Computerbriefe bei Klausuren
In einigen Fakultäten können Sie die Verarbeitung Ihrer Erfassungsbogen über das Online-Übungssystem kontrollieren und eine vorläufige Bewertung erhalten. Sie erhalten zu jedem Erfassungsbogen eine Kopie und die dazugehörende Auswertung.
Erläuterung des Computerbriefes
In der zweiseitigen Ansicht des pdf-Readers sehen Sie links die Auswertung und rechts die Kopie Ihres Erfassungsbogen.
Gesamtbewertung des Erfassungsbogen
Unter dem Adressfeld finden Sie zunächst die Gesamtbewertung der Aufgaben des Erfassungsbogen. Die Rohpunkte ergeben sich als Summe der Punkte bei den einzelnen Aufgaben. Auch die Prozente werden berechnet. Bei einigen Klausuren bewerten die Prüfer die Aufgaben so, dass genau 100 Rohpunkte erreicht werden können, dann sind Roh und Prozentpunkte gleich.
Bewertung von Mehrfach-Auswahlaufgaben mit Ratekorrektur
Die
Bewertung enthält in der ersten Zeile Ihre Eingaben, in der zweiten
Zeile die Musterlösung. Die Aufgaben 1, 2 und 7 sind in unserem Beispiel
richtig bearbeitet und es werden die vollen Punkte erreicht. Bei der
Aufgabe 6 ist B und C markiert, also sind A,B und C richtig bearbeitet,
D und E nicht. Bei drei Übereinstimmungen erhalten Sie einen
Punkt.
Bei Aufgabe 17 sind zwei Antworten aus der Bewertung genommen worden.
Sie werden so bewertet, als ob Sie sie richtig bearbeitet hätten. Im
Beispiel ergeben sich so drei Übereinstimmungen (A, C und E) und zwei
falsche Antworten (B und D), also 1 Punkt.
Bewertung von numerischen Antworten
Bei numerischen Antworten muss Ihre Lösung im vorgegebenen Intervall liegen, damit Sie die Punkte bekommen. Bei Aufgabe 47 vergibt der Prüfer auch bei einer fehlerhaften Antwort, die in einem zweiten vorgegebenen Intervall liegt, noch einen Punkt. Sie sehen bei der Eingabe von Aufgabe 44, dass das Komma nicht gelesen wurde und bei der Eingabe ergänzt wurde. Falls das übersehen wurde, sollten Sie das reklamieren.
Bewertung der Klausur
Am Ende des letzten Computerbriefes zu einer Klausur finden Sie die Gesamtbewertung. Im Beispiel sind das die Rohpunkte von Erfassungsbogen 21, 22 und 23, die bei dieser Klausur vergebenen Sonderpunkte und die als Summe erreichte Gesamtpunktzahl. Der Quotient aus Gesamtpunktzahl und maximal erreichbaren Punkten ergibt die erreichten Klausurpunkte. Beachten Sie, das nicht aufgerundet wird. wenn Sie 49,99 Klausurpunkte erreicht haben, haben Sie eben nicht die erforderlichen 50 Klausurpunkte erreicht.
Bestehen von Teilklausuren
Bei einigen Klausuren legen die Prüfer fest, dass Sie zusätzlich zu
einer Mindestpunktzahl von Klausurpunkten auch bei jedem Erfassungsbogen
eine Mindestpunktzahl erreicht haben müssen. Ist diese Punktzahl nicht
erreicht, sehen Sie das daran, dass auf dem Computerbrief hinter der
Teilbewertung der Text "Nicht bestanden" steht. Dann erhalten Sie
in jedem Fall die Note 5.0, auch wenn Sie insgesamt mehr als die
erforderlichen Klausurpunkte erreicht haben. Andererseits reicht
es nicht, die Minimalpunkte in den Einzelteilen zu erreichen. Es müssen
sowohl die Prozentpunkte bei den Einzelteilen als auch die notwendige
Klausurpunktzahl erreicht sein.