An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Klausur anmelden oder sich von einer Klausur abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben, wird die Klausur bei Nichterscheinen mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR auf Grundlage des § 3 Nr. 1) der Gebührenordnung der FernUniversität in Hagen erhoben. Diese Gebühr wird auch erhoben, wenn Sie sich innerhalb der letzten vier Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin abmelden. Diese Kostenpauschale deckt die bereits eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen der Prüfungsorganisation ab. Hierzu gehören die Anmietung von Räumen, die Verpflichtung und Honorierung von Aufsichtspersonal sowie der Druck und Transport der Klausuraufgaben, die einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Gebühr, denn bei den Klausuren ergibt sich im zunehmenden Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Auf solche kurzfristigen Abmeldungen und Rücktritte kann das Prüfungsamt organisatorisch nicht mehr reagieren.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung
Termine
Die Klausuren finden i.d.R. an einem Tag im März (Wintersemester) und im September (Sommersemester) in der Zeit von 14 bis 18 Uhr statt. Sie können also an einem Tag nur eine Klausur schreiben. Bitte beachten Sie dies bereits bei der Modulbelegung und Ihrer Terminplanung.
Die Bekanntgabe der Klausurtermine und -zeiten erfolgt unter: Klausurtermine und -orte.
Klausurorte
Sie können sich einen für Sie gut zu erreichenden Klausurort aussuchen:
Deutschland |
Berlin, Bochum, Frankfurt/M., Göttingen, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Oldenburg (Diese Klausurorte in Deutschland sind nicht unsere Regional- und Studienzentren.) |
Österreich * | Bregenz, Linz, Saalfelden, Wien |
Schweiz | Zürich |
Ungarn | Budapest |
Lettland * | Riga |
* Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (dazu zählt auch das Ablegen von Prüfungen) der Studienzentren im Ausland ist ggf. kostenpflichtig. Bitte informieren Sie sich über Gebühren in den jeweiligen ausländischen Studienzentren.
Über die prüfungsorganisatorischen Besonderheiten informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor der Anmeldung unter Prüfungen in ausländischen Studienzentren und bei den jeweiligen Zentren über die Website der ausländischen Studienzentren oder vor Ort.
In besonderen Ausnahmefällen können die endgültigen Klausurorte von den hier angegebenen und von Ihnen angemeldeten Klausurorten abweichen. Nehmen Sie bitte erst eine verbindliche Buchung eines Hotels, Bahntickets, Fluges etc. vor, wenn die Bekanntgabe der endgültigen Klausurorte erfolgt ist. Die Bekanntgabe der endgültigen Klausurorte inkl. Adressen und Raumangaben erfolgt unter: Klausurtermine und -orte. Diese Liste wird jeweils ca. zwei Wochen vor den Klausuren veröffentlicht (also Mitte Februar und Mitte August). Bitte beachten Sie, dass nicht jeder dieser Klausurräume für Rollstuhlfahrer/innen bzw. gehbehinderte Menschen zugänglich ist.
Für Studierende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und seiner Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande), für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, für Schwangere ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin und stillende Mütter bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes oder inhaftierte Studierende kann auf Antrag das Schreiben einer Klausur an einem anderen als den oben genannten Klausurorten geprüft werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Sonderregelungen.
Klausurverlauf
- Zur Identitätskontrolle ist Ihr Personalausweis oder Reisepass und als Bestätigung der Anmeldung der Ausdruck der erhaltenen E-Mail oder der sich online im Prüfungsportal generierten Anmeldebestätigung erforderlich.
- Es sind – soweit nicht anders angegeben – keine Hilfsmittel zugelassen.
- Die Klausurunterlagen werden Ihnen in einem Umschlag ausgehändigt. Wichtig: Dieser Umschlag darf erst nach dem durch die Aufsicht bekanntgegebenen offiziellen Klausurbeginn geöffnet werden, ansonsten wird dies als Täuschungsversuch gewertet!
- Beschriften Sie den Umschlag und die Klausurunterlagen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer.
- Versucht der Kandidat oder die Kandidatin, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder nicht zugelassene Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Klausur mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.
- Raucherpausen sind nicht zulässig.
- Mobile Endgeräte (z.B. Mobiltelefon) müssen ausgeschaltet werden und dürfen weder im Prüfungsraum, noch auf den Gängen, Toiletten etc. benutzt werden.
- Es darf immer nur eine Person den Raum verlassen.
Rücktritt/Versäumnis
Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben, wird die Klausur bei Nichterscheinen mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR auf Grundlage des § 3 Nr. 1) der Gebührenordnung der FernUniversität in Hagen erhoben.
Ein Rücktritt aufgrund einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich (d.h. am Prüfungstag) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post).
Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. Soziologie
58084 Hagen
Fax: +49 (0) 2331 / 987-19340
E-Mail: christiane.geise-fronzek
Ob der Rücktritt akzeptiert wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.
Einsichtnahme
Die FernUniversität bietet die Möglichkeit der elektronischen Klausureinsicht an. Der form- und fristgebundene Antrag zur Klausureinsicht muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Note (Notenbescheid) gestellt werden. Informationen und das Antragsformular finden Sie unter: elektronische Klausureinsicht
Kommentare
Die Klausurkommentare werden nicht mit der Post versandt, sondern sind ausschließlich online unter folgendem Link für Sie als PDF abrufbar: Klausurkommentare
Zur Authentifizierung verwenden Sie bitte Ihren FernUni-Account.
Die Klausurkommentare werden dort drei Semester lang gespeichert. Für eine längerfristige Archivierung laden Sie bitte die PDF-Datei herunter oder drucken Sie das Dokument aus.
Beachten Sie bitte, dass die Korrekturzeiten der Lehrgebiete zu den einzelnen Modulen unterschiedlich sein können. Somit werden auch die Kommentare nicht alle zeitgleich ins Netz gestellt.
Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage
Über eine bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Klausur wird i.d.R spätestens acht Wochen nach dem Klausurtermin mitgeteilt.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Klausur kann zweimal wiederholt werden.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Geise-Fronzek im Prüfungsamt.