Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Bereits absolvierte Module aus anderen Studiengängen können nach Überprüfung anerkannt werden, sofern sie mit den Inhalten der B.A.-Module übereinstimmen. Da sich die Modulprüfungen auf alle verbindlichen Inhalte des Moduls beziehen, können nur ganze Module anerkannt werden, keine Teilleistungen. 

Achtung! Es können nur Module anerkannt werden, die der neuen Studienstruktur angehören. Daher werden keine Anerkennungen mehr für die Module 1D (Empirische Bildungsforschung – Quantitative Methoden), 2C (Psychologisches Wahlpflichtmodul), 2C (Empirische Bildungsforschung – Quantitative Methoden) und 3C (Heterogenität und Schule) vorgenommen. Alle anzuerkennenden Module sind in den Antragsformularen (s.u.) aufgeführt.

Bitte legen Sie Ihrem Antrag in jedem Fall ein Modulhandbuch o.ä. bei, in welchem die bereits absolvierten Inhalte erläutert werden.

Da sich die Modulprüfungen auf alle verbindlichen Inhalte des Moduls beziehen, können nur ganze Module anerkannt werden, keine Teilleistungen. 

Antragstellter/-innen müssen selber ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module im Studienportal des B.A. Bildungswissenschaft abgeglichen haben und im Antrag auf Anerkennung das Modul/die Module, die sie anerkannt haben möchten, konkret benennen. Hierzu nutzen Sie bitte die Informationen zu den Inhalten der Kurse des Moduls/der Module. Die entsprechenden Leistungsnachweise und Prüfungszeugnisse müssen in beglaubigter Kopie sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag beigefügt werden (Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden). 

Die beiden Antragsformulare zum Download: Antrag 1 (allgemeine Angaben) und Antrag 2 (Ihre Modulangaben)

Als Ausnahmen zum obigen Verfahren wurden folgende Regelanerkennungen festgelegt: 

Wer bereits das Vordiplom oder die Zwischenprüfung im Hauptfach Erziehungswissenschaft erfolgreich abgelegt hat, bekommt das Modul 1A des B.A. Bildungswissenschaft bei Vorlage einer beglaubigten Kopie des entsprechenden Zeugnisses anerkannt.  

 

Anträge auf Anerkennung sind zu richten an:

FernUniversität Hagen
Vorsitzender der Prüfungsausschüsse der Fakultät KSW
z.Hd. Frau Geppert
58084 Hagen

 

Bitte beachten Sie:
Die Anerkennung eines Praktikums (Modul 3B) wird ausschließlich mit dem Lehrgebiet Erwachsenen- und Weiterbildung vereinbart. Sie können im Lehrgebiet eine Anerkennung der Praxisanteile beantragen, sobald Sie das Modul 3B ordnungsgemäß belegen. Die reflektierende Dokumentation muss aber in jedem Fall abgeleistet werden und kann nicht anerkannt werden.

In Absprache mit der Psychologie gibt es folgende Regelung:
Die folgenden erfolgreich absolvierten Module im B.Sc. Psychologie werden für Studierende im B.A. Bildungswissenschaft anerkannt (Umgekehrt gilt dies allerdings nicht.):
 
Modul 2 Statistik (B.Sc. Psychologie) für das Modul 2A1 Empirische Bildungsforschung – quantitative Methoden (B.A. Bildungswissenschaft)

Wenn Sie die Anerkennung des Moduls aus dem B.Sc. Psychologie der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Prüfungsamt, Frau Manuela Geppert, auf. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung des Psychologiemoduls nur erfolgen kann, wenn Sie bereits in den Studiengang B.A. Bildungswissenschaft eingeschrieben sind.

Folgende erfolgreich absolvierte Module aus dem B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Soziologie werden für Studierende im B.A. Bildungswissenschaft anerkannt (Umgekehrt gilt dies allerdings nicht.):

Modul B4  Grundstrukturen der Gesellschaft (B.A Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Soziologie) für das Modul 2D Sozialstruktur und soziale Ungleichheit moderner Gesellschaften (B.A. Bildungswissenschaft)

Schwerpunkt Politikwissenschaft:
Modul M1 Methoden und Analyseverfahren – Quantitative Methoden (B.A Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Soziologie) für das Modul 2A1 Empirische Bildungsforschung – quantitative Methoden  (B.A. Bildungswissenschaft)

Wenn Sie die Anerkennung der Module wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Prüfungsamt, Frau Manuela Geppert, auf. Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung von Soziologiemodulen nur erfolgen kann, wenn Sie bereits in den Studiengang B.A. Bildungswissenschaft eingeschrieben sind.

Fakultät KSW | 24.05.2023