Möglichkeiten für die Absolvierung von mündlichen Prüfungen

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Folgende besondere Rahmenbedingungen gelten, sofern Prüfungen im Ausnahmefall in Präsenz stattfinden (Jeder Präsenztermin steht unter dem Vorbehalt, dass er ggf. kurzfristig wieder abgesagt werden muss!):

Anmeldung und Terminabstimmung

  1. Der/Die Studierende/r meldet sich innerhalb der Anmeldefrist online im Prüfungsportal zur mündlichen Prüfung an. (Ausnahme: mündliche Verteidigung einer Masterarbeit)
  2. Der/Die Studierende/r erkundigt ich, ob der/die Prüfer/in bereit ist eine Präsenzprüfung abzunehmen und vereinbart einen Termin.
  3. Der/Die Prüfer/die Prüferin nimmt die Raumbuchung vor.
  4. Der/Die Prüfer/in holt im Vorfeld der Prüfung das Einverständnis aller Beteiligten ein. Jeder Prüfling und jede/r Prüfer*in und Beisitzer*innen müssen im Vorfeld ihr Einverständnis (Formular Einverständniserklärung) erklären, dass die mündliche Prüfung an diesem Tag zu den beschriebenen Bedingungen durchgeführt wird. Diese Einverständniserklärung sendet der Prüfling dem Prüfer/der Prüferin im Vorfeld unterschrieben per E-Mail zu oder bringt diese nach Absprache unterschrieben zur Prüfung mit.
  5. Nach Abschluss der Prüfung erhält das Prüfungsamt von dem Prüfer/der Prüferin das Protokoll und die unterzeichnete Einverständniserklärung.

Rahmenbedingungen

  • Im Vorfeld, während und nach den Prüfungen ist durch Maßnahmen sicherzustellen, dass so wenig Menschen wie möglich miteinander in physischen Kontakt kommen.
  • Regelmäßiges gründliches Händewaschen sowie die Vermeidung der Ausbreitung möglicher eigener Infektionen durch Niesen in die Armbeuge und die Vermeidung von Körperkontakt zu fremden Personen sollten unbedingt fortgeführt werden, solange die Corona-Infektionen sich ausbreiten.
  • Der Prüfling muss sich in dem mitgeteilten Eingangsbereich eine Viertelstunde vor der Prüfung einfinden.
  • Es soll ein Mindestabstand von mind. 1,5 Metern (5 qm p. P.) zu anderen Personen (wie z.B. Prüflingen, Prüfer*innen, Beisitzer*innen etc.) auf dem gesamten Campus eingehalten werden. Dies gilt auch bei Einlass und Verlassen einer Veranstaltung sowie für den Wartebereich. Um den Sitzbereich (feste Sitz-/Stehplätze) einer Person müssen 5 qm Fläche frei bleiben. Dies bedeutet: eine Person pro 5 qm Raumgröße.
  • Es wird empfohlen über die gesamte Dauer der Zusammenkunft eine medizinische Maske zu tragen. Medizinische Gesichtsmasken sind sog. OP-Masken; Atemschutzmasken sind Masken des Standards FFP2 und höheren Standards, jeweils ohne Ausatemventil, oder diesen vergleichbare Masken (insbesondere KN95/N95). Das Mitbringen einer eigenen Maske ist erforderlich.
  • Personen mit für Covid-19 spezifischen Krankheitssymptomen dürfen nicht an Prüfungen teilnehmen.
  • Prüflinge, Prüfer*innen und Beisitzer*innen sollten keiner Risikogruppe angehören (z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung; nähere Hinweise sind auf den  Seiten des RKI zu finden:  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html).
  • Personen, die sich nach den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen in Quarantäne beziehungsweise Absonderung befinden müssen, ist der Zutritt zum Campus sowie in Dienstgebäude der FernUniversität untersagt. Für den Standort in Hagen gelten die nordrhein-westfälische Corona-Test- und Quarantäneverordnung sowie die Corona-Einreiseverordnung des Bundes in ihrer jeweils aktuell gültigen Fassung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einem geplanten Besuch der FernUniversität über die aktuell geltenden Regelungen.
  • Bei einem Besuch auf dem Campus in Hagen sind die aktuellen Einreiseregelungen des Landes NRW zu beachten. Die Regularien richten sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Vorgaben und werden fortlaufend angepasst. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zu Anreise und Aufenthalt
  • Nach Abschluss der Prüfung erhält das Prüfungsamt das Protokoll und die unterzeichnete Einverständniserklärung.

Prüfungsraum  

  • Bei der Raumbelegung ist zu beachten, dass um den Sitzbereich einer Person 5 qm Fläche frei bleiben sollte. Dies bedeutet: eine Person pro 5 qm Raumgröße.
  • Geeignet sind insbesondere die größten Seminarräume im Gebäude 3. Das Dez.4.4 ist über die Buchungsmöglichkeiten informiert.
  • Eine Desinfektion der Tische, der Oberflächen etc. ist nach WHO und RKI Empfehlungen nicht erforderlich.
  • Eine gute Belüftung muss möglich sein. Nach jeder Prüfung ist der Prüfungsraum für mindestens 15 Minuten zu lüften.

Die Durchführung von Prüfungen ist nur unter den oben genannten Bedingungen zulässig.

Mündliche Prüfungen (gültige Anmeldung vorausgesetzt) können im begründeten Ausnahmefall als Videoprüfungen durchgeführt werden, sofern das Zentrum für den Prüfungsbetrieb geöffnet ist und sich dies seitens der Prüflinge, der Prüfer*innen, der Beisitzer*innen, der Aufsichtspersonen und des Zentrums unter den gegebenen Umständen organisieren lässt. Bitte entscheiden Sie sich aufgrund der begrenzten Kapazitäten für ein Zentrum und fragen nicht gleichzeitig an mehreren Standorten an!

Folgende besondere Rahmenbedingungen gelten, sofern Videoprüfungen in einem Zentrum stattfinden dürfen (Jeder Termin steht unter dem Vorbehalt, dass er ggf. kurzfristig wieder abgesagt werden muss!). Alles Personen vor Ort müssen Vorfeld ihr Einverständnis (Formular Einverständniserklärung) erklären, dass die mündliche Prüfung an diesem Tag zu den beschriebenen Bedingungen durchgeführt wird:

Rahmenbedingungen

  • Grundsätzlich gelten die unter 1. Präsenzprüfung am Campus Hagen aufgeführten Rahmenbedingungen auch für Präsenzprüfungen an den Campusstandorten.
  • Bei Videokonferenzprüfungen an Campusstandorten, in denen aufgrund von Landesregelungen das Tragen einer Maske auch während der Prüfung Pflicht ist, muss der Prüfling die Maske ausschließlich kurz zur Identifikation ablegen und anschließend wieder und auch während der Prüfung aufbehalten. Ob der/die Prüfer*in der Abnahme der mündlichen Prüfung unter dieser Voraussetzung zustimmt, ist vorher durch den Prüfling mit seinem/seiner Prüfer*in individuell zu klären. Auch bei Prüfungen, die bereits vor dieser Maskenpflicht vereinbart wurden, muss der Prüfling die Zustimmung noch vor Beginn der Prüfung einholen. Bei Ablehnung durch die/den Prüfer*in kann in Abstimmung mit dem/der Prüfer*in die mündliche Prüfung entweder als Videoprüfung an einem anderen Campusstandort, als Präsenzprüfung auf dem Campus in Hagen oder als videoprüfung@home durchgeführt werden.
  • Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Prüfung über die aktuell geltenden Regelungen an Ihrem Prüfungsstandort. Grundsätzlich gelten für die Campusstandorte die gleichen Regeln wie für die Gebäude auf dem Campus in Hagen; für die Campusstandorte sind zudem die geltenden rechtlichen Bestimmungen am jeweiligen Standort zu beachten.
  • Für Regelungen in Österreich informieren Sie sich bitte bei dem entsprechenden Zentrum.

Die Durchführung von Prüfungen ist nur unter den oben genannten Bedingungen zulässig.

Variante a) Studierende/r und Aufsichtsperson am Campusstandort (oder im Zentrum für Fernstudien in Österreich) –  Prüfer/in und Beisitzer/in im Videokonferenzraum am Campus Hagen

  1. Anmeldung des Prüflings zur mündlichen Prüfung innerhalb der Anmeldefrist online im Prüfungsportal. (Ausnahme: mündliche Verteidigung einer Masterarbeit)
  2. Zustimmung des Prüfers bzw. der Prüferin und Terminvereinbarung (Studierende/r holt Zustimmung ein und vereinbart einen Termin mit dem Prüfer/der Prüferin; Prüfer/in erkundigt sich über den entsprechenden Outlook-Kalender, ob der Videokonferenzraum frei ist)
  3. Zustimmung des Campusstandortes (oder des Zentrums für Fernstudien in Österreich) und Terminvereinbarung  (Studierende/r holt Zustimmung ein und vereinbart einen Termin)
  4. Formloser Antrag per E-Mail beim Prüfungsamt (Studierende/r sendet Mitteilung an das Prüfungsamt, sobald der Termin feststeht)
  5. Reservierung des Videokonferenzraums für Prüfer/in und Beisitzer/in am Campus Hagen (Prüfungsamt bucht den Raum)

Variante b) Studierende/r und Aufsichtsperson am Campusstandort (oder im Zentrum für Fernstudien in Österreich) –  Prüfer/in und Beisitzer/in am eigenen Computer

  1. Anmeldung des Prüflings zur mündlichen Prüfung innerhalb der Anmeldefrist online im Prüfungsportal. (Ausnahme: mündliche Verteidigung einer Masterarbeit)
  2. Zustimmung des Prüfers bzw. der Prüferin und Terminvereinbarung (Studierende/r holt Zustimmung ein und vereinbart einen Termin)
  3. Zustimmung des Campusstandortes (oder des Zentrums für Fernstudien in Österreich) und Terminvereinbarung  (Studierende/r holt Zustimmung ein und vereinbart einen Termin)
  4. Formloser Antrag per E-Mail beim Prüfungsamt  (Studierende/r sendet Mitteilung an das Prüfungsamt, sobald der Termin feststeht)
  5. Bereitstellung des virtuellen Prüfungsraums durch den Prüfer/die Prüferin

Informationen für Prüfer*innen:

Sofern der/die Prüfer/in dies anbietet, besteht die Möglichkeit mündliche Prüfungen als Videoprüfung@home zu absolvieren. Bei diesem Format absolvieren Sie die mündliche Prüfung am eigenen Computer. Ihrer/Ihrem Prüfer/in und der/dem Beisitzer/in begegnen Sie in einem virtuellen Prüfungsraum (Zoom oder Adobe Connect). Die/Der Prüfer/in entscheidet, ob sie/er diese Prüfung als Videoprüfung@home anbietet. Nur in diesem Fall können Sie dieses Prüfungsformat wählen.

Rahmenbedingungen und allgemeine Voraussetzungen

  • Die/Der Prüfer/in bietet die Prüfung als videoprüfung@home an und Sie möchten eine videoprüfung@home absolvieren.
  • Sie haben sich für das entsprechende Prüfungssemester online im Prüfungsportal zur mündlichen Prüfung angemeldet.
  • Sie haben einen Prüfungstermin für eine videoprüfung@home vereinbart.
  • Sie stellen sicher, dass Sie sich für die Dauer einer videoprüfung@home allein in einem Raum aufhalten und in Ihrem Aufenthaltsraum während der Prüfung nicht gestört werden, insbesondere nicht durch Anrufe oder Besuch.
  • Sie dürfen während der Prüfung nicht mit Dritten kommunizieren und keine Hilfsmittel nutzen, die nicht ausdrücklich zugelassen sind.
  • Sie sind verpflichtet, ggf. auftretende technische Störungen schnellstmöglich zu beseitigen.
  • Eine Aufzeichnung findet nicht statt. Der Mitschnitt eines Prüfungsgesprächs, ganz oder auch teilweise, ist untersagt.

Technische Voraussetzungen

  • Alle Prüfungsbeteiligten stellen für die Dauer der Prüfung die erforderlichen technischen Voraussetzungen:
    • eine für eine Videokonferenz ausreichend schnelle und stabile Internetverbindung
    • ein handelsüblicher PC/Notebook/Tablet mit der Möglichkeit einer Bild- und Tonübertragung über eine interne/externe Webcam und Headset/Mikrofon und Lautsprecher
  • Vor der Prüfung sollten Sie testen, ob das für die Prüfung eingesetzte Softwareprodukt auf Ihrem Gerät funktioniert und die Bild- und Tonübertragung stabil ist.

Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Voraussetzungen, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, für die Durchführung der Prüfung gegeben sind.

Es wird empfohlen, für den Fall einer technischen Störung, vor der Prüfung Kontakttelefonnummern mit der/dem Prüfer/in auszutauschen, so dass ein weiteres Vorgehen ggf. auch telefonisch besprochen werden kann.

Die Durchführung einer videoprüfung@home ist nur unter den oben genannten allgemeinen und technischen Voraussetzungen zulässig. Nähere Informationen finden Sie in der Prüfungs- und Studienordnung.

Anmeldung und Terminabstimmung

  1. Sie melden sich innerhalb der Anmeldefrist online im Prüfungsportal zur mündlichen Prüfung an. (Ausnahme: mündliche Verteidigung einer Masterarbeit)
  2. Sie erkundigen sich beim Lehrgebiet, ob der/die Prüfer/in eine videoprüfung@home anbietet und welcher Termin möglich wäre  (z.B. auf der Internetseite des Lehrgebiets, auf der Modulseite, beim Sekretariat des Lehrgebiets) und fügen Ihre Anmeldebestätigung (diese können Sie im Online-Prüfungsportal abrufen und auf Ihrem Computer speichern) bei. (Ausnahme: mündliche Verteidigung einer Masterarbeit: hier entfällt die Anmeldebestätigung)
  3. Sie erhalten eine Rückmeldung von der Prüferin/dem Prüfer oder dem Sekretariat des Lehrgebiets.

Ggf. verfügbare Informationen bezogen auf eine Themenabstimmung finden Sie ggf. im Studienportal unter der Prüfungsform Mündliche Prüfungen, auf der Modulseite oder in Moodle.

Ablauf der Prüfung

  • Prüfungsraum: Der/Die Prüfer/die Prüferin teilt Ihnen den virtuellen Prüfungsraum mit.
  • Probeschaltung: gemeinsamer Test der Bild- und Tonverbindung
  • Identifikation: Die Identifikation erfolgt durch einen amtlichen Lichtbildausweis, der zum Abgleich mit dem Ausweisfoto in die Kamera gehalten wird. Im Fall des Personalausweises oder Reisepasses sollen Sie die nicht benötigten Ausweisfelder, insbesondere die Ausweisnummer, verdecken, z.B. durch einen Aufkleber oder einen Finger. Vorname, Nachname und Foto müssen gut lesbar und erkennbar sein. Eine Kopie des Ausweises erfolgt nicht.
  • Ausschluss der Nutzung unerlaubter Hilfsmittel: Sie räumen alle nicht zugelassenen Hilfsmittel weg und versichern, dass Sie sich allein in dem Prüfungsraum befinden und schließt die Tür. Sie richten die Kamera so aus, dass Sie während der Prüfung im Videobild möglichst vollständig mit Oberkörper erfasst werden.
  • Durchführung der Prüfung: Nach Abschluss der Vorbereitungen wird die Prüfung nach den Vorgaben einer mündlichen Prüfung in Präsenzform durchgeführt, z.B. führt die Beisitzerin/der Beisitzer ein Protokoll, in dem die wesentlichen Gegenstände der Prüfung festgehalten werden.
  • Abschluss der Prüfung: Nach Beendigung der Prüfung verlassen Sie vorübergehend die Videokonferenz, damit sich die/der Prüfer/in und Beisitzer/in beraten können. Nach der Festsetzung der Note werden Sie  kontaktiert und um Rückkehr in die Videokonferenz gebeten, z.B. per E-Mail oder telefonisch. In der Videokonferenz erfolgt dann die Mitteilung der Bewertung. Die Videokonferenz wird beendet.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhält das Prüfungsamt von dem Prüfer/der Prüferin das Protokoll. Nach der Notenverbuchung im Prüfungsportal erhalten Sie den Notenbescheid per Post.

Informationen für Prüfer*innen

Fakultät KSW | 02.05.2022