Zulassungsvoraussetzungen

Für wen?

Der weiterbildende Studiengang "Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte" wendet sich an Personen,

  • die gemäß §§ 1 - 3 Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen sind oder

  • die die in § 158 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 PAO aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und mindestens fünf Jahre aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich eine Beratungs- oder Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeübt haben und eine solche Tätigkeit, die nach Art und Umfang bedeutend ist, noch ausüben.
    Der Nachweis der bestandenen Europäischen Eignungsprüfung ersetzt die fünfjährige Tätigkeit.

Voraussetzungen

Zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes werden Sie zugelassen, wenn Sie ein Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer mit Erfolg abgeschlossen haben. Vor Beginn der Ausbildung benötigen Sie unbedingt die Erklärung eines Patentanwalts darüber, dass er bereit ist, Ihre Ausbildung zu übernehmen. Diese Erklärung ist Ihrem Ausbildungsgesuch beizufügen.

Benötigte Unterlagen

Des Weiteren müssen Sie beifügen:

  • eine Geburtsurkunde,
  • einen Lebenslauf,
  • Bescheinigungen der wissenschaftlichen Hochschule über die Vorlesungen, die Sie belegt haben, und über die Übungen, an denen Sie
  • teilgenommen haben,
  • Zeugnisse über die staatliche oder akademische Abschlussprüfung eines naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums an einer
  • wissenschaftlichen Hochschule und über eine etwaige Promotion,
  • eine Bescheinigung über eine mindestens einjährige praktische technische Tätigkeit,
  • ein Lichtbild aus neuester Zeit.


Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 158 PatAnwO Patentsachbearbeiter zur Patentanwaltsprüfung ohne den oben aufgezeigten Ausbildungsgang zugelassen werden können, wenn die in dieser Bestimmung aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Auskünfte

Patentanwaltskammer

Telefon: +49 89 2422 780

Tal 29
80331 München

Webseite

Kurt-Haertel-Institut | 10.05.2024