An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Hausarbeit anmelden oder sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung
Bitte beachten Sie, dass Ihr Status im Prüfungsportal von angemeldet (AN) auf in Bearbeitung (IB) gesetzt wird, sobald das Thema für die Hausarbeit vergeben wurde. Das bedeutet nicht, dass Ihre Anmeldung zur Prüfung gelöscht wurde. Sie finden den Status in Ihrer Leistungsübersicht.
Thema/Bearbeitungszeit
Entweder erfolgt die Bekanntgabe des Hausarbeitsthemas mit Angabe des spätesten Abgabetermins als „Netzthema“ online (i.d.R. auf der Modulseite im Studienportal oder in moodle) oder bei einem individuellen Thema postalisch. Die Information, ob es sich um ein Netzthema oder ein individuelles Thema handelt, finden Sie auf der jeweiligen Modulseite im Studienportal oder in moodle.
Die Zeit für die Abfassung der Hausarbeit beträgt (sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium) 6 Wochen.
Beachten Sie, dass die Hausarbeit spätestens Ende des Semesters beim Prüfungsamt abgegeben werden muss. Setzen Sie sich bei einem individuellen Thema nach erfolgter Prüfungsanmeldung daher bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren.
Beim postalischen Themenversand gilt das Hausarbeitsthema mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Den Abgabetermin können Sie zusätzlich im Prüfungsportal nachsehen. Bitte sichten Sie daher regelmäßig Ihre Post und das Prüfungsportal.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B. A. Bildungswissenschaft
58084 Hagen
Fax: +49 (0) 2331 / 987-19336
E-Mail: manuela.geppert
Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Formalia/Abgabe
Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.
Regelung bis einschließlich Sommersemester 2022: Die Hausarbeiten in den Modulen 2A2, 2B, 3A, 3B und 3D sind elektronisch über das Online-Übungssystem abzugeben. Die Hausarbeiten zu allen weiteren Modulen sind postalisch abzugeben. Bei postalischer Abgabe ist zusätzlich zur Plagiatsprüfung auch die Zusendung als elektronisch auslesbare Datei (ohne jeglichen Passwortschutz) erforderlich. Bei postalischer Abgabe wird die Einhaltung der für die Hausarbeit festgelegten Abgabefrist durch den Poststempel nachgewiesen (Bitte beachten Sie, dass die Entwertung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht durch einen Poststempel erfolgt. Wenn der Poststempel fehlt, kann nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht geeignet.).
Hinweise zu den Formalia finden Sie in den Modulinformationen, in der Prüfungsordnung, Studienordnung und im Beipackzettel und Versicherung für Hausarbeiten. Bitte beachten Sie auch ggf. prüfer- bzw. fachspezifische Vorgaben.
FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B. A. Bildungswissenschaft
58084 Hagen
Gutachten
Das Gutachten der Prüferin bzw. des Prüfers zu Ihrer Hausarbeit erhalten Sie zusammen mit Ihrem Notenbescheid per Post.
Ausnahme: Kommentare zu Hausarbeiten, die elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben wurden, sind online abrufbar
Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage
Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Eingang der Hausarbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Geppert im Prüfungsamt.