Promotionen

Voraussetzungen für die Annahme als Doktorant

Die formale Mindestqualifikation entspricht der Regelvoraussetzung der Promotionsordnung, nämlich einem mindestens "vollbefriedigend" bestandenen Ersten Juristischen Staatsexamen oder gleichgestelltem Abschluss.

Erforderlich ist stets eine schriftliche Bewerbung, dem Lebenslauf, Examenszeugnisse sowie die strafrechtlichen Leistungsnachweise (in Kopie) beizufügen sind. Außerdem ist ein konkreter Vorschlag für ein Dissertationsthema zu benennen, dem ein etwa drei- bis fünfseitiges Exposé hinzuzufügen ist.