Sonderregelung zur internen Umschreibung

Studierende, die innerhalb der Einschreib- und Rückmeldefrist (Wintersemester: 01.06. – 31.07., Sommersemester: 01.12.- 31.01.) einen der Bachelorstudiengänge

erfolgreich abschließen, können – bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen – mit dem schriftlichen Rückmeldeformular den Wechsel in einen der Masterstudiengänge

beantragen.

Gleiches gilt i.d.R. für Studierende, die eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) an der Fernuniversität in Hagen anstreben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erfolgreichen Leistungen (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erwerben und nachweisen müssen.

Nähere Informationen zur Einschreibung- und Rückmeldung erhalten Sie beim Studierendensekretariat.

Für an der FernUniversität eingeschriebene Studierende der Bachelorstudiengänge

die nach Ablauf der Einschreibe- und Rückmeldefrist einen der o.g. Bachelorstudiengänge erfolgreich abschließen und in einen der Masterstudiengänge

wechseln möchten, besteht i.d.R.– bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen – die Möglichkeit des Wechsels im Wintersemester bis spätestens zum 15.11. und im Sommersemester bis spätestens zum 15.05..

Der Wechsel in den Masterstudiengang kann formlos schriftlich unter Angabe der Matrikelnummer beantragt werden (master@fernuni-hagen.de). Bis zum Wechsel melden Sie sich zunächst online für den Bachelorstudiengang zurück. Sie können bereits Module aus dem Masterstudiengang belegen.

Gleiches gilt i.d.R. für Studierende, die innerhalb der regulären Einschreibfrist beim Studierendensekretariat eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) an der Fernuniversität in Hagen beantragt haben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erfolgreichen Leistungsnachweise (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erbringen und nachreichen dürfen.

An der FernUniversität eingeschriebene Studierende, die im Wintersemester zwischen dem 16.11. und dem Prüfungsanmeldeschluss (15.12.) bzw. im Sommersemester zwischen dem 16.05. und dem Prüfungsanmeldeschluss (15.06.) einen der Bachelorstudiengänge der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) erfolgreich abschließen und die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen für einen Masterstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) erfüllen, können nicht mehr in demselben Semester umgeschrieben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sich jedoch zu folgenden Modulprüfungen des Masterstudiengangs (gemäß der Studienordnung) anmelden:

M.A. Bildungswissenschaft  Module A1 bis A4
M.A. Geschichte Europas – Epochen, Umbrüche, Verflechtungen  Module I bis IV
M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext Modul MANDL 1, Modul MANDL 2
M.A. Politikwissenschaft   Module MB1 und MB2
M.A. Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext  Module I bis Modul IV
M.A. Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft  Modul 1, Modul 2

Voraussetzung ist eine Rückmeldung für den abgeschlossenen Bachelorstudiengang, eine ordnungsgemäße Belegung und die fristgerechte Prüfungsanmeldung (ausschließlich vom 16.11. bis 15.12. bzw. 16.05. bis 15.06.) online im Prüfungsportal (Tutorial zur Anmeldung). Eine Umschreibung in den Masterstudiengang kann – bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen –   innerhalb der Rückmeldefrist zum Folgesemester beim Studierendensekretariat beantragt werden. Bestandene und nicht bestandene Prüfung/en des Masterstudiengangs werden übernommen.

Gleiches gilt für Studierende, die eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) an der Fernuniversität in Hagen anstreben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erforderlichen Leistungen (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erbringen und nachweisen müssen, jedoch trotz frühzeitiger Ablegung der Prüfungen die Korrektur der nachzuweisenden Prüfungsleistungen erst innerhalb der o.g. Prüfungsanmeldefrist abgeschlossen wurde.  Statt einer Anmeldung online im Prüfungsportal, wenden Sie sich bitte in diesem Fall innerhalb der oben genannten Frist per E-Mail an das Prüfungsamt.

Studierende, die einen Bachelorstudiengang der Fakultät KSW erst nach den Prüfungsanmeldefristen abschließen bzw. Studierende, die eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät KSW an der Fernuniversität in Hagen anstreben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erforderlichen Leistungen (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erbringen und nachweisen müssen und die Bewertung der Modulprüfungen erst nach Ablauf der Prüfungsanmeldefrist erhalten, können – bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen –  innerhalb der Rückmeldefrist (Wintersemester: 01.06. – 31.07., Sommersemester: 01.12.- 31.01.) erst zum Folgesemester in den Masterstudiengang wechseln und sich auch erst im Folgesemester zu Prüfungen des Masterstudiengangs anmelden.

Fakultät KSW | 05.07.2023