Einstellung des Moduls W4

Liebe Studierende, bitte beachten Sie, dass das Modul W4 wird im Sommersemester 2017 letztmalig für Erstbeleger*innen angeboten wird. Eine Prüfungsmöglichkeit wird es noch für das Wintersemester 2017/18 und das Sommersemester 2018 geben.



Hinweise zur Klausur P4 im Wintersemester 2016/17

In der Modulabschlussklausur am 9. März 2017 werden Ihnen drei Aufgaben gestellt. Von diesen ist nur eine zu bearbeiten. Die Fragen beziehen sich auf lediglich zwei der zum Modul gehörenden Kurse:

Kurs 03567 „Kulturphilosophie“
Kurs 03366 „Philosophie der Technik“

Die Aufgabe ist in ganzen Sätzen zu bearbeiten und dürfen keine bloßen Stichworte, Auflistungen, Spiegelstriche und Schrägstriche usw. enthalten.

Antworten Sie präzise auf die Aufgabenstellung und legen Sie die erfragten Zusammenhänge klar, exakt und bündig dar, unter Einbeziehung aller wesentlichen Aspekte!

Der Umfang Ihrer Darlegung sollte bei normaler Schriftgröße etwa zwischen 8 und 12 DIN A4-Seiten umfassen.



Hinweise zur Klausur im Modul P2 im WS 2016/17

Für die Klausurvorbereitung im Modul P 2 wird insbesondere das Studium der Kurse

  • 03563-3-02: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 2: Einführung in die Rechtsphilosophie.
  • 03563-3-03: Thomas Sören Hoffmann: Einführung in die Praktische Philosophie, Kurseinheit 3: Exemplarische Konkretionen.
  • 03305-3-03: Ottfried Höffe: Persönliches Glück und politische Gerechtigkeit, Kurseinheit 3: Politische Gerechtigkeit – Grundprobleme der praktischen Philosophie

empfohlen.



Wechsel von der Studienordnung 2008 auf die Studienordnung 2016

Studierende, die innerhalb des B.A. Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt von der Studienordnung (StO) von 2008 auf die StO 2016 wechseln möchten, können dies, indem sie diesen Wunsch innerhalb der Rückmeldefrist dem Studierendensekretariat per E-Mail mitteilen (bachelor@fernuni-hagen.de). Umschreibungen können ausschließlich während der Einschreibe- und Rückmeldephase vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass bereits erbrachte Prüfungsleistungen auf die neue Studienordnung übertragen werden können, sofern sie auch durch das Curriculum der StO 2016 abgebildet werden. Module, die durch das Curriculum der StO 2016 nicht abgedeckt werden, können nicht übertragen werden. Neben bestandenen Prüfungsleistungen behalten auch nicht bestandene Prüfungsleistungen ihre Gültigkeit.

Bitte beachten Sie ferner, dass Sie mit dem Wechsel auf die StO 2016 nach den Regelungen dieser Studienordnung studieren und hiermit eine Änderung der Studienstruktur verbunden ist. Es empfiehlt sich daher, sich die Studien- und auch die Prüfungsordnung vor dem Wechsel, und der Belegung von Kursen noch einmal durchzulesen und sich die Informationen auf den Studienportalseiten anzusehen.

Bei Beratungsbedarf können Sie sich an die Studiengangskoordination wenden.