Fragen und Antworten zum M. A. „Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext“ (F.A.Q.s)
Viele Fragen zum M. A. „Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext“ klären sich durch die Lektüre dieser FAQs! Bitte machen Sie zunächst von diesem Angebot Gebrauch, bevor Sie sich an die Studienberatung wenden.
(Stand: 09/2024)
Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen beim Master Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext?
Grundsätzlich müssen Sie, um im Master studieren zu können, ein mindestens sechssemestriges Hochschulstudium bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Beim Master Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext besteht die weitere Zugangsvoraussetzung, universitäre Grundkenntnisse in der Philosophie im Umfang von 30 ECTS-Punkten bzw. 16 Semesterwochenstunden in den Bereichen Theoretische und Praktische Philosophie nachzuweisen (mit mindestens zwei Leistungsnachweisen). Wenn Sie noch keine Grundkenntnisse nachweisen können, ist es möglich, diese an der FernUniversität über das Akademiestudium zu erwerben. Nähere Auskünfte finden Sie hier.
Benötige ich spezielle Fremdsprachenkenntnisse?
Jein.
Nein: Im M.A. Philosophie werden zwar keine Fremdsprachenkenntnisse abgeprüft oder Sprachnachweise eines bestimmten Niveaus verlangt.
Ja: Je stärker Sie aber teils an die Originalquellen herangeführt werden, teils sich mit internationaler Forschungsliteratur auseinandersetzen müssen, was im Masterstudium unvermeidlich sein wird, desto unverzichtbarer werden zumindest Grundkenntnisse in den jeweiligen Sprachen. Dabei ist das Englische auch im Fach Philosophie inzwischen unentbehrlich, aber auch bei spezielleren Themen, spätestens aber bei der Masterarbeit werden auch andere Sprachen wichtig.
Hinsichtlich Latein oder Griechisch gilt, dass es bestimmte Masterarbeitsthemen gibt, die Sie ohne Kenntnisse dieser bzw. einer dieser Sprachen nicht sinnvoll bearbeiten können. Sollten Sie über diese Sprachkenntnisse nicht verfügen, empfiehlt es sich, Masterarbeitsthemen zu wählen, die diese Voraussetzung nicht mit sich bringen.
Kann ich mir bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anerkennen lassen?
Prüfungsleistungen von anderen Universitäten können grundsätzlich anerkannt werden, sofern mit den Leistungen die gleichen Kompetenzen und Niveaustufen erworben wurden, die das anzuerkennende Modul vorsieht. Generell gilt, dass im M.A. Philosophie nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist leider nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt etc.) oder Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen (Master) anderer Hochschulen kumulativ für ein Modul im M.A. Philosophie anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass im M.A. Philosophie nur Leistungen aus dem alten Hauptstudium oder aus anderen Master-Studiengängen anerkannt werden können.
Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.
Kann ich mir Leistungen aus den bisherigen Magister- und Diplomstudiengängen anerkennen lassen?
Ja, prinzipiell ist das möglich. Da sich die Studienstruktur der Bachelor-/Master-Studiengänge allerdings sehr von derjenigen der alten Magister-/Lehramtsstudiengänge unterscheidet, ist es oft schwierig, sinnvolle Kombinationen Ihrer Leistungen für unsere Module zu finden.
Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.
Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Masterstudiengangs nur Leistungen aus dem Hauptstudium anerkannt werden können.
Werden mir Module aus anderen Studiengängen anerkannt?
Prüfungsleistungen von anderen Universitäten können grundsätzlich anerkannt werden, sofern mit den Leistungen die gleichen Kompetenzen erworben wurden, die das anzuerkennende Modul vorsieht. Generell gilt, dass im M.A. „Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext“ nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen kumulativ für ein Modul anerkennen zu lassen.
Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.
Kann ich mir Veranstaltungen meiner früheren Universitäten als Präsenzseminare anerkennen lassen?
Das ist leider grundsätzlich nicht möglich. Präsenz- bzw. Onlineseminare sind Teil der Lehre innerhalb des M.A. Philosophie und dienen neben der Erörterung und Sicherung der wissenschaftlichen Inhalte vor allem der Einübung von Qualifikationen und Umgangsformen, die für Wissenschaft als öffentliche Praxis unumgänglich sind. Diese Leistungen sind daher innerhalb der von den jeweiligen Lehrgebieten angebotenen Präsenz- oder Online-Veranstaltungen zu absolvieren.
Kann ich während des Studiums zwischen Teilzeit- und Vollzeit wechseln?
Ja, das ist problemlos möglich. Sie können innerhalb jeder Rückmeldephase Ihren Status wechseln. Es handelt sich dabei dann um eine Rückmeldung mit Änderungen. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
In welcher Reihenfolge müssen die Module des M.A. Philosophie belegt werden?
Der Master Philosophie ist in einen Ersten Studienabschnitt (Einführung) und einen Zweiten Studiengabschnitt (Vertiefung) untergliedert. Die Module im Ersten Studienabschnitt sollen Ihr bereits erworbenes Wissen in der Philosophie verbreitern, während sich Sie mit den Modulen im Zweiten Studienabschnitt auf bestimmte Themen spezialisieren können. Sie sollen daher die Module des Ersten Studienabschnitts belegt haben, bevor Sie die Module des Zweiten Studienabschnitts belegen.
Darf ich eine Haus-/Abschlussarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?
Eine Haus-/Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt einzureichen. Die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.
Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung beachten?
Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie das Modul, in welchem Sie die Prüfung ablegen möchten, belegt haben, da Sie sich andernfalls nicht für die Prüfungen anmelden können.
Außerdem müssen Sie dringend auf die Prüfungsanmeldezeiträume achten. Sie können sich nur und ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume anmelden!
Wenn Ihnen die Anmeldung etwas früh vorkommt und Sie nicht sicher sind, ob Sie die Prüfung überhaupt ablegen möchten, denken Sie daran, dass Sie noch großzügige Abmeldefristen haben.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf unseren Seiten im Prüfungsportal.
Was muss ich bei der Anmeldung zur M.A.-Arbeit beachten?
Das genaue Prozedere ist auf unseren Portalseiten erläutert. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an Frau Riks im Prüfungsamt wenden.