Magisterpruefung im Fach Erziehungswissenschaft

Studierende, die im Magister-Studiengang (SS 2014 auslaufend) immatrikuliert sind und die beabsichtigen, im Fach Erziehungswissenschaft in den Prüfungsteilgebieten

  • Systematische Pädagogik
  • Schulpädagogik

Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweise, Hausarbeiten) oder Prüfungsleistungen (Abschlussklausuren, Magisterarbeiten, mündliche Abschlussprüfungen) zu erbringen, wird dringend empfohlen, diese bis zum Ende des SS 2011 (30.09.2011) abzulegen.

Der zuständige Prüfer für die o. a. Teilgebiete tritt zum 01.10.2011 in den Ruhestand.

Somit empfiehlt es sich, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt geplanten Prüfungs(vor)­leistungen in den Prüfungsteilgebieten „Systematische Pädagogik“ bzw. „Schulpädagogik“ zeitlich vorzuziehen und bereits in 2009 oder 2010 abzulegen.

Dies gilt insbesondere für die Magisterarbeit, die gemäß § 20 Abs. 1 Magisterprüfungsordnung bereits dann beantragt und geschrieben werden kann, wenn noch nicht alle für die Zulassung zur Magisterprüfung vorgesehenen Leistungsnachweise vorgelegt werden können.

Wenn Sie Rückfragen haben sollten, wenden Sie sich bitte in fachwissenschaftlichen Fragen an Herrn apl. Prof. Dr. Roland Bast (Tel. 02331 987 2970./Mail: roland.bast) und in Fragen der Prüfungsorganisation an Frau Isolde Hanke (Tel. 02331 987 4324./Mail: isolde.hanke).



Bachelor-Abschlussprüfung im Magisterstudiengang letztmalig im SS 2008

Wichtig: Die letzte Möglichkeit, die Bachelor-Abschlussprüfung innerhalb der Magisterstudiengänge abzuschließen, besteht im Sommersemester 2008.

Dies gilt für die schriftliche BA-Abschlussarbeit sowie für die mündliche BA-Abschlussprüfung!

Ausnahme bezüglich der mündlichen BA-Abschlussprüfung:

  • Seitens des Prüfers lässt sich kein Termin im September realisieren.
  • Es handelt sich um die – eine mögliche – Wiederholungsprüfung.

Auch hinsichtlich der schriftlichen BA-Abschlussarbeit wird eine Wiederholungsmöglichkeit eingeräumt.