Mündliche Prüfungen können immer nur im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Möglichkeiten durchgeführt werden. Darüber hinaus setzt eine mündliche Prüfung eine inhaltliche Abstimmung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer voraus, die einen zeitlichen Vorlauf von bis zu vier Wochen erforderlich macht.
Es wird daher dringend empfohlen, sich schnellstmöglich um einen Termin zu bemühen.
Die letzte mündliche Abschlussprüfung muss bis zum 31.03.2014 erfolgreich absolviert sein. Dies gilt auch für den Krankheitsfall oder im Falle eines Nichtbestehens der mündlichen Prüfung.
28. Januar 2014