge.

    Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 (PDF 701 KB)

  • Anmeldungen sind einmal in jedem Semester möglich, konkret:

    • für Seminare des Sommersemesters vom 1. Januar bis 15. Januar des vorherigen Wintersemesters
    • für Seminare des Wintersemesters vom 1. Juli bis 15. Juli des vorherigen Sommersemesters.

    Diese Anmeldezeiträume sind verbindlich. Verlängerungen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

    Bitte geben Sie Präferenzen nur für Seminare an, deren Voraussetzungen Sie erfüllen. Informationen zum Seminarangebot entnehmen Sie bitte dem Heft:

    Konkrete Hinweise zu Seminaren, insbesondere zum Anmeldeprozedere, finden Sie im Heft „Studien- und Prüfungsinformation Nr. 2“, das im Wintersemester Ende Dezember, im Sommersemester Ende Juni erscheint.

    Die Seminaranmeldung erfolgt online über das Anmeldeportal WebRegIS.

    Anmeldeportal WebRegIS

    Seminarplätze sind ein knappes Gut. Die Zahl der Anmeldungen übersteigt häufig die Betreuungskapazität. Die Teilnehmerauswahl erfolgt durch ein zentrales Zuordnungssystem.

    Die Fakultät für Mathematik und Informatik informiert über ihr Seminarangebot und das Anmeldeverfahren zu Seminaren auf den entsprechenden Webseiten (betrifft nur den Studiengang Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik und den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik).

    Fakultät für Mathematik und Informatik

  • Die Teilnehmerauswahl erfolgt durch ein zentrales Zuordnungssystem. Ziel des Systems ist eine möglichst gute Zuordnung der Kandidaten auf die Seminaranbieter, um die angebotenen Seminarplätze optimal auf die Studierenden zu verteilen. Dadurch vermeiden wir, dass sich Ihr Studium durch Wartesemester verzögert. Natürlich wird in dem transparenten System die Gleichbehandlung aller Studierenden gewährleistet. Seminarplätze sind ein kanppes Gut. Die Zahl der Anmeldungen übersteigt häufig die Betreuungskapazität.

    Ihre Seminaranmeldung durchläuft insgesamt vier Schritte. Diese werden in den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 im Detail beschrieben:

    Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2 (PDF 701 KB)

  • Bei Abgabe der Seminararbeit hat die Kandidatin/der Kandidat folgende Erklärung über das selbstständige Verfassen der Seminararbeit schriftlich abzugeben:

    „Ich erkläre, dass ich die Seminararbeit selbstständig und ohne unzulässige Inanspruchnahme Dritter verfasst habe. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich, inhaltlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechend kenntlich gemacht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit gilt auch für Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstellungen. Sofern ich KI-gestützte Hilfsmittel genutzt habe, wurden diese in einem Hilfsmittelverzeichnis nach dem Literaturverzeichnis aufgenommen. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form weder derselben noch einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der elektronischen Fassung der endgültigen Version der Arbeit nehme ich zur Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft und ausschließlich für Prüfungszwecke gespeichert wird.“

  • Ansprech­personen +49 2331 987-
    Durchwahl
    E-Mail
    Rebecca Grünewald 2431 rebecca.gruenewald
    Marie-Doreen Will 2678 marie-doreen.will
  • Wann kann ich mich zu einem Seminar anmelden?

    mehr Infos

    Sofern Sie die allgemeinen Voraussetzungen gemäß Prüfungsordnung erfüllen, können Sie sich zu einem Seminar anmelden. Diese müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllt sein.

    Bachelorstudiengänge
    Allgemeine Voraussetzungen

    Bachelorstudiengang
    Wirtschaftswissenschaft - Wahlpflichtseminar

    erfolgreicher Abschluss von mind. sechs Pflichtmodulen

    Bachelorstudiengang
    Wirtschaftswissenschaft - Pflichtseminar

    erfolgreicher Abschluss von sechs Pflichtmodulen sowie einem Wahlpflichtmodul

    Bachelorstudiengang
    Wirtschaftsinformatik

    erfolgreicher Abschluss von neun Pflichtmodulen

    Masterstudiengang
    Wirtschaftswissenschaft - Wahlpflichtseminar
    erfolgreicher Abschluss von drei Modulen, von denen mind. zwei Pflichtmodule sein müssen

    Masterstudiengang
    Wirtschaftswissenschaft - Pflichtseminar

    erfolgreicher Abschluss von drei Modulen, von denen mind. zwei Pflichtmodule sein müssen

    Masterstudiengang
    Volkswirtschaft

    erfolgreicher Abschluss der drei Pflichtmodule

    Masterstudiengang
    Wirtschaftsinformatik

    erfolgreicher Abschluss von mind. drei Wahlpflichtmodulen

    Masterstudiengang
    Wirtschaftswissenschaft für Ing. et al.

    erfolgreicher Abschluss von drei Pflichtmodulen

    Anmeldungen sind einmal in jedem Semester möglich, konkret:

    • für Seminare des Sommersemesters vom 1. Januar bis 15. Januar des vorherigen Wintersemesters
    • für Seminare des Wintersemesters vom 1. Juli bis 15. Juli des vorherigen Sommersemesters.
    Für wie viele Seminare kann ich mich pro Semester anmelden?

    mehr Infos

    Sie können sich pro Semester nur für ein Seminar anmelden.

    Wo melde ich mich zu einem (Pflicht)Seminar an?

    mehr Infos

    Die Seminaranmeldung erfolgt online über das Anmeldeportal WebRegIS.

    Bitte beachten Sie bei der Angabe der Präferenzen die abschließenden Hinweise in den „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2“ (PDF 939 KB)

    Wo melde ich mich zu einem Wahlpflichtseminar an?

    mehr Infos

    Die Anmeldung zum Wahlpflichtseminar im Bachelorstudiengang und im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft erfolgt ebenfalls online über das Anmeldeportal WebRegIS.

    Sie müssen bei der Anmeldung angeben, ob Sie sich zu einem Wahlpflicht- oder zu einem Pflichtseminar anmelden.

    Wo kann ich angeben, welches Wahlpflichtmodul durch das Wahlpflichtseminar ersetzt werden soll?

    mehr Infos

    Sie müssen kein Wahlpflichtmodul bestimmen, das Sie durch das Wahlpflichtseminar ersetzen möchten. Sie absolvieren statt eines sechsten Wahlpflichtmoduls lediglich das Wahlpflichtseminar.

    Bei der Anmeldung erhalte ich die Meldung, dass die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Die Möglichkeit zur Angabe von Präferenzen wurde gesperrt.

    mehr Infos

    Wenn Sie diese Fehlermeldung erhalten, sind Sie im laufenden Semester noch zu einem Seminar angemeldet. Eine erneute Anmeldung ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an das Prüfungsamt (E-Mail: wiwi.pa)

    Muss ich in der Anmeldemaske die Anzahl der bestandenen Einsendearbeiten angeben?

    mehr Infos

    Die Anzahl der bestandenen Einsendearbeiten müssen Sie nur angeben, wenn Sie das Modul noch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Somit geben Sie an, dass Sie das Modul zumindest bereits bearbeitet haben.

    Ich schreibe im laufenden/kommenden Semester noch Klausuren. Ist das Seminar dann meine letzte Prüfungsleistung vor der Abschlussarbeit?

    mehr Infos

    Nein, es gelten immer die vorliegenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung. Wenn Sie noch nicht alle Module abgeschlossen haben, ist das Seminar zum Anmeldezeitpunkt nicht Ihre letzte Prüfungsleistung vor der Abschlussarbeit.

    Was ist mit der Eingabe von Präferenzen gemeint?

    mehr Infos

    Die Eingabe der Präferenzen erfolgt durch die Ziffern 1, 2, 3, ... Hiermit geben Sie an, auf welchem Seminar Ihr Hauptinteresse liegt.

    Was soll ich in das Feld „Themenwahl“ eintragen?

    mehr Infos

    Sofern bei einem von Ihnen präferierten Seminarangebot (vgl. „Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 2“) bereits die konkreten Themen für die Seminararbeit genannt sind, sollten Sie im Anmeldeformular die Nummern der gewünschten Themen in der Spalte „Themenwahl“ eintragen.

    Bei einzelnen Seminaranbietern kann dieses Feld ein Pflichtfeld sein. Dies wird Ihnen dann durch eine Fehlermeldung signalisiert.

    Wer wählt die Seminarkandidaten aus?

    mehr Infos

    Die Teilnehmerauswahl erfolgt durch ein zentrales Zuordnungssystem. Ziel des Systems ist eine verbesserte Zuordnung der Kandidaten auf die Seminaranbieter, um die angebotenen Seminarplätze optimal auf die Studierenden zu verteilen. Dadurch möchten wir vermeiden, dass sich Ihr Studium durch Wartesemester verzögert. Natürlich wird weiterhin die Gleichbehandlung aller Studierenden gewährleistet. Schließlich ist das neue System transparenter.

    Wie erfahre ich, ob ich einen Seminarplatz erhalten habe?

    mehr Infos

    Nach Abschluss der zentralen Zuordnung werden Sie per E-Mail benachrichtigt, welchem Seminar Sie zugeordnet wurden. Wurde Ihnen kein Seminarplatz zugeordnet, erhalten Sie die Absage ebenfalls per E-Mail. Die Absagen werden ca. drei Wochen nach Abschluss der Zuteilung verschickt.

    Ich habe nicht meinen Wunsch-Seminarplatz erhalten. Kann die Zuordnung geändert werden oder kann ich den Seminarplatz tauschen/zurückgeben?

    mehr Infos

    Eine nachträgliche Änderung der Zuordnung scheidet aus. Ein Tausch von Seminarplätzen ist ebenfalls ausgeschlossen. Sie können jedoch den Ihnen zugeordneten Seminarplatz ablehnen. In diesem Fall können Sie sich frühestens wieder im folgenden Semester zu einem Seminar anmelden.

    Kann ich eine Seminarveranstaltung besuchen, obwohl ich nicht angemeldet bin?

    mehr Infos

    Ohne eine Anmeldung ist eine Seminarteilnahme nicht möglich. Bei Interesse können Sie, nach Rücksprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl, einem Seminar als Gast beiwohnen. Dieser Seminarbesuch hat keine Prüfungsrelevanz.

    Wie oft kann ich ein nicht bestandenes Seminar wiederholen?

    mehr Infos

    In den Bachelorstudiengängen kann ein Seminar bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden, in den Masterstudiengängen gibt es eine Wiederholungsmöglichkeit.

    Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis meiner Seminarleistung nicht einverstanden bin?

    mehr Infos

    In jedem Fall sollte zunächst ein Gespräch zur Klärung mit dem verantwortlichen Prüfer/Betreuer geführt werden. Sollten dennoch Unstimmigkeiten verbleiben, besteht die Möglichkeit, formal Widerspruch einzulegen.

    Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?

    mehr Infos

    Ein Widerspruch kann innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Er muss zwingend Name, Matrikelnummer, Art der Prüfungsleistung (Seminar), Prüfungsdatum und Thema der Arbeit angeführt sein. Des Weiteren sollte eine punktuelle und substantiierte Begründung beigefügt werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.

Masterarbeit

In jedem Studiengang der Fakultät ist eine Abschlussarbeit erfolgreich zu verfassen. In der Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein volkswirtschaftliches Problem selbstständig, auf Basis der vermittelten Fachkenntnisse und fachlichen Zusammenhänge mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und verständlich darzustellen. In allen Bachelor- und Masterstudiengängen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar Voraussetzung für die Bearbeitung einer Abschlussarbeit. Bei der Anfertigung der Seminararbeit werden Sie nämlich mit Problemen konfrontiert, auf die Sie sonst erst bei Anfertigung der Abschlussarbeit stoßen würden.

Allen Studierenden wird spätestens vor dem Verfassen der Abschlussarbeit die Belegung und Bearbeitung des Brückenkurses 09805 „Brückenkurs zum wissenschaftlichen Arbeiten – Grundfragen, Orientierung, Werkzeuge“ empfohlen. Der Kurs adressiert Grundfragen des wissenschaftlichen Arbeitens, thematisiert handwerkliche Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens und stellt Werkzeuge vor, die bei der Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten hilfreich sein können.

  • Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist die Erfüllung der Voraussetzungen, die wie folgt differenziert sind:

    • allgemeine Voraussetzungen ergeben sich unmittelbar aus der jeweiligen Prüfungsordnung, sie müssen zum Anmeldezeitpunkt grundsätzlich erfüllt sein, in allen Bachelor- und Masterstudiengängen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar Voraussetzung für die Bearbeitung einer Abschlussarbeit,
    • zusätzliche Voraussetzungen können von den Lehrstühlen verlangt werden, sie werden zum Anmeldezeitpunkt nicht überprüft, ihre Erfüllung erhöht jedoch die Chance, einen Platz für die Abschlussarbeit zu erhalten.

    Die umfänglichen Informationen über die zusätzlichen Voraussetzungen der Lehrstühle können Sie den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (PDF 1018 KB) entnehmen.

  • Wenn Sie bereits eine Betreuungszusage eines Lehrstuhls haben oder bereits eine Abschlussarbeit bearbeiten, dürfen Sie sich nicht erneut anmelden.

    Anmeldungen sind einmal in jedem Semester möglich, konkret:

    • für Abschlussarbeiten mit Bearbeitungsbeginn/überwiegender Bearbeitungszeit im Sommersemester vom 15. Februar bis 28./29. Februar des vorherigen Wintersemesters
    • für Abschlussarbeiten mit Bearbeitungsbeginn/überwiegender Bearbeitungszeit im Wintersemester vom 15. August bis 31. August des vorherigen Sommersemesters

    Diese Anmeldezeiträume sind verbindlich. Verlängerungen, z. B. infolge beruflicher Inanspruchnahme, Krankheit, Urlaub usw., sind aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.

    Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; das Kennwort ist Ihr Account-Kennwort.

    Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es direkt online über das Internet oder per Telefon bei der Benutzerberatung des Zentrums für Digitalisierung und IT (ZDI) der FernUniversität anfordern.

    Zentrums für Digitalisierung und IT (ZDI)

    Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt online über das Anmeldeportal WebRegIS.

    Anmeldeportal WebRegIS

    Abschlussarbeitsplätze sind ein knappes Gut: Die Zahl der Anmeldungen übersteigt häufig die Betreuungskapazität. Bei den meisten Lehrstühlen entscheidet der Studienfortschritt (Zahl der erfolgreich absolvierten Prüfungen und Seminare) über die Auswahl der Bewerber. Die Prüfer wählen die Kandidaten aus.

  • Alle Abschlussarbeitsanmeldungen werden im Prüfungsamt geprüft und nach ersten Präferenzen sortiert. Wegen des Verteilungsverfahrens können nur fristgerecht eingegangene Anmeldungen berücksichtigt werden.

    Nach dem Anmeldeschluss verteilen wir die Anmeldungen an die jeweiligen in der ersten Präferenz gewünschten Prüfer. Die Prüfer wählen die Kandidaten aus. Auswahlkriterium ist im Regelfall der Studienfortschritt, der an der Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Module, bezogen auf den gewählten Studienabschluss, gemessen wird. Die Erfüllung der zusätzlichen Voraussetzungen erhöht die Chance, einen Abschlussarbeitsplatz zu erhalten. Die umfänglichen Informationen über die zusätzlichen Voraussetzungen der Lehrstühle können Sie den Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (PDF 1 MB) entnehmen.

    Sofern bei einem Prüfer alle Plätze durch Erstpräferenzen besetzt werden, nimmt dieser Anbieter nicht mehr am weiteren Verteilungsverfahren teil.

    Die mit ihrer Erstpräferenz nicht berücksichtigten Kandidaten werden nun nach ihren weiteren Präferenzen sortiert und an die Prüfer geschickt, die in der 1. Verteilungsrunde noch Plätze frei behalten haben. Auch jetzt wählen wieder die Prüfer die Kandidaten aus.

    Wenn nach der 2. Verteilungsrunde bei einzelnen Anbietern noch Abschlussarbeitsplätze frei geblieben sind, werden alle bis dahin nicht berücksichtigten Anmeldungen daraufhin durchgesehen, ob in den Präferenzlisten einer der Anbieter mit freien Plätzen enthalten ist. Solche Anmeldungen gehen an diese Prüfer. Die Auswahl der Kandidaten treffen wiederum die Prüfer.

    Nach Abschluss der Verteilungsrunden erhalten die nicht berücksichtigten Kandidaten vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung. Die Absagen werden ca. vier Wochen nach Anmeldeschluss verschickt. Die Kandidaten, die einen Abschlussarbeitsplatz erhalten haben, werden von dem jeweiligen Prüfer informiert.

  • Die Zustellung des Themas der Abschlussarbeit erfolgt per E-Mail durch das Prüfungsamt zu dem von Ihnen gewünschten Termin. Ein Ihnen zugestelltes Thema kann nicht zurückgegeben werden. Die Abgabe Ihrer Masterarbeit erfolgt durch das Hochladen der PDF-Datei Ihrer Abschlussarbeit sowie des anschließenden Drückens des Buttons „Masterarbeit final abgeben“. Dies ist bis zum angegebenen Abgabetermin (23:59 Uhr) ausschließlich online möglich. Bis zu dem Termin nicht hochgeladene und final abgegebene Masterarbeiten werden mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

    Bitte beachten Sie bei der Anfertigung Ihrer Bachelorarbeit die formalen und inhaltlichen Hinweise des betreuenden Lehrstuhls.

    Ein Beispiel für das Deckblatt Ihrer Masterarbeit (PDF 11 KB)


    Die Bearbeitungsdauer und der Umfang der Masterarbeit sind studiengangsspezifisch festgelegt:

    • Bearbeitungsdauer: 6 Monate
    • Umfang: 14.000 Wörter (ohne Verzeichnisse und Anlagen)

    Beachten Sie bitte außerdem:

    • Von den Vorgaben zum Umfang soll nicht mehr als 10% abgewichen werden.
    • Die Bearbeitungszeit wird durch nicht chronische Erkrankungen nicht verlängert. In Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Bei Abgabe Ihrer Masterarbeit über Moodle geben Sie die nachfolgende Erklärung durch das Setzen des Häkchens ab:

    „Ich erkläre, dass ich die Masterarbeit selbstständig und ohne unzulässige Inanspruchnahme Dritter verfasst habe. Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen wörtlich, inhaltlich oder sinngemäß entnommenen Stellen als solche den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechend kenntlich gemacht. Die Versicherung selbstständiger Arbeit gilt auch für Zeichnungen, Skizzen oder graphische Darstellungen. Sofern ich KI-gestützte Hilfsmittel genutzt habe, wurden diese in einem Hilfsmittelverzeichnis nach dem Literaturverzeichnis aufgenommen. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form weder derselben noch einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Mit der Abgabe der elektronischen Fassung der endgültigen Version der Arbeit nehme ich zur Kenntnis, dass diese mit Hilfe eines Plagiatserkennungsdienstes auf enthaltene Plagiate überprüft und ausschließlich für Prüfungszwecke gespeichert wird.“

    Das Einbinden der Erklärung über das selbstständige Verfassen in die Masterarbeit ist somit nicht zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Anfertigung Ihrer Masterarbeit zudem die formalen und inhaltlichen Hinweise des betreuenden Lehrstuhls.

  •   +49 2331 987-
    Durchwahl

    E-Mail
    Marie-Doreen Will 2678 marie-doreen.will
    Rebecca Grünewald 2431 rebecca.gruenewald
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung erfüllt sein?

    mehr Infos

    Voraussetzung für eine Anmeldung zur Abschlussarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ist:

    • im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft der erfolgreiche Abschluss von mindestens sechs Pflichtmodulen, mindestens einem Wahlpflichtmodul sowie des Pflichtseminars
    • im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik der erfolgreiche Abschluss von mindestens neun Pflichtmodulen sowie des Seminars
    • im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft der erfolgreiche Abschluss der beiden gewählten Pflichtmodule sowie von mindestens einem Wahlpflichtmodul sowie des Seminars
    • im Masterstudiengang Volkswirtschaft der erfolgreiche Abschluss der drei Pflichtmodule sowie des Seminars
    • im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik der erfolgreiche Abschluss von mindestens drei Wahlpflichtmodulen sowie des Seminars
    • im Masterstudiengang Wirtschaftswissenschaft für Ingenieur/-innen und Naturwissenschaftler/-innen der erfolgreiche Abschluss von mindestens drei Pflichtmodulen sowie des Seminars

    Die Anmeldung für das Sommersemester erfolgt im Dezember/Januar, für das Wintersemester erfolgt sie im Juni/Juli.

    Wie melde ich mich zu einer Abschlussarbeit an?

    mehr Infos

    Die Anmeldung zur Abschlussarbeit ist nur online über das

    Anmeldeportal WebRegIS

    möglich.

    Für die Anmeldung benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort. Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es direkt online über das Internet oder per Telefon beim Helpdeskdes Zentrums für Digitalisierung und IT (ZDI) der FernUniversität anfordern.

    Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in der folgenden Datei:

    Studien- und Prüfungsinformationen Nr. 3 (PDF 1 MB)

    Wer wählt die Kandidaten für eine Abschlussarbeit aus?

    mehr Infos

    Die Prüfer wählen die Kandidaten aus. Auswahlkriterium ist im Regelfall der Studienfortschritt, der an der Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Wahlpflichtmodule oder Prüfungsfächer, bezogen auf den gewählten Studienabschluss, gemessen wird. Die speziellen Auswahlkriterien sind bei den jeweiligen Lehrstühlen genannt bzw. auf deren Homepage einzusehen.

    Wie erfahre ich, ob ich für eine Abschlussarbeit angenommen worden bin?

    mehr Infos

    Nach Abschluss der Verteilungsrunden erhalten die nicht berücksichtigten Kandidaten vom Prüfungsamt eine schriftliche Mitteilung. Die Absagen werden ca. vier Wochen nach Anmeldeschluss verschickt. Die Kandidaten, die einen Abschlussarbeitsplatz erhalten haben, werden von dem jeweiligen Prüfer informiert.

    Wer legt das Thema meiner Abschlussarbeit fest?

    mehr Infos

    Die Themenfestlegung erfolgt durch den Prüfer. Sie können bei der Anmeldung Themenpräferenzen äußern.

    Ist es möglich, die Abschlussarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen anzufertigen?

    mehr Infos

    Das Thema der Abschlussarbeit wird von einer Professorin/einem Professor oder einer Privatdozentin/einem Privatdozenten der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ausgegeben. Gern können Sie sich im Vorfeld bei den Lehrstühlen, insbesondere auf deren Homepage, informieren, ob prinzipiell Themen mit Praxisbezug betreut werden. Ggf. können dann auch Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis wissenschaftlich untersucht werden. Auch in diesen Fällen erfolgt die Betreuung, Begutachtung und Benotung der Arbeit immer durch Lehrende der Fakultät und nicht durch Vertreter der Praxis. Da gilt für Erst- und Zweitbegutachtungen gleichermaßen.

    Wie kann ich sicherstellen, dass meine Abschlussarbeit nicht veröffentlicht wird (Sperrvermerk)?

    mehr Infos

    Abschlussarbeiten werden grundsätzlich nur von den am Prüfungsprozess beteiligten Personen eingesehen und nicht veröffentlicht. Sollten Sie darüber hinaus besonders vertrauliche Daten (beispielsweise von Unternehmen) verarbeiten und einen gesonderten Sperrvermerk benötigen, besprechen Sie dies bitte mit Ihrem Prüfer bzw. Ihrer Prüferin.

    Was bedeutet „Abgabetermin“?

    mehr Infos

    Abgabetermin bedeutet, dass Sie die Abschlussarbeit am letzten Tag Ihres Bearbeitungszeitraums bis 23:59 Uhr hochladen können.

    Wo gebe ich meine Abschlussarbeit ab?

    mehr Infos

    Die Abschlussarbeit laden Sie ausschließlich über Moodle hoch. In Moodle finden Sie eine lehrstuhlspezifische Umgebung für Abschlussarbeiten. Dort haben Sie die Möglichkeit zum Hochladen Ihrer Abschlussarbeit.

    Wie reiche ich Anhänge meiner Abschlussarbeit ein?

    mehr Infos

    Klären Sie das Einreichen von Anhängen mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab. Sofern die Option zur Verfügung steht, können Sie die zusätzlichen Dateien direkt über Moodle hochladen. Bei Dateien mit einer Größe von mehr als 20 MB bedarf es stets der Absprache mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer.

    Was passiert, wenn ich vergessen habe, den Button „Bachelor-/Masterarbeit final abgeben“ zu drücken und der Abgabetermin verstrichen ist?

    mehr Infos

    Sofern Sie Ihre Abschlussarbeit hochgeladen haben, wird diese zum Abgabetermin automatisch final eingereicht.

    Wie und wann erfahre ich das Ergebnis meiner Abschlussarbeit?

    mehr Infos

    Gemäß § 16 Abs. 2 der einschlägigen Prüfungsordnung, soll die Note der Abschlussarbeit der/dem Studierenden spätestens acht Wochen nach der Abgabe mitgeteilt werden. Sollte Ihnen bis dahin keine Information über Ihre Note vorliegen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Betreuung am Lehrstuhl. Das Prüfungsamt kann über den Stand der Bewertung Ihrer Abschlussarbeit keine Auskunft geben. Eine Eingabe der Note im Prüfungsportal erfolgt, sobald uns die Note übermittelt wird. Den Notenbescheid erhalten Sie dann auf dem Postweg. Die Gutachten können Sie in der lehrstuhlspezifischen Moodle-Umgebung für Abschlussarbeiten abrufen.

    Was kann ich tun, wenn ich mit dem Ergebnis meiner Abschlussarbeit nicht einverstanden bin?

    mehr Infos

    In jedem Fall sollte zunächst ein Gespräch zur Klärung mit dem verantwortlichen Prüfer/Betreuer geführt werden. Sollten dennoch Unstimmigkeiten verbleiben, besteht die Möglichkeit, formal Widerspruch einzulegen.

    Wie lege ich einen formalen Widerspruch ein?

    mehr Infos

    Ein Widerspruch kann innerhalb der gesetzlichen Fristen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Notenbescheid) schriftlich per Post oder E-Mail eingereicht werden. Er muss zwingend Name, Matrikelnummer, Art der Prüfungsleistung (Abschlussarbeit), Prüfungsdatum und Thema der Arbeit angeführt sein. Des Weiteren sollte eine punktuelle und substantiierte Begründung beigefügt werden. Nach Ablauf des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Widerspruchsbescheid.

Redaktion | 26.02.2024