An-/Abmeldung
Der Antrag wird nicht über das Prüfungsportal gestellt und ist an keine Anmeldefristen gebunden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelor-Abschlussarbeit ist der Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 10 Modulen (alle Schwerpunkt- und Pflichtmodule sowie mind. ein Wahlmodul) sowie die Teilnahme an mindestens zwei Präsenz- bzw. Online-Seminaren zu jeweils unterschiedlichen Modulen. Mindestens ein Modul der Vertiefungsphase muss mit einer Hausarbeit und mindestens ein Modul der Vertiefungsphase muss mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden.
Hinweis: Die 11. Modulprüfung im Vertiefungsbereich (zum weiteren Wahlmodul) kann vor, während oder nach der Abschlussarbeit absolviert werden (ggf. als noch fehlende Hausarbeit oder mündliche Prüfung). Der Antrag auf Zulassung kann unter den genannten Voraussetzungen also dann bereits nach 10 erfolgreich absolvierten Modulen gestellt werden, wenn die 11. während oder nach der Abschlussarbeit zu absolvierende Prüfung ein Wahlmodul betrifft und dieses als ggf. noch fehlende Hausarbeit oder mündliche Prüfung absolviert werden kann.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. PVS
58084 Hagen
E-Mail: ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de
Im Antrag ist anzugeben, zu welchem Modul die Arbeit geschrieben werden soll. Die B.A.-Arbeit kann nur in dem zuvor mit vier erfolgreich absolvierten Vertiefungsphasen-Modulen gebildeten Schwerpunkt zu einem dieser erfolgreich absolvierten Module geschrieben werden.
Details dazu finden Sie in der Studienordnung. Bitte überprüfen Sie vor der Anmeldung, ob Sie diese Anmeldevoraussetzungen erfüllen. Ist der Antrag vollständig und korrekt, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen schriftlichen Zulassungsbescheid.
Bei einer B.A.-Arbeit ist eine formlose schriftliche Abmeldung beim Prüfungsamt möglich, bevor das Thema der B.A.-Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der B.A.-Arbeit abgemeldet haben, wird die B.A.-Arbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Thema/Bearbeitungszeit
Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die/den Betreuer/in des Moduls, in dem Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben möchten und besprechen Sie das Thema. Nach der Themenabsprache wird das besprochene Thema Ihrer Arbeit durch die Prüferin/den Prüfer an das Prüfungsamt übermittelt. Anschließend wird Ihnen das Thema mit der Angabe der Bearbeitungszeit schriftlich vom Prüfungsamt auf dem Postweg zugesandt.
Die B.A.-Arbeit muss durch ein vor der Anfertigung der Arbeit dem Betreuer/der Betreuerin einzureichendes Exposé von ca. 3 DIN A4 Seiten mit ca. 2.500 Zeichen pro Seite präsentiert werden, welches nochmals zusammen mit der Abschlussarbeit eingereicht werden muss.
Regelung für B.A.-Arbeiten mit Beginn der Bearbeitungszeit ab dem 1. Oktober 2022: Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate (es gibt keine Unterschiede zwischen Prüflingen im Voll- oder Teilzeitstudium).
SPSS-Lizenz
Sollten Sie eine empirische Abschlussarbeit schreiben und dabei für die statistische Auswertung Ihrer Daten eine SPSS-Lizenz benötigen, können Sie sich über die Belegung der Kursnummer 09009 eine eigene Lizenz freischalten:
09009 | SPSS-Lizenz |
Außerhalb der Belegungsfristen bitte eine formlose eMail mit dem Belegwunsch 09009 und Ihrer Matrikelnummer an belegung@fernuni-hagen.de.
Mit der Belegung von Kurs 09009 erhalten Sie automatisch eine Semesterlizenz für die Software SPSS. Diese kann ab 1.04. (SS) bzw. 1.10. (WS) über den Virtuellen Studienplatz heruntergeladen werden. Dazu gehen Sie bitte zum Virtuellen Studienplatz, loggen sich ein und klicken Sie im Hauptmenü auf Meine Daten. Dort finden Sie im Untermenü den Punkt Lizenzen.
Wichtig: die Semesterlizenz für SPSS wird über die Belegung des Kurses 09009 gebucht und läuft jeweils 6 Monate (WS: Oktober bis März, SS: April bis September). Sie sollten also in jedem Semester, in dem Sie eine Lizenz für SPSS benötigen, den Kurs 09009 neu belegen. Bei der Belegung des Kurses 09009 werden pro Semester 7,50 EUR Lizenzgebühren erhoben.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird nach der Themenvergaben die B.A.-Arbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Das Thema der B.A.-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der B.A.-Arbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. PVS
58084 Hagen
E-Mail: ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de
Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.
Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich.
Formalia/Abgabe
Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.
Hinweise zu den Formalia der B.A.-Arbeit finden Sie in der Prüfungsordnung, der Studienordnung, im Beipackzettel und in der Versicherung. Bitte beachten Sie auch ggf. prüfer- bzw. fachspezifische Vorgaben.
Die Einhaltung der für die B.A.-Arbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass die Entwertung von Internetmarken nicht durch einen Poststempel erfolgt. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. PVS
58084 Hagen
Gutachten
Die Gutachten der Prüferinnen und Prüfer zu Ihrer B.A.-Arbeit erhalten Sie zusammen mit Ihrem Notenbescheid per Post.
Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage
Über die bestandene oder nicht bestandene B.A.-Arbeit bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens 12 Wochen nach dem Eingang der B.A.-Arbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Wiederholung
Eine nicht bestandene B.A.-Arbeit kann einmal wiederholt werden.
Abschlusszeugnis
Zum Zeitpunkt der Abgabe der B.A.-Arbeit bzw. der Erbringung (oder Anerkennung) der (letzten) Prüfungs- oder Studienleistung müssen Sie in den Studiengang eingeschrieben sein. Der ordnungsgemäße Abschluss kann erst bestätigt und bescheinigt werden, wenn sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht bzw. anerkannt wurden und die Bewertungen vollständig vorliegen. Sobald dies der Fall ist, teilen Sie dies bitte an ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de im Prüfungsamt mit.
Wenn Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht bzw. anerkannt bekommen haben und nur auf die Bekanntgabe der Ergebnisse bzw. auf die Benotung der Abschlussarbeit oder auf das Abschlusszeugnis warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden.
Für den Fall, dass Sie die letzte Prüfung entgegen Ihrer eigenen Prognose nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen.
Über die bestandene Prüfung zum Erwerb des Grades „Bachelor of Arts“ wird ein Zeugnis ausgestellt, das die einzelnen Noten der Prüfungen sowie der B.A.-Arbeit und die Gesamtnote enthält. Der Abschluss des Studiengangs lautet je nach gewähltem Schwerpunkt „B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie mit dem Schwerpunkt Politikwissenschaft“ oder „mit dem Schwerpunkt Verwaltungswissenschaft“ oder „mit dem Schwerpunkt Soziologie“. Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ sowie ein Diploma Supplement ausgestellt. Diese Dokumente erhalten Sie postalisch per Einschreiben.
Für Studierende, die diesen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, bestehen folgende Möglichkeiten, in einen Masterstudiengang der Fakultät KSW zu wechseln: Informationen zum Wechsel in einen Masterstudiengang.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de).