Die Anmeldung und Zulassung zu den studienbegleitenden Modulprüfungen setzt u.a. die ordnungsgemäße Belegung des jeweiligen Moduls* voraus. Für eine ordnungsgemäße Belegung ist es zwingend erforderlich, dass die Modulnummer in dem Semester belegt wird, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, andernfalls kann die Modulprüfung nicht abgelegt werden.
Belegung bei Anmeldung zur Modulprüfung in einem späteren Semester oder bei nicht bestandener Prüfung
Für den Fall, dass Sie die studienbegleitende Prüfung nicht im Belegungssemester, sondern erst in einem späteren Semester absolvieren möchten oder müssen, besteht die Möglichkeit einer Modulwiederholung oder einer neuen Belegung.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Mitteilung des Prüfungsergebnisses einer Hausarbeit bzw. Klausur i.d.R. erst nach dem Ende der Rückmeldefrist (WS 31.07. und SoSe 31.01.) erfolgt und daher die Belegung von Modulen bzw. die Modulwiederholung auch schon für das nächste Semester mitbedacht werden sollte.
Module, die nicht zwischenzeitlich aus dem Modulangebot entfernt wurden, können – gemäß der Gebührenordnung für die FernUniversität in Hagen vom 3. März 2021 – vier Folgesemester lang kostenfrei ab der ersten gebührenpflichtigen Belegung wiederholt werden. Studierende, welche die gebührenpflichtige Belegung der Module bis einschließlich Sommersemester 2021 vorgenommen haben, können die kostenfreie Wiederholung sieben Semester lang ab der gebührenpflichtigen Belegung des Moduls im Rahmen einer Übergangsregelung nutzen. Bitte beachten Sie zudem die jeweils modulspezifische Regelung zur Umstellung von Kurs- auf Modulbelegung des Studiengangs.
Nach dem Ende der Rückmeldefrist können Module darüber hinaus innerhalb der Modulnachbelegungsfrist (WS 01.08. – 15.11 und SoSe 01.02. – 15.05.) mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,– Euro nachbelegt werden.
Belegung bei Lerneinheit-Kombinationsänderung und Zugang zur Online-Lernumgebung
Es kann vorkommen, dass sich die Lerneinheit-Kombination in einem Modul über die Semester hinweg verändert oder aber in der Online-Lernumgebung moodle z.B. neue prüfungsrelevante Informationen, Inhalte, Aufgaben oder Themenstellungen veröffentlicht werden. Um Zugriff auf diese Informationen zu haben, ist es erforderlich, dass auch die Belegung in dem Semester vorgenommen wird, in dem auch die studienbegleitende Prüfung absolviert wird. Es kann jedoch auch vorkommen, dass sich eine Lerneinheit-Kombination ändert und es eine Übergangsregelung gestattet, eine Wiederholungsprüfung zu einer „alten“ Kombination zu absolvieren. Bitte informieren Sie sich hierüber auf den Modulseiten im Studienportal.
Belegung bei grundlegender Überarbeitung des Studienmaterials
Es ist möglich, dass das Studienmaterial seit Ihrer ersten Modulbelegung grundlegend überarbeitet worden ist. Die jeweils aktuelle Online-Version des grundlegend überarbeiteten Studienmaterials steht Ihnen durch die Wiederholerbelegung im Virtuellen Studienplatz bzw. in der Online-Lernumgebung moodle zur Verfügung. Der Versand von gedrucktem Studienmaterial (sofern für das jeweilige Modul angeboten) setzt jedoch eine erneute gebührenpflichtige Belegung (statt als Wiederholer/-in) voraus.
Wiederholung einer Modulprüfung in Verbindung mit Studienleistungen
Die Belegung der Modulnummer in dem Semester, in dem auch die Anmeldung und Zulassung zu der studienbegleitenden Prüfung erfolgt, ist nicht bei allen Modulen die einzige Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Belegung. Bei einzelnen Modulen sind ergänzende Studienleistungen zu erbringen. Bitte informieren Sie sich hierüber im Studienportal und in der Studienordnung.
Bitte beachten Sie zusätzlich zu diesen Informationen auch immer die Modulinformationen.
*In der Virtuellen Lernumgebung und ggf. an anderer Stelle wird der Begriff „Kursbelegung“ analog geführt. Bitte beachten Sie, dass in diesem Studiengang die ordnungsgemäße Belegung der jeweiligen Modulnummer relevant ist.