Im Rahmen ihres Frauenförderungsprogramms vergibt die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses zum 01.04.2012 ein Promotionsstipendium an besonders qualifizierte Absolventinnen in einem von der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften angebotenen Fach, das Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion ist. Das Stipendium dient dem Zweck, die Anzahl der Promovendinnen in der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zu erhöhen.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.000 €, die Förderungsdauer 2 Jahre. Das Promotionsverfahren ist an der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften durchzuführen.
Weitere Regelungen und Informationen (wie z.B. zur Berufstätigkeit, zur Anrechnung von Einkommen) enthalten jeweils die Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien an Absolventinnen der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen und die Durchführungsverordnung zur Ordnung zur Vergabe von Promotionsstipendien an Absolventinnen der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen vom 20.09.2006.
Anträge auf Gewährung des Stipendiums sind bis zum 15. Dezember 2011 zu richten an den
Dekan der Fakultät für
Kultur- und Sozialwissenschaften
der FernUniversität in Hagen
Herrn Prof. Dr. Theo Bastiaens
58084 Hagen
Universitätsstraße 41
Mit dem formlosen Antrag auf Gewährung des Stipendiums sind einzureichen:
– das Zeugnis der Hochschulprüfung sowie die entsprechende Urkunde;
– eine Übersicht über bisherige wissenschaftliche Leistungen;
– ein inhaltliches und zeitliches Arbeitsprogramm, das von dem/der betreuenden Hochschullehrer/ Hochschullehrerin bzw. Privatdozenten/Privatdozentin gutachterlich geprüft worden ist. Dieses Gutachten ist beizufügen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Jürgens oder Frau Grimm-Lewark unter der Rufnummer 02331/987-2997 oder unter folgenden E-Mail-Adressen:
Anke.Juergens oder Kirsten.Grimm-Lewark.