Betriebsruhe zwischen Weihnachten und Neujahr

Zwischen Weihnachten und Neujahr ruht der Betrieb an der FernUniversität. 

In der Zeit vom 24.12.2024 bis zum 01.01.2025 ist das Prüfungsamt nicht besetzt.

Beachten Sie bitte auch, dass die Erreichbarkeit vom 02.01.2025 bis zum 06.01.2025 stark eingeschränkt ist.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!



Zertifikat „Grundlagen Kulturwissenschaftliche Literaturwissenschaft“ – Verlängerung um 1 Jahr

Das Zertifikat „Grundlagen Kulturwissenschaftliche Literaturwissenschaft“ wird um ein Jahr verlängert und somit bis zum 30.09.2026 angeboten. Um das Zertifikat zu erwerben, müssen bis zu dem Stichtag alle notwendigen Prüfungsleistungen abgelegt worden sein. Für den Fall, dass danach noch auf die Ergebnisse der im Sommersemester 2026 abgelegten Prüfungen gewartet werden muss, ist eine Beantragung des Zertifikats bis zum 31.03.2027 möglich.

Details zum (verlängerten) Zertifikat



Langer Abend der Studienberatung – Infotag für Studieninteressierte

Interessiert an einem Studium an der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften?

Dann informieren Sie sich beim digitalen Langen Abend der Studienberatung am Donnerstag, den 16. Januar 2025, ab 18 Uhr!

  • Was? Sie erhalten Basisinformationen zum Studium an unserer Fakultät sowie Überblicke über die Studienverläufe, den Studienalltag und Beachtenswertes zur Studienentscheidung.
  • Für wen?
    Studieninteressierte sowie noch Unentschlossene, die ab Sommersemester 2025 an der Fakultät Kultur- und Sozialwissenschaften studieren möchten.

Details zur Veranstaltung



Wichtige Hinweise zur auslaufenden Studienordnung (von 2008) und zum Übergang in das WiSe 21/22

Eine Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22 (Rückmeldefrist: 01.06.2021 – 31.07.2021) ist ausschließlich in die sog. „neue“ Studienordnung (gültig ab SoSe 2016) möglich. Dies bedeutet, dass bereits eingeschriebene Studierende durch ihre Rückmeldung im Wintersemester 2021/22 automatisch nach der neuen Studienordnung studieren.

Sämtliche bereits erbrachten Prüfungsleistungen werden auf die neue Studienordnung von 2016 (ohne Antrag auf Anerkennung) übertragen, sofern sie auch durch das Curriculum der „neuen“ Studienordnung abgebildet werden. Neben bestandenen Prüfungsleistungen behalten auch nicht bestandene Prüfungsleistungen ihre Gültigkeit. Nach erfolgter Rückmeldung in die sog. „neue“ Studienordnung ist eine kurze Information Ihrerseits an das Prüfungsamt (s.u.) sinnvoll, damit dort die Richtigkeit der für Sie im Prüfungssystem durch die Umschreibung entstandenen Änderungen individuell geprüft und ggf. Anpassungen vorgenommen werden können.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Wechsel in die „neue“ Studienordnung von 2016 nach den Regelungen dieser Studienordnung studieren und hiermit eine Änderung der Studienstruktur verbunden ist. Es wird daher empfohlen, sich die Studienordnung und die Informationen zum Studienverlauf auf den Studienportalseiten anzusehen (Studienportal B.A. Kulturwissenschaften). Zu beachten ist insbesondere, dass bei einem Wechsel das Modul „Kulturwissenschaftliche Grundlagen“ (sog. K-Modul) verpflichtend zu studieren ist. Es muss zudem meist direkt nach der Umstellung studiert werden, da das erfolgreich bestandene K-Modul Voraussetzung dafür ist, (weitere) Prüfungen in der Vertiefungsphase ablegen zu können; in der Regel ist somit auch das Absolvieren eines Vertiefungsmoduls parallel zum K-Modul im gleichen Semester ausgeschlossen.

Zur Überprüfung der individuellen Konsequenzen der Umstellung für Ihre bereits erbrachten Modulprüfungsleistungen sowie die Auswirkung auf weitere Modulprüfungen wenden Sie sich an Frau Dahlmann-Müller (antje.dahlmann-mueller) vom Prüfungsamt.

Beratungen zum Studienverlauf erhalten Sie bei der Studiengangskoordinatorin Frau Dr. Mamsch (studiengangskoordination.kulturwissenschaften).



Umstellung von Kurs- auf Modulbelegung ab dem Wintersemester 2021/22

Bitte beachten Sie: Ab dem Wintersemester 2021/22 erfolgt die Belegung der Studienmaterialien ausschließlich über die Nummer des zu belegenden Moduls. Damit werden automatisch alle Lerneinheiten eines Moduls belegt, die bisherigen Kursnummern entfallen. Die neue Regelung gilt auch für Wiederholer/innen des Moduls. Die jeweiligen Modulnummern finden Sie im Studienportal:

https://www.fernuni-hagen.de/KSW/portale/bakw/studium/ws-202122/



FernUni geht in Minimalbetrieb über

Mit einer Reihe von Maßnahmen schränkt die FernUniversität ihren Betrieb aufgrund des Coronavirus weiter ein und geht ab Mittwoch, den 18.03.2020 in einen Minimalbetrieb über. Dazu gehört u.a.:

  • Die Universitätsbibliothek ist ab Montag, dem 16. März für Besucher/innen und Benutzer/innen geschlossen.
  • Das Sommersemester an der FernUniversität in Hagen kann wie vorgesehen am 1. April 2020 beginnen. Der Semesterbeginn muss nicht verschoben werden, weil im Fernstudium kein physischer Kontakt in Lehrveranstaltungen notwendig ist. Die FernUniversität versendet alle Studienmaterialien bereits jetzt und stellt den Studierenden die digitalen Lernmaterialien in den Lernplattformen zur Verfügung.
  • Die Kontaktaufnahme ist zur Zeit nur per E-Mail möglich.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen in unserem Blog zum Coronavirus!



Anpassung des Lehrbetriebs aufgrund des Coronavirus

Zur Eindämmung des Coronavirus (Covid-19) hat die Hochschulleitung der FernUniversität in Hagen entschieden, von Freitag an bis zunächst zum 19.04.2020 den Lehr- und Prüfungsbetrieb einzustellen soweit er eine Präsenz der Studierenden erfordert.

Darunter fallen insbesondere alle

  • Mündlichen Prüfungen
  • Video-Prüfungen
  • Präsenzveranstaltungen, Präsenzseminare
  • Start-it-up- und Infoveranstaltungen

an der FernUniversität in Hagen und deren Regionalzentren.

Die elektronische und postalische Einreichung von Haus- und Abschlussarbeiten ist weiterhin möglich. Der Lehrbetrieb über die Moodle-Plattform und andere Onlineveranstaltungen findet regulär statt.

Die Lehrenden, die Prüfungsämter, der Studierendenservice in Hagen und in den Regionalzentren sind per E-Mail und per Post für Sie zu erreichen.

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