Hausarbeit

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Hausarbeit anmelden oder sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Thema/Bearbeitungszeit

Für alle Hausarbeiten im M.A. Philosophie gilt, dass diese in Verbindung mit einem Präsenzseminar geschrieben werden müssen. Es empfiehlt sich, bereits während Präsenzseminares den Dozenten/die Dozentin bezüglich der Bereitschaft zur Betreuung einer Hausarbeit zu kontaktieren.

Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer, gerne per E-Mail, in Verbindung, um ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren.

Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten beträgt (sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium) 10 Wochen.

Die in einem bestimmten Semester angemeldete Hausarbeit muss zu einem vom Prüfungsamt festgelegten Zeitpunkt innerhalb des betreffenden Semesters eingereicht werden. Dementsprechend ist zu beachten, dass der Bearbeitungsbeginn so frühzeitig erfolgen muss, dass das Abgabedatum der Hausarbeit auf spätestens Ende des Semesters (Stichtag 31.3. bzw. 30.9.) datiert werden kann. Ihr spätmöglichster Abgabetermin wird Ihnen zusammen mit der Themenstellung mitgeteilt. Entsprechend frühzeitig muss das Exposé verfasst und der Betreuerin bzw. dem Betreuer zugeschickt werden.

Sobald die Phase der Einarbeitung in die Thematik der Hausarbeit abgeschlossen ist, kann der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Hausarbeit ein bis zu 3 Seiten umfassendes Exposé zugeschickt werden, das in der Regel die vorläufige Einleitung (mit ausformulierter Fragestellung und antizipierten Beantwortungsschritten), eine Gliederung und ein Literaturverzeichnis enthält. Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Hausarbeit gibt zum Exposé eine Rückmeldung.

Ist das Thema endgültig vereinbart, erfolgt die Themenzustellung mit Angabe des spätesten Abgabetermins über das Prüfungsamt auf dem Postweg. Diesem Schreiben liegen Angaben über Formalia sowie Art und Anzahl der einzureichenden Exemplare bei.

Beim postalischen Themenversand gilt das Hausarbeitsthema mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Den Abgabetermin können Sie zusätzlich im Prüfungsportal nachsehen. Bitte sichten Sie daher regelmäßig Ihre Post und das Prüfungsportal.        

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M. A. Philosophie
58084 Hagen

E-Mail: diana.riks
Fax: +49 (0) 2331 / 987-19291

 

Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

Formalia/Abgabe

Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Hinweise zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung, Studienordnung und im Beipackzettel sowie in der Versicherung für Hausarbeiten. Bitte beachten Sie auch ggf. prüfer- bzw. fachspezifische Vorgaben.

Die Abgabe der Hausarbeit erfolgt entweder elektronisch über das Online-Übungssystem (OÜS) oder postalisch. In welchem Modul welche Abgabeform verbindlich ist, wird von dem/der Modulbeauftragten festgelegt.

Modul

Abgabeform

I

elektronisch (OÜS)

II

postalisch

III

elektronisch (OÜS)

IV

elektronisch (OÜS)

V

elektronisch (OÜS)

VI

elektronisch (OÜS)

VII

elektronisch (OÜS)

VIII

elektronisch (OÜS)

IX

postalisch

X

postalisch

Postalische Abgabe: Die Hausarbeit ist in einfacher Ausfertigung postalisch beim Prüfungsamt abzugeben. Die Einhaltung der für die Hausarbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Entwertung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht durch einen Poststempel erfolgt. Wenn der Poststempel fehlt, kann nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht geeignet. Bei postalischer Abgabe ist zusätzlich zur Plagiatsprüfung auch die Zusendung als elektronisch auslesbare Datei (ohne jeglichen Passwortschutz) erforderlich (über z.B. die Lernplattform moodle oder per E-Mail). Postalische Abgabe der Hausarbeit in den Modulen:

Elektronische Abgabe: Die Hausarbeit ist ausschließlich über das Online-Übungssystem abzugeben. Die Einhaltung der für die Hausarbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Zeitpunkt der vollständigen Datenübertragung nachgewiesen.

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M. A. Philosophie
58084 Hagen

Gutachten

Das Gutachten der Prüferin bzw. des Prüfers zu Ihrer Hausarbeit erhalten Sie zusammen mit Ihrem Notenbescheid per Post oder über das Online-Übungssystem.

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Eingang der Hausarbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Riks im Prüfungsamt.

Fakultät KSW | 16.10.2023