Aktuelle Hinweise zur Aufhebung der sog. „alten“ Studienordnung des „B.A. Kulturwissenschaften mit Fachschwerpunkt Geschichte, Literaturwissenschaft, Philosophie“ an der FernUniversität in Hagen
Wie Ihnen bereits bekannt ist, endet die Studienordnung vom 30. April 2008 (Einschreibung bis Wintersemester 2015/16) nach Ablauf des Sommersemesters 2021.
Dies bedeutet, dass Sie entweder alle Prüfungsleistungen, inkl. der Bachelor-Arbeit und mögliche Wiederholungsprüfungen bis zum 30.09.2021 abgeschlossen haben sollten oder, wenn Sie sehen, dass Ihnen dies nicht gelingen kann/wird, Sie sich vorher in die sog. „neue“ Studienordnung vom 01.09.2015 (Einschreibung ab Sommersemester 2016) umschreiben sollten.
Detaillierte Informationen finden Sie im Schreiben des Dekans vom 11.06.2019.
Bitte beachten Sie: Diese sog. „alte“ Studienordnung wird nach derzeitiger Sach- und Rechtslage aufgrund der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie nicht verlängert.
Rückmeldung
- Die Rückmeldung in die sog. „alte“ Studienordnung (Einschreibung bis Wintersemester 2015/16) ist letztmalig zum Sommersemester 2021 möglich. Die Rückmeldefrist endet am 31.01.2021. Eine Rückmeldung zum Wintersemester 2021/22 (Rückmeldefrist: 01.06.2021 – 31.07.2021) ist ausschließlich in die sog. „neue“ Studienordnung (Einschreibung ab Sommersemester 2016) möglich. Dies bedeutet, dass bereits eingeschriebene Studierende durch ihre Rückmeldung im Wintersemester 2021/22 automatisch nach der neuen Studienordnung studieren.
Wechsel der Studienordnung außerhalb der Rückmeldephase
- Der Wechsel erfolgt i.d.R. während der Rückmeldephase. Aufgrund der besonderen Umstände wird zusätzlich auch während des laufenden Semesters die Möglichkeit des Wechsels von der sog. „alten“ Studienordnung auf die sog. „neue“ Studienordnung eröffnet. Studierende, die zwischen dem 01.02.2021 und bis zum 15.05.2021 wechseln möchten, können dies, indem sie diesen Wunsch dem Studierendensekretariat per E-Mail mitteilen (Bachelor@fernuni-hagen.de).
- Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem Wechsel auf die sog. „neue“ Studienordnung nach den Regelungen dieser Studienordnung studieren und hiermit eine Änderung der Studienstruktur verbunden ist. Es empfiehlt sich daher, sich die Studien- und auch die Prüfungsordnung vor dem Wechsel und vor der Belegung von Kursen noch einmal durchzulesen sowie sich die Informationen auf den Studienportalseiten durchzulesen.
Modulübertragung
- Bereits erbrachte Prüfungsleistungen werden übertragen, wenn sie durch das Curriculum der sog. „neuen“ Studienordnung abgebildet werden. D.h. Module, die nicht durch das neue Curriculum abgedeckt werden, können nicht übertragen werden. Neben bestandenen Prüfungsleistungen behalten auch nicht bestandene Prüfungsleistungen ihre Gültigkeit.
- Zum Abgleich und zur Sicherstellung, dass Ihre Prüfungsdaten korrekt übertragen wurden, senden Sie bitte nach erfolgtem Wechsel eine E-Mail an das Prüfungsamt (antje.dahlmann-mueller@fernuni-hagen.de). Dort können Sie auch eine Übersicht der übertragenen Module anfordern.
Prüfungen
Um das Studium nach der sogn. „alten“ Studienordnung abzuschließen, müssen alle Studienleistungen (inkl. Teilnahme an drei Präsenzveranstaltungen und Praktikum) und Prüfungen, einschließlich der Bachelorarbeit und etwaiger Wiederholungsprüfungen, bis spätestens Ende des Sommersemesters 2021 erfolgreich absolvieren werden (30.09.2021). Eine Verlängerung über das Sommersemester 2021 hinaus ist nicht möglich (z.B. aufgrund von Krankheit oder der Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie).
- Mündliche Prüfungen: Die meisten Prüfer bzw. Prüferinnen bieten im Semester ggf. nur in begrenzten Zeiträumen Prüfungstermine an. Bitte informieren Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin und über das Studienportal, welche Termine angeboten werden und welche Voraussetzungen ggf. zu erfüllen sind (z.B. Zusendung eines Thesenpapiers innerhalb einer festgelegten Frist). Vereinbaren Sie daher bitte unbedingt frühzeitig einen Termin mit dem Prüfer bzw. der Prüferin.
- Spätmöglichster Bearbeitungsbeginn Ihrer Hausarbeit: Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten beträgt im Vollzeitstudium drei Wochen, im Teilzeitstudium sechs Wochen. Der Bearbeitungsbeginn muss so frühzeitig erfolgen, dass der Abgabetermin der Hausarbeit spätestens auf den 30.09.2021 (Semesterende) festgelegt werden kann. Bitte lassen Sie sich frühzeitig vom Prüfungsamt beraten und planen Sie eine ausreichend lange Zeit für die Themenabsprache und administrative Maßnahmen (z.B. Bearbeitungszeit im Prüfungsamt, Postweg bzw. offizielle Versandzeit für den Themenbescheid) ein. Bitte informieren Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin, über das Studienportal bzw. ggf. moodle, welche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind (z.B. Zusendung eines Themenvorschlags/Exposé innerhalb einer festgelegten Frist). Konkret bedeutet dies wenn Sie im Teilzeitstudium studieren, dass das Thema Ihrer Hausarbeit spätestens am 11.08.2021 dem Prüfungsamt vorliegen muss. Wenn Sie im Vollzeitstudium studieren, muss das Thema Ihrer Hausarbeit spätestens am 01.09.2021 dem Prüfungsamt vorliegen. Es ist daher erforderlich, dass Sie frühzeitig das Thema mit dem/der Themensteller/in abstimmen.
- Spätmöglichster Bearbeitungsbeginn Ihrer Bachelorarbeit: Die Zeit für die Abfassung der Abschlussarbeit beträgt im Vollzeitstudium drei Monate, im Teilzeitstudium sechs Monate. Der Bearbeitungsbeginn muss so frühzeitig erfolgen, dass der Abgabetermin der Abschlussarbeit spätestens auf den 30.09.2021 (Semesterende) festgelegt werden kann. Bitte lassen Sie sich frühzeitig vom Prüfungsamt beraten und planen Sie eine ausreichend lange Zeit für die Themenabsprache und administrative Maßnahmen (z.B. Bearbeitungszeit im Prüfungsamt, Postweg bzw. offizielle Versandzeit für den Themenbescheid) ein. Bitte informieren Sie sich unbedingt frühzeitig bei Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin bzw. über das Studienportal, welche Voraussetzungen und Fristen zu beachten sind (z.B. Zusendung eines Themenvorschlags/Exposé innerhalb einer festgelegten Frist). Konkret bedeutet dies wenn Sie im Teilzeitstudium studieren, dass das Thema Ihrer Abschlussarbeit spätestens am 22.03.2021 dem Prüfungsamt vorliegen muss. Wenn Sie im Vollzeitstudium studieren, muss das Thema Ihrer Abschlussarbeit spätestens am 21.06.2021 dem Prüfungsamt vorliegen. Es ist daher erforderlich, dass Sie frühzeitig das Thema mit dem/der Themensteller/in abstimmen.
Ihr spätmöglichster Prüfungsanmeldezeitraum, um sich zu einer Modulabschlussprüfungen nach der sog. „alten“ Studienordnung anzumelden: 15.04.2021 – 15.06.2021.
Bitte beachten Sie bei der Auswahl der Prüfungsformen die Studien- und Prüfungsordnung.
Beratung/Ansprechpersonen
Fragen zur Prüfungsorganisation an der FernUniversität: Prüfungsamt, Antje Dahlmann-Müller: Tel.: +49 (0)2331/987-320, E-Mail: antje.dahlmann-mueller@fernuni-hagen.de
Fragen zur Einschreibung/Rückmeldung: Studierendensekretariat, Tel. +49 2331 987 2444 oder per E-Mail: Bachelor@fernuni-hagen.de
Weiterführende Informationen
Studien- und Prüfungsordnungen
Amtliche Mitteilungen (Nr. 13 / 2015)
25. Januar 2021