Leistungen aus Studiengängen, deren Abschluss die Einschreibung in diesen Master-Studiengang ermöglichte, werden nicht anerkannt. Ansonsten können bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkannt werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen und hinsichtlich des Umfangs (15 ECTS-Punkte bzw. 8 SWS pro Modul) kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden sollen. Es können nur ganze FernUni-Module anerkannt werden, da sich die jeweilige Modulprüfung auf alle Teile des Moduls bezieht; eine Anerkennung von Teilen eines FernUni-Moduls ist nicht möglich.
Vorgehensweise:
Bitte vergleichen Sie die Module im Studienportal des Masters „Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft“ mit Ihren bereits erbrachten Studienleistungen.
Sofern Sie zu der Auffassung gelangen, die von Ihnen erworbenen Kompetenzen in Ihrem bisherigen Studium denen eines Moduls des Studienganges entsprechen, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung an:
FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt der Fakultät KSW, Frau Riks, 58084 Hagen.
Geben Sie im Anschreiben das/die Modul(e) an, das/die Sie anerkannt haben möchten, und fügen Sie (sortiert nach diesen Modulen) beglaubigte Kopien bei, die nachweisen, dass Sie sämtliche Modulinhalte im vorgegebenen Umfang (15 ECTS bzw. 8 SWS) bereits absolviert haben. Bitte geben Sie für Rückfragen auch Ihre E-Mailadresse sowie Ihre Telefonnummer an.
Sofern Sie zu der Auffassung gelangen, dass die Kriterien zur Anerkennung erfüllt sind, stellen Sie mit Hilfe der beiden Formulare (s.u.) einen Antrag auf Anerkennung an die oben genannte Adresse.
Die beiden Formulare müssen Bestandteil Ihres Antrags sein, Anträge ohne Einhaltung dieser formalen Kriterien können nicht bearbeitet werden.
Die entsprechenden Leistungsnachweise und Prüfungszeugnisse müssen in beglaubigter Kopie sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag beigefügt werden. Durch beigelegte Seiten des entsprechenden Modulhandbuchs sollten Sie über die bereits erbrachten Leistungen grundlegend informieren. Bei nicht-modularisierten Studiengängen (Diplom oder Magister) muss eine Kopie der damals gültigen Prüfungs- und Studienordnung dem Antrag beigefügt werden. Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.
Die beiden Antragsformulare zum Download: