Aktuelles

    Mündliche Prüfung im Modul P2 im SoSe 2021

    Die mündliche Prüfung im Modul P2 bezieht sich auf die Kurseinheiten:

    • 03563: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 2: Einführung in die Rechtsphilosophie
    • 03563: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 3: Exemplarische Konkretionen
    • einen weiteren Kurs des Moduls, den Sie mit dem Prüfer im Vorfeld der Prüfung absprechen


    Wichtige Hinweise zur auslaufenden Studienordnung (von 2008) und zum Übergang in das WiSe 21/22

    Eine Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22 (Rückmeldefrist: 01.06.2021 – 31.07.2021) ist ausschließlich in die sog. „neue“ Studienordnung (gültig ab SoSe 2016) möglich. Dies bedeutet, dass bereits eingeschriebene Studierende durch ihre Rückmeldung im Wintersemester 2021/22 automatisch nach der neuen Studienordnung studieren.

    Sämtliche bereits erbrachten Prüfungsleistungen werden auf die neue Studienordnung von 2016 (ohne Antrag auf Anerkennung) übertragen, sofern sie auch durch das Curriculum der „neuen“ Studienordnung abgebildet werden. Neben bestandenen Prüfungsleistungen behalten auch nicht bestandene Prüfungsleistungen ihre Gültigkeit. Nach erfolgter Rückmeldung in die sog. „neue“ Studienordnung ist eine kurze Information Ihrerseits an das Prüfungsamt (s.u.) sinnvoll, damit dort die Richtigkeit der für Sie im Prüfungssystem durch die Umschreibung entstandenen Änderungen individuell geprüft und ggf. Anpassungen vorgenommen werden können.

    Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Wechsel in die „neue“ Studienordnung von 2016 nach den Regelungen dieser Studienordnung studieren und hiermit eine Änderung der Studienstruktur verbunden ist. Es wird daher empfohlen, sich die Studienordnung und die Informationen zum Studienverlauf auf den Studienportalseiten anzusehen (Studienportal B.A. Kulturwissenschaften). Zu beachten ist insbesondere, dass bei einem Wechsel das Modul „Kulturwissenschaftliche Grundlagen“ (sog. K-Modul) verpflichtend zu studieren ist. Es muss zudem meist direkt nach der Umstellung studiert werden, da das erfolgreich bestandene K-Modul Voraussetzung dafür ist, (weitere) Prüfungen in der Vertiefungsphase ablegen zu können; in der Regel ist somit auch das Absolvieren eines Vertiefungsmoduls parallel zum K-Modul im gleichen Semester ausgeschlossen.

    Zur Überprüfung der individuellen Konsequenzen der Umstellung für Ihre bereits erbrachten Modulprüfungsleistungen sowie die Auswirkung auf weitere Modulprüfungen wenden Sie sich an Frau Dahlmann-Müller (antje.dahlmann-mueller) vom Prüfungsamt.

    Beratungen zum Studienverlauf erhalten Sie bei der Studiengangskoordinatorin Frau Dr. Mamsch (studiengangskoordination.kulturwissenschaften).



    Umstellung von Kurs- auf Modulbelegung ab dem Wintersemester 2021/22

    Bitte beachten Sie: Ab dem Wintersemester 2021/22 erfolgt die Belegung der Studienmaterialien ausschließlich über die Nummer des zu belegenden Moduls. Damit werden automatisch alle Lerneinheiten eines Moduls belegt, die bisherigen Kursnummern entfallen. Die neue Regelung gilt auch für Wiederholer/innen des Moduls. Die jeweiligen Modulnummern finden Sie im Studienportal:

    https://www.fernuni-hagen.de/KSW/portale/bakw/studium/ws-202122/



    Hinweise zur Klausur im Modul P4 im WiSe 20/21

    Für die Modulklausur am 01.03.2021 bereiten Sie bitte schwerpunktmäßig folgende Kurse vor:

    Kurs 03567 „Kulturphilosophie“
    Kurs 03366 „Philosophie der Technik“



    Hinweise zur Klausur im Modul P1 im WiSe 2020/21

    In der Modulabschlussklausur am 05.03.2021 werden Ihnen sechs Aufgaben gestellt. Von diesen sind nur drei zu bearbeiten. Die Fragen beziehen sich mit folgender Aufteilung auf lediglich zwei der zum Modul gehörenden Kurse:

    Zum Kurs 03561 „Einführung in die Theoretische Philosophie“ werden Ihnen vier Aufgaben gestellt. Bitte bearbeiten Sie von diesen nur zwei nach Ihrer freien Wahl!

    Zum Kurs 03302 „Probleme der Wissenschaftstheorie“ werden Ihnen zwei Aufgaben gestellt. Bitte bearbeiten Sie von diesen nur eine nach Ihrer freien Wahl!

    Der Umfang Ihrer Darlegungen sollte für alle drei ausgewählten Aufgaben zusammen drei bis vier Seiten (im digitalen Format) umfassen.
    Die Aufgaben sind in ganzen Sätzen zu bearbeiten und dürfen keine bloßen Stichworte, Auflistungen, Spiegelstriche und Schrägstriche usw. enthalten.
    Bitte antworten Sie präzise auf die Aufgabenstellungen und legen Sie die erfragten Zusammenhänge klar, exakt und bündig dar, unter Einbeziehung aller wesentlichen Aspekte.



    Wichtige Hinweise zur auslaufenden Studienordnung (von 2008)

    Aktuelle Hinweise zur Aufhebung der sog. „alten“ Studienordnung des „B.A. Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie“ an der FernUniversität in Hagen

    Wie Ihnen bereits bekannt ist, endet die Studienordnung vom 30. April 2008 (Einschreibung bis Wintersemester 2015/16) nach Ablauf des Sommersemesters 2021.

    Dies bedeutet, dass Sie entweder alle Prüfungsleistungen, inkl. der Bachelor-Arbeit und mögliche Wiederholungsprüfungen bis zum 30.09.2021 abgeschlossen haben sollten oder, wenn Sie sehen, dass Ihnen dies nicht gelingen kann/wird, Sie sich vorher in die sog. „neue“ Studienordnung vom 01.09.2015 (Einschreibung ab Sommersemester 2016) umschreiben sollten.

    Detaillierte Informationen finden Sie im Schreiben des Dekans vom 11.06.2019.

    Bitte beachten Sie: Diese sog. „alte“ Studienordnung wird nach derzeitiger Sach- und Rechtslage aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie nicht verlängert.

    Rückmeldung

    Wechsel der Studienordnung außerhalb der Rückmeldephase

    • Der Wechsel erfolgt i.d.R. während der Rückmeldephase. Aufgrund der besonderen Umstände wird zusätzlich auch während des laufenden Semesters die Möglichkeit des Wechsels von der sog. „alten“ Studienordnung auf die sog. „neue“ Studienordnung eröffnet. Studierende, die zwischen dem 01.02.2021 und bis zum 15.05.2021 wechseln möchten, können dies, indem sie diesen Wunsch dem Studierendensekretariat per E-Mail mitteilen (Bachelor@fernuni-hagen.de).
    • Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Wechsel auf die sog. „neue“ Studienordnung nach den Regelungen dieser Studienordnung studieren und hiermit eine Änderung der Studienstruktur verbunden ist. Es empfiehlt sich daher, sich die Studien- und auch die Prüfungsordnung vor dem Wechsel und vor der Belegung von Kursen noch einmal durchzulesen sowie sich die Informationen auf den Studienportalseiten durchzulesen.

    Modulübertragung

    • Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden übertragen, wenn sie durch das Curriculum der sog. „neuen“ Studienordnung abgebildet werden. D.h. Module, die nicht durch das neue Curriculum abgedeckt werden, können nicht übertragen werden. Neben bestandenen Prüfungsleistungen behalten auch nicht bestandene Prüfungsleistungen ihre Gültigkeit.
    • Zum Abgleich und zur Sicherstellung, dass Ihre Prüfungsdaten korrekt übertragen wurden, senden Sie bitte nach erfolgtem Wechsel eine E-Mail an das Prüfungsamt (antje.dahlmann-mueller@fernuni-hagen.de). Dort können Sie auch eine Übersicht der übertragenen Module anfordern.

    Prüfungen

    Um das Studium nach der sogn. „alten“ Studienordnung abzuschließen, müssen alle Studienleistungen (inkl. Teilnahme an drei Präsenzveranstaltungen und Praktikum) und Prüfungen, einschließlich der Bachelorarbeit und etwaiger Wiederholungsprüfungen, bis spätestens Ende des Sommersemesters 2021 erfolgreich absolvieren werden (30.09.2021). Eine Verlängerung über das Sommersemester 2021 hinaus ist nicht möglich (z.B. aufgrund von Krankheit oder der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie).

    • Mündliche Prüfungen: Die meisten Prüfer bzw. Prüferinnen bieten im Semester ggf. nur in begrenzten Zeiträumen Prüfungstermine an. Bitte informieren Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin und über das Studienportal, welche Termine angeboten werden und welche Voraussetzungen ggf. zu erfüllen sind (z.B. Zusendung eines Thesenpapiers innerhalb einer festgelegten Frist). Vereinbaren Sie daher bitte unbedingt frühzeitig einen Termin mit dem Prüfer bzw. der Prüferin.
    • Spätmöglichster Bearbeitungsbeginn Ihrer Hausarbeit: Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten beträgt im Vollzeitstudium drei Wochen, im Teilzeitstudium sechs Wochen. Der Bearbeitungsbeginn muss so frühzeitig erfolgen, dass der Abgabetermin der Hausarbeit spätestens auf den 30.09.2021 (Semesterende) festgelegt werden kann. Bitte lassen Sie sich frühzeitig vom Prüfungsamt beraten und planen Sie eine ausreichend lange Zeit für die Themenabsprache und administrative Maßnahmen (z.B. Bearbeitungszeit im Prüfungsamt, Postweg bzw. offizielle Versandzeit für den Themenbescheid) ein. Bitte informieren Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin, über das Studienportal bzw. ggf. moodle, welche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind (z.B. Zusendung eines Themenvorschlags/Exposé innerhalb einer festgelegten Frist). Konkret bedeutet dies wenn Sie im Teilzeitstudium studieren, dass das Thema Ihrer Hausarbeit spätestens am 11.08.2021 dem Prüfungsamt vorliegen muss. Wenn Sie im Vollzeitstudium studieren, muss das Thema Ihrer Hausarbeit spätestens am 01.09.2021 dem Prüfungsamt vorliegen. Es ist daher erforderlich, dass Sie frühzeitig das Thema mit dem/der Themensteller/in abstimmen.  
    • Spätmöglichster Bearbeitungsbeginn Ihrer Bachelorarbeit: Die Zeit für die Abfassung der Abschlussarbeit beträgt im Vollzeitstudium drei Monate, im Teilzeitstudium sechs Monate. Der Bearbeitungsbeginn muss so frühzeitig erfolgen, dass der Abgabetermin der Abschlussarbeit spätestens auf den 30.09.2021 (Semesterende) festgelegt werden kann. Bitte lassen Sie sich frühzeitig vom Prüfungsamt beraten und planen Sie eine ausreichend lange Zeit für die Themenabsprache und administrative Maßnahmen (z.B. Bearbeitungszeit im Prüfungsamt, Postweg bzw. offizielle Versandzeit für den Themenbescheid) ein. Bitte informieren Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin bzw. über das Studienportal, welche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind (z.B. Zusendung eines Themenvorschlags/Exposé innerhalb einer festgelegten Frist). Konkret bedeutet dies wenn Sie im Teilzeitstudium studieren, dass das Thema Ihrer Abschlussarbeit spätestens am 22.03.2021 dem Prüfungsamt vorliegen muss. Wenn Sie im Vollzeitstudium studieren, muss das Thema Ihrer Abschlussarbeit spätestens am 21.06.2021 dem Prüfungsamt vorliegen. Es ist daher erforderlich, dass Sie frühzeitig das Thema mit dem/der Themensteller/in abstimmen.  

    Ihr spätmöglichster Prüfungsanmeldezeitraum, um sich zu einer Modulabschlussprüfungen nach der sog. „alten“ Studienordnung anzumelden: 15.04.2021 – 15.06.2021.

    Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Prüfungsformen die Studien- und Prüfungsordnung.

    Beratung/Ansprechpersonen

    Fragen zur Prüfungsorganisation an der FernUniversität: Prüfungsamt, Antje Dahlmann-Müller: Tel.: +49 (0)2331/987-320,  E-Mail: antje.dahlmann-mueller@fernuni-hagen.de

    Fragen zur Einschreibung/Rückmeldung: Studierendensekretariat, Tel. +49 2331 987 2444 oder per E-Mail: Bachelor@fernuni-hagen.de

    Weiterführende Informationen

    Studien- und Prüfungsordnungen

    Schreiben des Dekans

    Aktuelles im Studienportal

    Amtliche Mitteilungen (Nr. 13 / 2015)



    Informationen zur mündliche Prüfung im Modul P2

    Die mündliche Prüfung im Modul P 2 bezieht sich auf die Kurseinheiten:

    • 03563-3-0-1: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 1: Einführung in die Ethik
    • 03563-3-03: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 3: Exemplarische Konkretionen
    • einen weiteren Kurs des Moduls, den Sie mit dem Prüfer im Vorfeld der Prüfung absprechen