Im B.A.-Studiengang Bildungswissenschaft wird es innerhalb der nächsten Semester einige Strukturänderungen geben, über die wir hiermit informieren möchten. Diese betreffen die Einrichtung neuer Module, aber auch die Schließung bzw. Umwandlung von Modulen. Damit Sie ausreichend Zeit zur Planung Ihres Studiums haben und wir den Übergang gemeinsam reibungslos gestalten können, beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite.
In diesem PDF-Dokument finden Sie einen Überblick über die anstehenden Änderungen:
Strukturänderungen im BA Bildungswissenschaft
Eine grafische Übersicht gibt es hier:
Die aktuelle Studienordnung finden Sie hier:
Eine Beschreibung des neuen Moduls 1D finden Sie in diesem Beitrag.
Darüber hinaus haben wir eine Liste mit FAQs für Sie zusammengestellt:
Was hat es mit den Modulen 2A1 und 2A2 auf sich?
Zum Sommersemester 2019 ändert sich die Studienstruktur im B.A. Bildungswissenschaft.
Das Modul 2A1 ersetzt das Modul 2C. Wenn Sie in den vergangenen Semestern das Modul 2C (Empirische Bildungsforschung – Quantitative Methoden) belegt haben, belegen Sie nun bitte das Modul 2A1. Prüfungsversuche, die bereits in Modul 2C (Quantitative Methoden) unternommen wurden, werden auf Modul 2A1 übertragen. Wenn Sie das Modul 2C (Empirische Bildungsforschung – Quantitative Methoden) bereits erfolgreich absolviert haben, wird Ihre Leistung im Prüfungssystem automatisch in Modul 2A1 übertragen.
Das Modul 2A2 ersetzt das Modul 2A. Wenn Sie in den vergangenen Semestern das Modul 2A (Empirische Bildungsforschung – Qualitative Methoden) belegt haben, belegen Sie nun bitte das Modul 2A2. Prüfungsversuche, die bereits in Modul 2A (Qualitative Methoden) unternommen wurden, werden auf Modul 2A2 übertragen. Wenn Sie das Modul 2A (Empirische Bildungsforschung – Qualitative Methoden) bereits erfolgreich absolviert haben, wird Ihre Leistung im Prüfungssystem automatisch in Modul 2A2 übertragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
Kann ich das neue Modul 1D auch studieren, wenn ich das alte Modul 1D schon abgeschlossen habe?
Bis zum WS 19/20 nein. Sobald Sie das alte Modul 1D abgeschlossen haben und das Modul 2C alt noch angeboten wird, müssen Sie in der alten Struktur weiter studieren. Danach können Sie in die neue Struktur wechseln.
Wenn Sie ab Wintersemester 2019/20 das Modul 1D (alt) Empirische Bildungsforschung – quantitative Methoden erfolgreich, aber das Modul 2C (alt) Sozial- oder Entwicklungspsychologie noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, müssen Sie das Modul 1D (neu) Bildung, Medien und Kommunikation absolvieren.
Wenn Sie 2C (alt, Psychologisches Wahlpflichtmodul) schon absolviert haben, ist das nicht möglich, da Sie laut Prüfungsordnung nicht mehr als 11 Module absolvieren dürfen.
Wenn ich die Klausur in Modul 1D (alt) im Wintersemester 2017/18 absolviere, wie kann ich dann die Psychologiemodule studieren, wenn diese letztmalig im Wintersemester 2017/18 belegt werden können?
Belegen Sie Modul 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul) bereits im Wintersemester 2017/18. Sie können sich dann erneut als Wiederholer/in im Sommersemester 2018 in Modul 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul) zurückmelden und sich zur Prüfung anmelden. Modul 1D (Empirische Bildungsforschung – quantitative Methoden) kann mittlerweile gleichzeitig mit Modul 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul) absolviert werden.
Ich habe das Modul 1D (alt) bestanden, aber 2C (alt) bis Sommer 2019 nicht absolviert. Muss ich dann 2x Methoden machen?
Nein.
Studierende, die das Modul 1D „Empirische Bildungsforschung – quantitative Methoden“ erfolgreich absolviert haben, aber das Modul 2C „Psychologisches Wahlmodul“ bis einschließlich Sommersemester 2019 nicht bestanden und ihren Pru?fungsanspruch nicht verloren haben, mu?ssen ab Wintersemester 2019/20 anstelle von Modul 2C „Psychologisches Wahlpflichtmodul“ das neue Modul 1D „Bildung, Medien und Kommunikation“ studieren. Für die Zulassung zum Profilstudium gilt: Wenn Ihre Einschreibung in den Studiengang zwischen Sommersemester 2016 bis einschließlich Wintersemester 2017/18 erfolgt ist, müssen Sie vier Module aus dem Kernstudium 1 und drei Module (inkl. Modul 2C bzw. 2A1) aus dem Kernstudium 2 bestanden haben. Wenn Ihre Einschreibung in den Studiengang bis einschließlich Wintersemester 2015/16 oder ab Sommersemester 2018 erfolgt ist, müssen Sie vier Module aus dem Kernstudium 1 und drei Module aus dem Kernstudium 2 bestanden haben.
Eine bis zum Sommersemester 2019 nach der Studienordnung in der Fassung der 9. A?nderung vom 17. August 2016 abgelegte Modulpru?fung im Modul 1D (alt) „Empirische Bildungsforschung – Quantitative Methoden“ ersetzt die Modulpru?fung zum Modul 2C (bzw. 2A1) „Empirische Bildungsforschung – Quantitative Methoden.“
Wenn ich durch Modul 2C (alt) durchgefallen bin, kann ich dann das neue Modul 2C machen?
Grundsätzlich bleiben Sie in Ihrer jeweiligen Struktur. Wenn Sie schon einen Prüfungsversuch in 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul) nach der alten Struktur absolviert haben, müssen Sie die weiteren Prüfungsversuche auch in Modul 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul) absolvieren. Dies ist mit dem Wiederholerkennzeichen letztmalig im Sommersemester 2019 möglich. Die Erstbelegung war bis zum Sommersemester 2018 möglich.
Kann ich mir extern erbrachte Leistungen in Entwicklungs- oder Sozialpsychologie anerkennen lassen?
Nein, die Module gehören der alten und damit ausgelaufenen Studienstruktur an. Anerkennungen sind nur im Hinblick auf die aktuell gültige Studienstruktur möglich.
Gelten die Modulschranken noch?
Ab dem Wintersemester 2018/19 können in der alten Studienstrukt die Module 1D (Empirische Bildungsforschung – Quantitative Methoden) und 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul) gleichzeitig studiert werden.
Ab Sommersemester 2018 ist nach der neuen Studienstruktur für eine Prüfung in Modul 2C (bzw. 2A1) keine bestandene Prüfung in Modul 1D (Bildung, Medien und Kommunikation) mehr nötig.
Für Studierende, die sich zwischen Sommersemester 2016 bis einschließlich Wintersemester 2017/18 in den Studiengang eingeschrieben haben, gilt: Voraussetzung für die Absolvierung einer Prüfung in der dritten Studienphase ist ein erfolgreicher Abschluss von vier Modulen aus dem Kernstudium 1 und drei Modulen (inkl. Modul 2C) aus dem Kernstudium 2.
Wann ist die letzte Möglichkeit, in den auslaufenden Modulen eine Prüfung abzulegen?
In Modul 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul) können Sie noch bis einschließlich zum Sommersemester 2019 eine Wiederholungsprüfung absolvieren, eine Erstbelegung des Moduls ist nicht mehr möglich. Eine Wiederholungsprüfung Modul 3C (Heterogenität und Schule) ist bis einschließlich Wintersemester 2018/19 möglich. Danach gibt es in beiden Modulen keine Prüfungsmöglichkeit mehr.
In Modul 1D (alt) können Sie die Prüfungen (inklusive sämtlicher Wiederholungsprüfungen) nur noch bis Sommersemester 2019 ablegen.
Kann ich das neue Modul 3F auch nach Abschluss des Studiums noch rückwirkend absolvieren?
Das ist leider nicht möglich, da das Modul nicht im Akademiestudium studierbar ist.
Modul 3F interessiert mich sehr. Darf ich die Prüfungen nur in drei 3er Modulen absolvieren oder kann ich noch zusätzlich als viertes 3er Modul 3F machen?
Sie können insgesamt nur 11 Module absolvieren, d.h. neben dem Pflichtmodul 3B im Wahlpflichtbereich insgesamt nur zwei.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Studiengangskoordination wenden.