Aktuelles

    Anpassung des Lehrbetriebs aufgrund des Coronavirus

    Zur Eindämmung des Coronavirus (Covid-19) hat die Hochschulleitung der FernUniversität in Hagen entschieden, von Freitag an bis zunächst zum 19.04.2020 den Lehr- und Prüfungsbetrieb einzustellen soweit er eine Präsenz der Studierenden erfordert.

    Darunter fallen insbesondere alle

    • Mündlichen Prüfungen
    • Video-Prüfungen
    • Präsenzveranstaltungen, Präsenzseminare
    • Start-it-up- und Infoveranstaltungen

    an der FernUniversität in Hagen und deren Regionalzentren.

    Die elektronische und postalische Einreichung von Haus- und Abschlussarbeiten ist weiterhin möglich. Der Lehrbetrieb über die Moodle-Plattform und andere Onlineveranstaltungen findet regulär statt.

    Die Lehrenden, die Prüfungsämter, der Studierendenservice in Hagen und in den Regionalzentren sind per E-Mail und per Post für Sie zu erreichen.

    Weitere Informationen



    Sicherheitshinweise zu Influenza/Corona

    Wer Symptome wie Fieber, Husten, Atembeschwerden feststellt oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, sollte – wie bei allen anderen potenziell ansteckenden Erkrankungen –, die FernUniversität oder ihre Regionalzentren oder andere Hochschulen/Institutionen, an denen Veranstaltung der FernUniversität stattfinden nicht aufsuchen und nach telefonischer Anmeldung eine Ärztin/einen Arzt kontaktieren.

    Weitere Informationen



    Hinweise zur Klausur im WS 2019/20 im Modul P4

    In der Modulabschlussklausur am 04. März 2020 werden Ihnen drei Aufgaben gestellt. Von diesen ist nur eine zu bearbeiten. Die Fragen beziehen sich auf lediglich zwei der zum Modul gehörenden Kurse:

    Kurs 03567 „Kulturphilosophie“

    Kurs 33418 „Philosophie der Interkulturalität“

    Die Aufgabe ist in ganzen Sätzen zu bearbeiten und dürfen keine bloßen Stichworte, Auflistungen, Spiegelstriche und Schrägstriche usw. enthalten.

    Antworten Sie präzise auf die Aufgabenstellung und legen Sie die erfragten Zusammenhänge klar, exakt und bündig dar, unter Einbeziehung aller wesentlichen Aspekte!

    Der Umfang Ihrer Darlegung sollte bei normaler Schriftgröße etwa zwischen 8 und 12 DIN A4-Seiten umfassen.



    Hinweise zur Klausur im Modul P2 im WS 2019/20

    Für die Klausurvorbereitung im Modul P 2 wird insbesondere das Studium der Kurse

    • 03563-3-02: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 2: Einführung in die Rechtsphilosophie.
    • 03563-3-03: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 3: Exemplarische Konkretionen.
    • 03332-3-01: Wolfgang Kersting: Kants Rechts-, Staats- und Geschichtsphilosophie.

    empfohlen.



    Hinweise zur Klausur im Modul P1 im WS 2019/20

    In der Modulabschlussklausur am Montag, dem 09.03 2020 werden Ihnen sechs Aufgaben gestellt. Von diesen sind nur drei zu bearbeiten. Die Fragen beziehen sich mit folgender Aufteilung auf lediglich zwei der zum Modul gehörenden Kurse:

    Zum Kurs 03561 „Einführung in die Theoretische Philosophie“ werden Ihnen vier Aufgaben gestellt. Bitte bearbeiten Sie von diesen nur zwei nach Ihrer freien Wahl!

    Zum Kurs 33374 „Grundlagen der Informellen und Formalen Logik“ werden Ihnen zwei Aufgaben gestellt. Bitte bearbeiten Sie von diesen nur eine nach Ihrer freien Wahl!

    Der Umfang Ihrer Darlegung sollte für jede der drei ausgewählten Aufgaben bei normaler Schrift­größe etwa drei bis vier DIN A 4-Seiten umfassen.

    Die Aufgaben sind in ganzen Sätzen zu bearbeiten und dürfen keine bloßen Stichworte, Auflistungen, Spiegelstriche und Schrägstriche usw. enthalten.

    Bitte antworten Sie präzise auf die Aufgabenstellungen und legen Sie die erfragten Zusammenhänge klar, exakt und bündig dar, unter Einbeziehung aller wesentlichen Aspekte!



    Auslaufen der alten Studienordnung (Einschreibungen bis WiSe 15/16)

    Die sog. „alte“ Studienordnung des Studiengangs B.A. Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie (Einschreibungen bis WiSe 2015/16) vom 30.04.2008 bleibt lediglich bis zum 30.09.2021 gültig. Dies bedeutet, dass Sie entweder alle Prüfungsleistungen, inkl. der Bachelor-Arbeit, und mögliche Wiederholungsprüfungen bis zu diesem Termin abgeschlossen haben sollten oder, wenn Sie sehen, dass Ihnen dies nicht gelingen kann/wird, Sie sich vorher in die sog. „neue“ Studienordnung vom 01.09.2015 umschreiben. Eine Rückmeldung in den Studiengang nach alter Studienordnung ist für das WiSe 2021/22 nämlich nicht mehr möglich.

    Studierende, die innerhalb des B.A. Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt von der alten Studienordnung von 2008 auf die neue Studienordnung 2016 wechseln möchten, können dies, indem sie diesen Wunsch innerhalb der Rückmeldefrist dem Studierendensekretariat per E-Mail mitteilen (bachelor@fernuni-hagen.de). Umschreibungen können ausschließlich während der Einschreibe- und Rückmeldephase vorgenommen werden.

    Bitte beachten Sie, dass bereits erbrachte Prüfungsleistungen in der Regel übertragen werden, sofern sie durch das Curriculum der Studienordnung 2016 abgebildet werden. Module, die durch das Curriculum der Studienordnung 2016 nicht abgedeckt werden, können nicht übertragen werden. Neben bestandenen Prüfungsleistungen behalten auch nicht bestandene Prüfungsleistungen ihre Gültigkeit.

    Bitte beachten Sie ferner, dass Sie mit dem Wechsel auf die neue Studienordnung 2016 nach den Regelungen dieser Studienordnung studieren und hiermit eine Änderung der Studienstruktur verbunden ist. Es empfiehlt sich daher, sich die Studien- und auch die Prüfungsordnung vor dem Wechsel, und der Belegung von Kursen noch einmal durchzulesen und sich die Informationen auf den Studienportalseiten anzusehen.

    Detaillierte Informationen zum Thema finden Sie zudem im Schreiben des Dekans vom 11.06.2019.