Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2015 folgende Änderungen beschlossen, die den Studiengang MA Bildung und Medien: eEducation betreffen und die am 01. Dezember 2015 in Kraft treten werden:
- In der Prüfungsordnung werden sich die Zulassungsbedingungen ändern: Unverändert bestehen bleibt die Regelung, dass der erfolgreiche Studienabschluss eines mindestens 6-semestrigen Bachelorstudiengangs in Erziehungs- oder Bildungswissenschaft oder eines Diplom- oder Magisterstudiengangs mit Erziehungs- oder Bildungswissenschaft als Hauptfach oder der Studienabschluss eines mindestens 6-semestrigen Lehramtsstudiums oder ein vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss zur Einschreibung in den MA „Bildung und Medien: eEducation“ berechtigt.
Ab dem Sommersemester 2016 werden darüber hinaus Studierende zugelassen, die ein mindestens 6-semestriges Studium in den affinen Fächern Soziologie, Psychologie und Sozialwissenschaften nachweisen und zusätzlich zwei Grundlagenmodule aus dem Bachelor-Studiengang „Bildungswissenschaft“ an der FernUniversität erfolgreich absolviert haben. Die Fächer Medienwissenschaft, Kommunikationswissenschaft und Publizistik berechtigen ab dem Sommersemester 2016 somit nicht mehr zur Zulassung in den Studiengang, dafür wird das Fach Sozialwissenschaften als affines Fach aufgenommen.
Absolventinnen und Absolventen der Medienwissenschaft, Kommunikationswissenschaft und Publizistik, die bereits eine Zulassung unter der Voraussetzung bekommen haben, die Grundlagenmodule nachzuholen, können noch eingeschrieben werden. Bei Fragen hierzu können Sie sich an das Studierendensekretariat wenden. - Auch in der Studienordnung gibt es Änderungen: Für alle Studierenden, die sich ab dem Sommersemester 2016 erstmalig in den MA Bildung und Medien: eEducation einschreiben, wird die Teilnahme an mindestens einem Präsenz- oder Onlineseminar innerhalb des gesamten Studiums verpflichtend werden.