Über die Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen aus anderen Masterstudiengängen wird im Einzelfall entschieden.
Bereits erworbene Leistungsnachweise, die auf Kursebene oder im Rahmen von Veranstaltungen in Diplom- und Magisterstudiengängen erbracht wurden, können leider nicht anerkannt werden.