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Prüfungsabmeldung
Modulprüfung
Die Abmeldung zu allen studienbegleitenden Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Portfolioprüfung) kann ausschließlich online im Prüfungsportal vorgenommen werden. Wir empfehlen hierzu den Browser Mozilla Firefox. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht vorgesehen. Sie benötigen für die Abmeldung von einer studienbegleitenden Prüfung Ihren FernUni-Account.
Bitte beachten Sie folgende Abmeldefristen: Sie können sich bis spätestens einen Tag vor der Klausur oder mündlichen Prüfung abmelden. Bei Hausarbeiten und Portfolioprüfungen ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit.
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, wenn die Abmeldung nicht fristgemäß erfolgt und die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird.
Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Auch können Sie im Prüfungsportal nachschauen, ob Ihre Abmeldung erfolgreich war.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Exmatrikulation nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet sind. Bitte melden Sie sich vorher online über das Prüfungsportal von angemeldeten Prüfungen ab.
Abschlussarbeit
Bei einer Abschlussarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, wenn die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt und die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Studiengang zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt. Weitere Informationen zur Abschlussarbeit finden Sie im Studienportal unter „Abschlussarbeit und -zeugnis“.
Rücktritt
Über die Bedingungen für einen ordnungsgemäßen Rücktritt informiert das Studienportal unter „Prüfungsformen“ (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung, Portfolioprüfung), „Abschlussarbeit und -zeugnis“ sowie in der Prüfungsordnung.