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Ein Zertifikat für Jura-Studierende

[27.07.2021]

Ab dem 1. Oktober können Jura-Studierende ein Zertifikat über den Zwischenerfolg ihres Studiums erhalten. Anträge können ab 60 erreichten ECTS-Punkten gestellt werden.


Wer an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät studieren möchte, ist zumeist in einem der Studiengänge zum Bachelor und Master of Laws oder im Studiengang zur Ersten Juristischen Prüfung eingeschrieben. Manche Studierende belegen im Rahmen des Akademiestudiums einzelne Module, da sie Interesse an einzelnen Inhalten des Jurastudiums haben. Gemeinsam mit der Hochschulleitung schließt die Rechtswissenschaftliche Fakultät nunmehr eine Lücke zwischen den Bildungszielen „regulärer Abschluss“ und „Akademiestudium“:

Ab dem 1. Oktober 2021 können Studierende an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ein universitäres Zertifikat erhalten, wenn sie Module im Umfang von 60 ECTS-Punkten im Rahmen ihres Studiums in einem der Studiengänge der Fakultät erreicht haben. Hiermit können sie zum einen den Zwischenerfolg ihrer Studienbemühungen dokumentieren oder auch, wenn sie keinen vollen Studienabschluss anstreben, die FernUniversität in Hagen mit diesem Zertifikat verlassen. Das Zertifikat ist also gleichsam Dokumentation des individuellen Studienerfolges sowie Motivation, das Studium weiterzuführen.

Die Rahmenbedingungen

Unter diesen Rahmenbedingen können Studierende ab dem 1. Oktober 2021 auf Basis des neuen § 8a der Prüfungsverfahrensordnung der Fakultät das Zertifikat erhalten:

  • Für die Ausstellung des Zertifikats müssen sie in einem Studiengang der Fakultät eingeschrieben sein.
  • Das Zertifikat wird ausgestellt, wenn die Studierenden Leistungen im Umfang von 60 ECTS-Punkten in ihrem Studiengang nachgewiesen haben. Anerkannte Module werden hierbei nicht berücksichtigt.
  • Das Zertifikat kann einmal während der Einschreibung in den Studiengang ausgestellt werden und bezieht sich auf genau 60 ECTS-Punkte. Eine nachträgliche Änderung des Zertifikats, beispielsweise infolge von Verbesserungsversuchen, findet nicht statt.

In dem Zertifikat werden die Module, die erzielten Noten und die vergebenen ECTS-Punkte ausgewiesen. Es wird von der oder von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt. Selbstverständlich freut sich die Fakultät, wenn die Studierenden das Studium nach der Ausstellung des Zertifikats weiterführen. Antragsberechtigt sind alle Studierenden in den Studiengängen der Fakultät, auch wenn sie zum Zeitpunkt des Antrags bereits mehr als die geforderten 60 ECTS-Punkte absolviert haben.

Ab dem 1. Oktober 2021 wird im Downloadbereich der Fakultätsseiten ein Antragsformular zu finden sein.

Dekanat Rewi | 10.05.2024