An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer mündlichen Prüfung anmelden oder sich von einer mündlichen Prüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Bis zu einem Tag vor der Prüfung kann die Abmeldung ohne Begründung erfolgen. Bei einer Abmeldung informieren Sie bitte unbedingt zusätzlich auch die Prüferin bzw. den Prüfer.
Sollten Sie sich nicht abgemeldet haben und nicht zur Prüfung erscheinen, wird die Prüfung mit “nicht bestanden” (5,0) bewertet.
Eine noch offene Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung (d. h. es erfolgte noch keine Terminabsprache) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung
Thema/Termin
Es empfiehlt sich, sich bereits vor der Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung mit der gewünschten Prüferin bzw. dem Prüfer in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob diese/r bereit ist, das Betreuungsverhältnis zu übernehmen. An dieser Stelle können auch schon erste Themenabsprachen vorgenommen werden.
Bitte senden Sie der gewünschten Prüferin bzw. dem gewünschten Prüfer nach der Anmeldung den Nachweis der Prüfungsanmeldung (Weiterleitung der Bestätigungs-E-Mail oder des Anmeldebestätigungs-PDF als E-Mail-Anhang). Die Prüfungsschwerpunkte – in der Regel drei – werden zu diesem Zeitpunkt genauer eingegrenzt und abgesprochen. Prüfungsgegenstand sind in der Regel Primärtexte – also keine einzelnen Kurse –, zu denen ggf. nochmals Schwerpunkte abgesprochen werden können. Die Terminabsprache erfolgt über die jeweiligen Sekretariate der Lehrgebiete.
Prüfungsort/Dauer
Die mündliche Prüfung findet in den Räumlichkeiten der FernUniversität am Campus Hagen statt. Bitte beachten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.
Es besteht die Möglichkeit mündliche Prüfungen als videoprüfung@home zu absolvieren, sofern die/der Prüfer/in dies anbietet und alle Prüfungsbeteiligten einverstanden sind. Bei diesem Format absolvieren Sie die mündliche Prüfung am eigenen Computer über Zoom oder Adobe Connect. Bitte beachten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.
In besonderen Ausnahmefällen (Sonderregelungen) kann auf Antrag – nach Prüfung und Genehmigung durch das Prüfungsamt – eine beaufsichtigte mündliche Prüfung auf elektronischem Weg an einem von der FernUniversität genehmigten Prüfungsort abgelegt werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.
Eine mündliche Prüfung dauert 30 bis maximal 45 Minuten.
Rücktritt/Versäumnis
Sollten Sie sich nicht abgemeldet haben und nicht zur Prüfung erscheinen, wird die Prüfung mit “nicht bestanden” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich (d.h. am Prüfungstag) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden (Bitte informieren Sie zusätzlich unbedingt Ihre Prüferin/Ihren Prüfer!). Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M. A. Philosophie
58084 Hagen
E-Mail: diana.riks
Fax: +49 (0) 2331 / 987-19291
Ob der Rücktritt akzeptiert wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.
Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage
Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie nach dem Prüfungstermin einen Notenbescheid per Post. Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Wiederholung
Eine nicht bestandene mündlichen Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Geise-Fronzek im Prüfungsamt.