Die Klausur wird am vorgesehenen Prüfungstag in der vorgesehenen Zeit angeboten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Klausuren in einem digitalen Format stattfinden. Ihre Klausur findet entweder als Online-Klausur (mit oder ohne Videoaufsicht) oder als Präsenz-Klausur statt. Ob Ihre Klausur als Online-Klausur stattfindet, können Sie zu Semesterbeginn unter Klausurtermine einsehen (Bachelorstudiengänge | Masterstudiengänge).
Was kann ich mir unter einer Online-Klausur (klausur@home) vorstellen?
Sie schreiben Ihre Online-Klausur gemäß §10a der Prüfungsordnung unter Einsatz einer Videoaufsicht zuhause an Ihrem Computer. Der Zugriff auf die Klausur erfolgt über Moodle-Prüfungen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um die Moodle-Modulumgebung handelt.
Die Klausur kann verschiedene Aufgabentypen umfassen (z.B. Single- oder Multiple-Choice, offene Kurz- oder Langtexte, Berechnungsaufgaben).
Was kann ich mir unter dem Einsatz einer Videoaufsicht vorstellen?
Identitätsfeststellung: Die Videoaufsicht stellt durch Sichtung eines amtlichen Identifikationsdokumentes Ihre Identität fest. Die Identitätsfeststellung erfolgt durch Abgleich des Fotos eines amtlichen Identifikationspapiers mit dem Gesicht des/der jeweiligen Teilnehmenden. Nicht relevante Daten des Identifikationsdokumentes (z.B. Ausweisnummer) können bei der Sichtung verdeckt oder zuvor abgeklebt werden. Mit dem Ziel, eine Manipulation der Videoübertragung auszuschließen, kann die Videoaufsicht die Identitätsüberprüfung sowohl vor als auch zu einen zufälligen Zeitpunkt nach dem Beginn der Prüfung durchführen. Die Studierenden sind verpflichtet, ihr Identifikationsdokument während der gesamten Prüfung bereit zu halten und dieses auf Aufforderung der Videoaufsicht während der Prüfung über die Kamera vorzuzeigen.
Beaufsichtigung: Die Beaufsichtigung der teilnehmenden Studierenden durch prüfungsaufsichtsführende Personen mittels einer Video- und Tonverbindung während der Prüfung. Die Videoübertragung umfasst eine Tisch-/Oberkörperansicht der Studierenden, sowie eine Überprüfung der Einhaltung der Kommunikations- und Hilfsmittelbeschränkung vor und/oder während der Prüfung durch eine Fokussierung der Kamera im Prüfungsraum sowie durch eine Bildschirmfreigabe für die Videoaufsicht.
Bestehen Anhaltspunkte für den Verdacht eines Täuschungsversuches, so ist die Videoaufsicht während der Prüfung jederzeit berechtigt, die betroffene Person zur Aufklärung des Sachverhalts in Form einer geeigneten Fokussierung der Kamera aufzufordern. Der Sachverhalt wird im Prüfungsprotokoll vermerkt. Kommt die oder der Studierende dieser Aufforderung nicht nach, so gilt die Prüfung als nicht-bestanden.
Wie logge ich mich ein?
Für den Zugang verwenden Sie bitte die Benutzerkennung und das Passwort, die auch für den allgemeinen Zugang zum FernUni-Netz gelten. Die Benutzerkennung besteht immer aus Ihrer Matrikelnummer mit einem vorangestellten ‚q‘ (Wenn Ihre Matrikelnummer z.B. 1234567 lautet, so ist Ihre Benutzerkennung q1234567).
Gibt es eine Alternative zur videobeaufsichtigten Klausur?
Die Teilnahme an einer videobeaufsichtigten Klausur ist freiwillig. Studierende, die an einer videobeaufsichtigten Klausur nicht teilnehmen wollen, können oder dürfen, können die jeweilige Modulprüfung wahlweise auch schriftlich als Präsenzprüfung (Pen & Paper) an einem vom Prüfungsamt festgelegten Prüfungsort unter Aufsicht ablegen. Hierzu wählen Sie im Prüfungsportal bei der Prüfungsanmeldung nicht den Klausurort „online“ aus, sondern die dort angebotene Stadt.
Wann findet meine Klausur statt?
Wo finde ich meine Klausur?
Am Klausurtag können Sie über Moodle-Prüfungen auf Ihre Klausur zugreifen.
Empfehlung: Speichern Sie sich den Link zu Moodle-Prüfungen bereits ein paar Tage vor der Klausur als Lesezeichen/Favorit ab, um am Klausurtag schnell und unkompliziert darauf zugreifen zu können.
Was ist unter einer „Eigenständniskeitserklärung“ zu verstehen?
Die Aufgaben sind eigenständig zu bearbeiten. Durch den Aufruf der Klausur geben Sie eine “Eigenständigkeitserklärung” (ähnlich wie bei Hausarbeiten) ab. Bitte beachten Sie auch wie bei Hausarbeiten, dass eine bloße Übernahme von direkten oder indirekten Zitaten bzw. die wortwörtliche und/oder sinngemäße Übernahme von Leistungen Dritter (z.B. Texte aus Studienmaterialien) in der Regel keine eigene Leistung darstellt und ggf. von Ihnen erwartet wird, eine eigene Argumentation in Ihren eigenen Worten zu präsentieren. Es gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung zur Verwendung von Quellen in Hausarbeiten entsprechend, d.h. es darf keine wortwörtliche und sinngemäße Übernahme von Leistungen Dritter erfolgen, ohne dies kenntlich zu machen. Sie sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet! Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. Ein Versuch, gegen diese Pflichten zu verstoßen, gilt als Täuschungsversuch und führt zum Nichtbestehen der Prüfung.
Wann soll ich mich einloggen?
Vor dem Beginn der Prüfung wählen sich die Studierenden in Moodle-Prüfungen ein und ermöglichen eine Videoaufsicht durch Einwahl in das für die Prüfung vorgesehene Videokonferenzsystem (Pruefster EURO).
Um Ihren Zugang zum System zu kontrollieren, etwaige auftretende Probleme zu lösen und zur Vorlage Ihres amtlichen Identifikationsdokumentes (Personalausweis oder Reisepass), loggen Sie sich bitte schon 30 Minuten vor Klausurbeginn ein.
Wird die Klausur aufgezeichnet?
Der Mitschnitt der Videoübertragung, ganz oder auch teilweise, ist allen Prüfungsbeteiligten untersagt.
Was sind die technischen Voraussetzungen?
Sie als Studierende/r stellen für die Dauer der Prüfung die erforderlichen technischen Voraussetzungen. Hierzu gehört eine ausreichend stabile Internetverbindung für die Dauer der Prüfung sowie für die Bearbeitung der Klausur/des Klausurheftes ein handelsüblicher Computer (alternativ: Notebook).
Die Bearbeitung von Aufgaben erfolgt per Eingabe in Datenfelder (z.B. Textantworten, Multiple-Choice-Aufgaben).
D.h. Sie als Studierende/r stellen für die Dauer der Prüfung die erforderlichen technischen Voraussetzungen:
- Eine stabile Internetverbindung mit geeigneter Bandbreite (mind. 1,5 Mbit/s im Upload) sowie eine Kamera* und ein Mikrofon,
- einen Internetbrowser: Chrome (alternativ: Edge, Firefox)
- für die Bearbeitung der Klausur/des Klausurheftes einen handelsüblichen PC (alternativ: Notebook).
Die Hochschule stellt den Studierenden den Zugang zu einer Software für die Video- und Audioübertragung (Pruefster EURO) für die Dauer der Prüfung kostenfrei zur Verfügung. Die Nutzung der Software kann ohne die Installation einer Software über einen Webbrowser erfolgen.
Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Moodle-Klausurkurs.
Unsere Online-Klausuren sind für Computer/Notebooks getestet und optimiert. Verwendung anderer Geräte nur auf eigene Gefahr! Die Studierenden sind im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet, ihre technischen Voraussetzungen auf deren Eignung für die Teilnahme an einer videobeaufsichtigten Prüfung rechtzeitig vor der Prüfung zu testen. Der Test soll es ermöglichen, technische Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Treten während der Klausur technische Schwierigkeiten auf, so ist die Störung unverzüglich zu beheben.
Probieren Sie das Öffnen, Bearbeiten und Speichern vor der Klausur in der Testumgebung (Testklausur) aus.
*Es wird eine externe Kamera empfohlen. Bestehen Anhaltspunkte für den Verdacht eines Täuschungsversuches, so ist die Videoaufsicht während der Bearbeitungszeit jederzeit berechtigt, die betroffene Person zur Aufklärung des Sachverhalts in Form einer geeigneten Fokussierung der Kamera aufzufordern.
Kann ich die Aufgabe weiterbearbeiten nachdem ich sie gespeichert habe?
Ja, nachdem Sie die Lösung gespeichert haben, wird Ihnen zur Überprüfung angezeigt, wie Ihre Eingabe in der Datenbank des Systems gespeichert wurde. Kontrollieren Sie die angezeigten Werte. Sie können Ihre Eingaben bei Bedarf korrigieren und erneut speichern. D.h. während der Bearbeitungszeit können Sie zu jeder Aufgabe beliebig oft Eingaben speichern. Bitte beachten Sie jedoch: Jede neue Speicherung überschreibt die vorherige. Nur die zuletzt gespeicherte Eingabe bzw. die zuletzt hochgeladene Datei ist gespeichert.
Wie kann ich zwischen den Aufgaben wechseln?
Nachdem Sie Ihre Eingaben gespeichert haben, können Sie zur nächsten Aufgabe wechseln. Sie können auch später zu einer Aufgabe zurückkehren, um Ihre Eingaben bei Bedarf zu ändern, indem Sie die Eingaben ändern und die Änderungen speichern.
Bitte beachten Sie:
- Jede neue Speicherung überschreibt die vorherige.
- Beim Wechsel von einer Aufgabe zu einer anderen Aufgabe gehen die getätigten Eingaben verloren, wenn Sie diese nicht vorher gespeichert haben. Es gibt keine automatische Speicherungsfunktion. Sie müssen selber aktiv auf „speichern“ klicken.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Eingaben definitiv gespeichert wurden?
Sie müssen bei jeder einzelnen Aufgabe auf den dafür vorgesehenen Button klicken („Speichern“) und zwar bevor Sie zur nächsten Aufgabe wechseln (d.h. wenn Sie nicht den Button klicken und die nächste Aufgabe anklicken, wurde auch nichts gespeichert und Sie müssen die Aufgabe neu lösen). Kontrollieren Sie die Ihnen anschließend angezeigten Werte. Wenn Sie die Aufgabe später erneut aufrufen, werden Ihnen die von Ihnen gespeicherten Werte und der bereits bekannte Button angezeigt. Wenn Sie die bereits eingesendeten Eingaben korrigieren und erneut einsenden möchten, klicken Sie nochmals auf den Button („Speichern“).
Nachdem Sie die Lösung gespeichert haben, wird Ihnen zur Überprüfung angezeigt, wie Ihre Eingabe in der Datenbank des Systems gespeichert wurde. Kontrollieren Sie die angezeigten Werte. Auf diese Weise können Sie noch einmal überprüfen, ob Sie auch tatsächlich die korrekten Eingaben gespeichert haben.
Wenn Sie die Aufgaben bearbeitet und gespeichert haben, wird diese mit Stern versehen (in der linken Spalte steht dann z.B. Aufgabe 1*).
Auch nach Ende der Klausurzeit können Sie Ihre Klausur weiterhin öffnen, um Ihre gespeicherten Eingaben einzusehen.
Wird meine Lösung automatisch gespeichert, wenn ich die Aufgabe wechsle oder den Browser schließe?
Nein, Sie müssen den dafür vorgesehenen Button klicken („Speichern“).
Kann ich mich zwischendurch ausloggen und wieder einloggen/Verbindungsabbruch?
Sie müssen während der gesamten Klausur eingeloggt und online sein.
Bricht die Verbindung während der Prüfung ab, so sind die Studierenden verpflichtet, sich umgehend neu einzuwählen und die Videoverbindung wiederherzustellen. Im Falle einer kurzzeitigen Unterbrechung wird die Prüfung fortgesetzt. Im Falle einer längeren oder mehrfachen Störungen kann die Videoaufsicht die Entscheidung treffen, dass die Prüfung der/des betroffenen Studierenden abgebrochen wird. Ein Abbruch soll insbesondere erfolgen, wenn aufgrund der Dauer der einzelnen Störung oder der Störungen in ihrer Gesamtschau eine Kontrolle der Hilfsmittelbeschränkung nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann. Der Sachverhalt wird im Prüfungsprotokoll vermerkt.
Darf ich einzelne Tabs schließen?
Sie müssen mehrere Webseiten in verschiedenen Tabs geöffnet haben:
Tab 1) Um an der Klausur teilzunehmen öffnen Sie im ersten Schritt in Moodle-Prüfungen die Moodle-Seite des Moduls (Moodle-Klausurkurs).
Tab 2) Im Moodle-Klausurkurs werden Sie im zweiten Schritt an die Aufsichtsumgebung (Pruefster EURO) weitergeführt, die sich in einem neuen Tab öffnet.
Tab 3) Über die Aufsichtsumgebung gelangen Sie im dritten Schritt in die Klausurumgebung (Online-Übungssystem), die sich ebenfalls in einem neuen Tab öffnet.
Insgesamt haben Sie nun in Ihrem Browser 3 Tabs geöffnet.
Schließen Sie keinen dieser 3 Tabs während der gesamten Klausurzeit! Keinesfalls dürfen Sie Tab 2) schließen, da Sie sonst die Aufsichtsumgebung verlassen und die Klausur somit beenden!
Wenn Sie mit der Klausur fertig sind, schließen Sie bitte nicht einfach die Tabs, sondern beenden Sie die Sitzung in Pruefster EURO über „Finish Session“. Danach können Sie alle Tabs bzw. den Browser schließen.
- Ein Tab ist sozusagen ein Karteikartenreiter. In Browsern ersetzen Tabs zusätzliche Browser-Fenster. D.h. statt zwischen mehreren Browser-Fenstern zu wechseln, wechselt man zwischen den Tabs, um mehrere Webseiten gleichzeitig geöffnet zu haben.
- Sie können zwischen den Tabs wechseln, um die entsprechende Seite einzusehen.
- Die Tabs sind in den meisten Browsern am oberen Bildschirmrand aufgelistet.
Der Bildschirm an meinem Laptop ist sehr klein. Darf ich einen Monitor anschließen?
Es dürfen zwei Bildschirme aktiv sein, allerdings nur dupliziert, damit sie den gleichen Inhalt zeigen.
Ich habe alle Aufgaben bearbeitet und alle Eingaben gespeichert. Wie kann ich die Klausur schließen?
Es gibt keinen Button um das gesamte Heft bzw. das Klausurfenster zu schließen! Sie müssen sich am Ende der Klausur nicht gesondert ausloggen, sondern lediglich den Browser schließen (nachdem Sie sich davon überzeugt haben, dass Sie jede Aufgabe gespeichert haben).
Sie erhalten keine Bestätigungsmail über die Abgabe der Klausur. Stattdessen können Sie sich zur Kontrolle wieder in die Klausur einloggen (auch nach der Klausurzeit zur Einsichtnahme).
Wie kommuniziere ich mit der Aufsichtsperson?
Nutzen Sie den Textchat in der Aufsichtsumgebung (Pruefster EURO).
Wenn Sie sich gerade in der Klausur befinden, müssen Sie zunächst im Browser zu dem entsprechenden Tab zurückkehren. Sie müssen nicht in diesem Tab bleiben, um eine Antwort abzuwarten. Wechseln Sie wieder den Tab, um an Ihrer Klausur weiterzuarbeiten. Wenn die Aufsichtsperson geantwortet hat, erhalten Sie über den Browser eine Mitteilung. Sie können nun wieder den Tab wechseln, um die Nachricht zu lesen.
Wann muss ich spätestens die Aufgabenlösungen speichern?
Zur Kompensation des mit einer elektronischen Klausur verbundenen zeitlichen Mehraufwands, insbesondere für die Orientierung in der technischen Klausurumgebung, für Ladezeiten beim Seitenwechsel und dem Zwischenspeichern von Ergebnissen bzw. für das Konvertieren von Texten und deren Upload, wird über die Bearbeitungszeit hinaus die Frist für die Abgabe der Prüfungsleistung pauschal um 15 Minuten verlängert. Maßgebliche Zeit für den Beginn und das Ende der Prüfung ist die Systemzeit des Portals. Die Einhaltung der für die Klausur festgelegten Abgabefrist wird durch den Zeitpunkt der vollständigen Datenübertragung nachgewiesen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, diesen zusätzlichen zeitlichen Puffer nicht auszureizen, sondern pünktlich abzugeben (d.h. zu speichern).
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das System auch genau mit dem Erreichen des Endes der 15 Minuten nach Ende der Prüfungszeit keine Speicherungen mehr zulässt und verspätete Einreichungen nicht akzeptiert werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, rechtzeitig abzugeben (d.h. zu speichern)!
Darf ich während der Klausur zur Toilette gehen?
Bitte informieren Sie die Aufsichtsperson oder – sollte dies nicht möglich sein – das Prüfungsamt, wenn Sie zur Toilette gehen möchten. Ohne Erlaubnis dürfen Sie den Raum nicht verlassen.
Darf ich Kopfhörer benutzen?
Das Tragen von (In-Ear) Kopfhörern ist nicht gestattet und wird bei Eintritt und während der Prüfung kontrolliert.
Darf ich Hilfsmittel verwenden oder andere Personen kontaktieren?
Für die Klausur sind ausschließlich die in der Klausur bzw. in Moodle-Prüfungen angegebene Hilfsmitteln erlaubt.
Sofern bestimmte Hilfsmittel für die Prüfung erlaubt sind (z.B. nicht-programmierbarer Taschenrechner, Formelsammlung), werden diese rechtzeitig vor der Prüfung von der/dem Prüfer/in bekanntgeben.
Sie sind verpflichtet, sich für die Dauer der Klausur allein in einem Raum aufzuhalten (abgesehen von medizinisch erforderlichem Pflegepersonal) und dürfen während der Prüfung nicht mit Dritten kommunizieren (abgesehen von einem ggf. aus Ihrer Sicht erforderlichen Kontakt mit der Aufsichtsperson, dem Prüfungsamt, helpdesk oder Service-Center der FernUniversität). Sie stellen eigenverantwortlich sicher, dass Sie in ihrem Aufenthaltsraum während der Prüfung nicht gestört werden, insbesondere nicht durch Anrufe oder Besuch.
Bitte organisieren Sie eine Betreuungsperson für Kinder oder zu pflegende Angehörige, die in Ihrem Haushalt leben.
Die Benutzung von Telefonen, Mobiltelefonen usw. ist verboten (abgesehen von einem ggf. aus Ihrer Sicht erforderlichen Kontakt mit dem Prüfungsamt, helpdesk oder Service-Center der FernUniversität). Wir werten den Austausch mit anderen Personen via Foren oder beispielsweise WhatsApp-Gruppen während der Prüfung als Täuschungsversuch.
Ein Versuch, gegen diese Pflicht zu verstoßen, gilt als Täuschungsversuch und führt zum Nichtbestehen der Prüfung.
Wenn Sie das Prüfungsamt, Service-Center, helpdesk der FernUniversität kontaktieren und hierfür ein Telefon benutzen, informieren Sie hierüber zuvor die Prüfungsaufsicht über den Textchat in Pruefster EURO.
Räumliche Vorgaben
Bei einer Online-Prüfung wird Ihr Arbeitszimmer zum Prüfungsraum. Dementsprechend haben Sie – genauso wie bei einer Präsenzprüfung – im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht dafür Sorge zu tragen, dass Sie alle nicht explizit zugelassenen Hilfsmittel aus Ihrem Sicht- und Griffbereich entfernen und sicherstellen, dass Sie während der Prüfung von niemandem gestört oder unterstützt werden können. Dies bedeutet konkret:
- Nutzen Sie für Ihre Prüfung bitte einen ruhigen Raum, in dem Sie sich alleine aufhalten und in dem Sie nicht gestört werden.
- Schließen Sie bitte während der Prüfung die Zimmertür und informieren Sie ggf. alle Mitbewohner:innen, dass Sie während der Prüfung nicht gestört werden dürfen. Stellt die Aufsicht fest, dass sich während der Prüfung noch eine weitere Person in Ihrem Prüfungsraum befindet (auch wenn nur kurzzeitig), so müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Prüfung nicht bewertet werden darf und als nicht-bestanden gilt.
- Während der Prüfung dürfen sich nur die ausdrücklich zugelassenen Hilfsmittel (wie z.B. Formelsammlung, Taschenrechner) in Ihrem Sicht- und Griffbereich befinden. Alle übrigen potentiellen Hilfs- und Kommunikationsmittel wie z.B. Mitschriften, Skripte oder Handy, aber genauso sonstige Dokumente wie z.B. Behördenschreiben oder Einkaufslisten, räumen Sie vor der Prüfung weg und verstauen diese möglichst in einem Nachbarzimmer oder in einem Schrank oder in einer Tasche, damit jeglicher Verdacht eines Täuschungsversuchs von vornherein ausgeschlossen ist. Denken Sie beim Wegräumen bitte auch an Ihre Wände und Pinnwände, die sich vor, neben oder hinter Ihrem Schreibtisch befinden. Hat die Aufsicht während der Prüfung den Verdacht, dass Sie „spicken“, so kann sie Sie auffordern, Ihre Kamera zu drehen, so dass die Aufsicht auf Ihren Schreibtisch, unter Ihren Schreibtisch und von Ihrem Sitzplatz aus einmal rund um den Schreibtisch schauen kann. Werden hierbei Verstöße festgestellt, z.B. weil ein beschriebenes Blatt Papier Ihnen gegenüber an der Wand oder an der Tür hängt, so müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Prüfung nicht bewertet werden darf und als nicht-bestanden gilt. Was konkret auf dem aufgefundenen Papier steht, z.B. ob es tatsächlich ein Spickzettel ist oder Ihre Einkaufsliste oder ein Steuerbescheid, kann und muss die Aufsicht nicht feststellen, da bereits das Vorhandensein eines solchen Papiers, also der Anschein eines nicht-zugelassenen Hilfsmittels in Sicht- und Griffweite sanktionsbewährt ist. Bitte vermeiden Sie daher diese – für alle Seiten – unangenehme Situation, indem Sie vor der Prüfung sämtliche Papiere etc. wegräumen.
- Essen und Trinken während der Prüfung ist erlaubt.
- Falls Sie für den Notfall ein Telefon vorhalten möchten, um im Falle einer technischen Störung das Prüfungsamt kontaktieren zu können, so informieren Sie hierüber bitte die Aufsicht, bevor Sie mit der Prüfung beginnen und zeigen Ihr, dass das Handy ausgeschaltet ist und legen es so ab, dass die Aufsicht das Handy sehen kann (z.B. schräg hinter sich).
Welches sind die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis?
Gemäß § 14 Absatz 4 der Prüfungsordnung sind alle Studierenden zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten: Standards guter wissenschaftlicher Praxis (Deutsche Forschungsgemeinschaft, kurz: DFG)
Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der FernUniversität in Hagen
Sanktionsordnung der FernUniversität in Hagen
An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine dringende Frage habe?
Während der Klausur ist das Prüfungsamt zur Klärung von administrativen Fragen telefonisch sowie per E-Mail erreichbar:
Prüfungsamt | |
Telefon | +49 2331 987 -2700 (Diese Rufnummer ist ausschließlich an den Klausurtagen während der Klausurzeiten erreichbar! Vor und nach der Klausurphase wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson für Ihren Studiengang im Prüfungsamt.) |
ksw.pa(at)fernuni-hagen.de |
Darüber hinaus können Sie sich während der Öffnungszeiten an das Service-Center (Studierendensekretariat) wenden:
Service Center | |
Telefon | +49 2331 987 -2444 |
info(at)fernuni-hagen.de |
Bei technischen Fragen kontaktieren Sie bitte den technischen Support:
Technischer Support (Helpdesk) | |
Telefon | +49 2331 987 -4445 (Diese Rufnummer ist ausschließlich an den Klausurtagen während der Klausurzeiten erreichbar! Vor und nach der Klausurphase wenden Sie sich bitte an -4444) |
helpdesk(at)fernuni-hagen.de |
Fachspezifische Fragen klären Sie bitte bereits vor dem Klausurtermin mit der Modulbetreuung.
Wo kann ich technischen Support erhalten?
Allgemeine technische Probleme, z.B. Fragen rund um Ihren Account (z.B. zur Benutzerkennung, zum Kennwort und zum Generalpasswort, Konfiguration von Internetanwendungen): Der Helpdesk ist als zentrale Kontaktstelle für alle Studierendenfür die Annahme und Lösung vielfältiger IT- und Medienprobleme zuständig.
E-Mail: helpdesk(at)fernuni-hagen.de
Tel: +49 2331 987 -4445* (oder -4444)
* Diese Rufnummern sind ausschließlich an den Klausurtagen während der Klausurzeiten erreichbar!
Website: https://www.fernuni-hagen.de/zmi/helpdesk/
Bitte beachten Sie, dass nicht jedes technische Problem kurz vor oder während der Klausur gelöst werden kann. Beispiel: Sollten Sie Ihre Zugangsdaten am Klausurtag nicht vorliegen haben, können Sie nicht auf die Klausur zugreifen. Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen am Klausurtag leider keine Zugangsdaten auf dem elektronischen oder telefonischen Weg zukommen lassen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, dass Sie rechtzeitig vor der Klausur Ihre Zugangsdaten (z.B. durch Aufruf der Testklausur), Ihren Computer, Ihre Internetverbindung sowie das Textverarbeitungs- und PDF-Konvertierungsprogramm auf Funktionsfühigkeit zu prüfen bzw. auzuprobieren. Es bietet sich auch an, vor der Klausur den Computer auf Viren oder andere Schadsoftware zu untersuchen.
Warum kann ich mich nicht einloggen?
Bitte überprüfen Sie Ihre Zugangsdaten. Haben Sie das „q“ vor der Matrikelnummer eingegeben? Probieren Sie, die Testklausur aufzurufen, die für alle Studierenden zugänglich ist, indem Sie auf „Zur Klausur“ klicken, um sich einzuloggen.
Sollten Sie auf die Testklausur zugreifen können, jedoch nicht auf Ihre tatsächliche Klausur, prüfen Sie bitte, ob Sie auch tatsächlich zu der Klausur angemeldet sind. Haben Sie eine Anmeldebestätigung erhalten? Bitte schauen Sie im Prüfungsportal nach, ob Sie angemeldet sind. Sollten Sie zur Klausur angemeldet sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an das Prüfungsamt.
Was passiert wenn ich meine Zugangsdaten vergessen habe?
Sollten Sie diese Zugangsdaten am Klausurtag nicht vorliegen haben, können Sie nicht auf die Klausur zugreifen.
Bitte beachten Sie diese Informationen für das Anfordern eines neuen Generalpasswortes: https://account.fernuni-hagen.de/
Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen am Klausurtag leider keine Zugangsdaten auf dem elektronischen oder telefonischen Weg zukommen lassen. Ein Brief mit dem Generalpasswort wird Ihnen per Post zugeschickt. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten am Klausurtag nicht vorliegen haben, können Sie daher nicht auf die Klausur zugreifen.
Ich bin eingeloggt. Warum kann ich die Klausur nicht sehen?
Prüfen Sie, ob Sie die richtige Klausur ausgewählt haben. Bitte schauen Sie im Prüfungsportal nach, ob Sie zu dieser Klausur angemeldet sind. Bitte wenden Sie sich telefonisch an das Prüfungsamt.
Mein Computer funktioniert nicht. Was kann ich tun?
Sie als Studierende/r stellen für die Dauer der Prüfung die erforderlichen technischen Voraussetzungen. Hierzu gehört ein funktionsfähiger handelsüblicher Computer (alternativ: Notebook). Wir können Ihnen nur allgemeine Tipps geben. Haben Sie zur Sicherheit ein alternatives Gerät für den Notfall bereit. Versuchen Sie, den Computer neu zu starten. Sollte dies nicht funktionieren, nutzen Sie ein anderes Gerät (anderer Computer, Notebook), sofern Ihnen ein solches zur Verfügung steht, ohne Ihren Prüfungsraum zu verlassen und ohne Kontakt zu anderen Personen aufzunehmen. Die Klausurzeit wird durch diese Umstände nicht verlängert.
Ich habe mich für eine Sonderfallklausur „Studierende mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung“ angemeldet – was ändert sich für mich?
Bei der Anmeldung zu Klausuren online im Prüfungsportal wählen Sie als Klausurort den Punkt “Behinderung”. Zusätzlich ist unbedingt innerhalb der Prüfungsanmeldefrist diese Formular auszufüllen oder ein vergleichbarer Antrag auf dem Postweg zuzusenden. Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich ist nur dann vollständig und korrekt gestellt, wenn Sie
- sich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist online im Prüfungsportal angemeldet haben und als Klausurort den Punkt “Behinderung” ausgewählt haben und
- nachweislich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist das Formular mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen abgeschickt haben (oder innerhalb der Anmeldefrist einen vergleichbaren Antrag mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen auf dem Postweg gestellt haben).
Sollte innerhalb der Frist kein vollständiger Antrag gestellt worden sein, werden Sie von der Prüfung abgemeldet.
Online-Klausur: Sie haben einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und eine Schreibzeitverlängerung für die Online-Klausur mit Videoaufsicht erhalten: Bitte beachten Sie, dass diese individuelle Schreibzeitverlängerung in der Regel nicht in den Bearbeitungshinweisen der Klausur ausgewiesen wird, sondern ausschließlich die reguläre Bearbeitungszeit. Das Prüfungssystem wird trotzdem die genehmigte Schreibzeitverlängerung berücksichtigen und nicht vorzeitig gesperrt.
Präsenz-Klausur (Campusstandort): Sie haben einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und schreiben die Klausur „offline“ als Pen & Paper – Klausur mit oder ohne Schreibzeitverlängerung. Nähere Informationen erhalten Sie vom Prüfungsamt. Es ist Aufgabe der Studierenden, dem Prüfungsamt fristgerecht alle erforderlichen Informationen und Nachweise vorzulegen. Es ist erforderlich, dass Sie nach Genehmigung mit dem Campusstandort klären, ob sich die Klausur dort realisieren lässt. Beispiel: Bei einer Klausur kann den spezifischen Belangen eines blinden Menschen beispielsweise individuell Rechnung getragen werden, indem die Klausur mit Schreibzeitverlängerung mit Studienassistenz unter Aufsicht an einem Campusstandort absolviert werden kann.
Ich habe mich zu einer Sonderfallklausur „JVA“ angemeldet – was ändert sich für mich?
Bitte setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt in Verbindung. Sie werden Ihre Klausur in der JVA schreiben.
Nehmen Sie innerhalb der Prüfungsanmeldefrist die Anmeldung online im Prüfungsportal vor und wählen Sie dort als Klausurort “JVA”. Danach senden Sie unbedingt eine E-Mail. Falls Sie keine Möglichkeit dieser Übermittlung haben, können Sie die notwendigen Informationen auch per Post (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt KSW, Postfach, 58084 Hagen) senden. Ihr Antrag ist nur dann vollständig und korrekt gestellt, wenn Sie nachweislich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist alle erforderlichen Angaben übermittelt haben. Ist dies nicht der Fall, erfolgt seitens des Prüfungsamtes die Abmeldung von der Klausur.
Ich studiere im Ausland. Was bedeutet das für mich? Ändert sich für mich die Klausurzeit?
Klausurort „Online“: Wenn Sie die Klausur als Online-Klausur zuhause an Ihrem Computer schreiben melden Sie sich für den Klausurort „online“ an (NICHT „Ausland“). Es ist unerheblich, ob Sie sich in Deutschland oder an einem anderen Ort auf der Welt befinden. Unabhängig davon, in welcher Zeitzone Sie sich befinden, wird die Prüfung am vorgesehenen Prüfungstag in der vorgesehenen Mitteleuropäische Zeit (MESZ) angeboten.
Klausurort „Ausland“: Wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands und seiner Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande) haben und KEINE Online-Klausur absolvieren möchten, wählen Sie den Klausurort „Ausland“. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Präsenzprüfung (Pen & Paper) in einer geeigneten deutschsprachigen Einrichtung am oder in der Nähe Ihres Wohnortes unter Aufsicht zu absolvieren (z.B. Goethe-Institut, Deutsche Schule), sofern die personellen und organisatorischen Möglichkeiten dies dort erlauben. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Österreich, Schweiz oder Ungarn haben und die Prüfung ggf. kostenpflichtig in einem Studienzentrum absolvieren möchten, füllen Sie das Online-Formular ebenfalls aus oder wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Ansprechperson.
Spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss ist das vollständig ausgefüllte Online-Formular Auslandsklausur an das Prüfungsamt zu senden. Sie müssen innerhalb dieser gesetzten Frist verbindlich mitteilen, an welcher deutschen Einrichtung im Ausland die Prüfung abgelegt wird und welche deutschsprachige Person bei der Klausur durchgängig die Aufsicht führen wird. Hierzu ist es erforderlich, dass der/die Studierende bei der Einrichtung selbständig eine Bestätigung einholt. Wenn die Angaben zum Klausurort und zur Klausuraufsicht zur gesetzten Frist nicht vollständig vorliegen, kann die Zulassung zur Prüfung zurückgenommen werden. Bitte klären Sie bereits bei der Terminvereinbarung, ob die Prüfung innerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung an dem Prüfungsdatum und innerhalb der Prüfungszeit möglich ist. Beachten Sie hierbei, dass für die Prüfung bezogen auf das Datum und die Uhrzeit die „deutsche“ Zeitzone gilt. Bei Prüfung in Ländern mit erheblicher Zeitverschiebung oder sollte der Klausurtermin auf einen nationalen Feiertag fallen, kontaktieren Sie unbedingt bis spätestens zwei Wochen nach Anmeldeschluss die unten angegebene Ansprechpartnerin für Auslandsklausuren. Sollten Sie sich von der Prüfung wieder abmelden wollen, beachten Sie bitte, dass Sie sich unbedingt zusätzlich zu Ihrer Abmeldung über das Online-Prüfungsportal auch mit der Einrichtung im Ausland in Verbindung setzen, damit die vorgesehene Aufsichtsperson über Ihre Abmeldung informiert ist und für Sie ggf. keine Kosten entstehen.
Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich einige Tage vor dem Prüfungstermin noch einmal mit der Einrichtung in Verbindung setzen, um sich bestätigen zu lassen, dass die Klausurunterlagen angekommen sind und die Aufsichtsperson weiterhin zur Verfügung steht.
Ihre Ansprechpartnerin für Auslandsklausuren im Prüfungsamt KSW ist Diana Riks (diana.riks, Tel: +49(0)2331-987-2888).
Bitte beachten Sie, dass die Einrichtungen i.d.R. Gebühren für die Prüfungsabwicklung erheben (bitte vor Ort bei der entsprechenden Einrichtung erfragen).
Weitere Informationen zu Prüfungen im Ausland: https://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudieren/pruefung_ausland.shtml
Was passiert, wenn ich meine Eingabe/Datei nicht rechtzeitig gespeichert habe?
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das System genau mit dem Erreichen des Endes der 15 Minuten nach Ende der Prüfungszeit keine Speicherungen mehr zulässt.
D.h. es können dann keine Eingaben mehr vorgenommen werden.
Ihre Klausur wird so bewertet, wie sie dem Prüfer/der Prüferin vorliegt. Nachreichungen auf anderem Weg sind nicht möglich.
Wie kann ich feststellen, ob meine Lösungen gespeichert sind?
Bitte fragen Sie nicht beim Prüfungsamt nach, ob Ihre Lösungen eingegangen sind!
Sie können die von Ihnen geschriebene Klausur selber einsehen (und somit alle Ihre gespeicherten Eingaben/Dokumente), indem Sie Ihre Klausur erneut aufrufen und dort nachgucken.
Wo finde ich mein Klausurergebnis und wo kann ich Einsicht nehmen?
Sie können die von Ihnen geschriebene Klausur sowie die Kommentare der Prüferin/des Prüfers einsehen, indem Sie Ihre Klausur erneut über das Moodle-Prüfungen aufrufen.
- Klausurergebnis: Sobald eine Korrektur Ihrer Klausur vorliegt, erhalten Sie von dem System eine automatische Benachrichtigungs-E-Mail. Darin finden Sie dann einen Link direkt zu Ihrem Klausurergebnis.
- Klausureinsichtnahme: Es ist nicht erforderlich die Einsichtnahme zu beantragen. Bitte schauen Sie selber nach, indem Sie Ihre Klausur noch einmal aufrufen. Diese Funktion steht Ihnen in der Regel bereits am Tag nach der Klausur zur Verfügung. Wenn Sie die Klausur schriftlich als Präsenzprüfung (Pen & Paper) absolviert haben, wird die Klausur zunächst eingescannt und ist daher erst ca. 1 Woche nach der Klausur zur Einsichtnahme online abrufbar.
Über eine bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Klausur wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Klausurtermin mitgeteilt.
Auch über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Erhalte ich eine Abgabebestätigung?
Unmittelbar nach Ende der Klausurzeit erhalten Sie keine Bestätigung per E-Mail.
Nachdem Sie die Lösung gespeichert haben, wird Ihnen zur Überprüfung angezeigt, wie Ihre Eingabe in der Datenbank des Systems gespeichert wurde. Kontrollieren Sie die angezeigten Werte. Dies ist auch nach Ende der Bearbeitungszeit weiterhin möglich. Alle Aufgaben, die Sie bearbeitet und gespeichert haben, werden mit einem Stern versehen (in der linken Spalte steht dann z.B. Aufgabe 1*). Bitte fragen Sie nicht beim Prüfungsamt nach, ob Ihre Lösungen eingegangen sind!
Für einige Klausuren wurde eine Funktion aktiviert, die eine automatisierte E-Mail generiert, die allerdings erst in der Nacht nach der Klausur vom System versendet wird. In dieser Nachricht wird bestätigt, dass Sie teilgenommen haben und Ihre Klausur in den Korrekturprozess startet.