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Karrierewege mit LL.B./LL.M. – Ausgabe 1 – ein Erfahrungsbericht

[13.12.2021]

Den Bachelor-/Masterabschluss in der Tasche. Und was nun? Viele AbsolventInnen der FernUniversität stellen sich genau diese Frage. Die neue Veranstaltungsreihe der Fach-studienberatung ReWi versucht Antworten zu liefern.


Eine Frage erreicht die Fachstudienberatung ReWi häufiger: Was kann ich mit einem Bachelor- und/oder Masterabschluss machen? Dies nahm die Fakultät zum Anlass, Ihren Studierenden eine Antwort zu geben. Eine neue Veranstaltungsreihe entstand. Das Konzept ist simpel: wir laden Menschen mit Bachelor- und/oder Masterabschluss ein und reden mit ihnen über ihren Weg in die Berufswelt. Besonders wichtig ist, dass wir Gäste einladen, die in den unterschiedlichsten Sparten arbeiten, um den Studierenden einen größtmöglichen Überblick zu verschaffen. So viel zum Konzept.

Über 70 Studierende fanden Ihren Weg in die erste Veranstaltung und waren vom Konzept sehr begeistert. Sie wünschen sich sehr, dass wir weitere Gäste einladen und zeigen, welche Wege man mit Bachelor-/Masterabschlüssen gehen kann.

Der erste Gast ist ein echtes Hagener Eigengewächs. Angefangen mit dem Bachelor of Laws, später Master of Laws und seit kurzem Doktor. Herr Dr. Alexander auf dem Keller hat seinen Weg „in den 43. Stock im Messeturm Frankfurt, mit Blick auf die Skyline“ geschafft. Herr auf dem Keller arbeitet in der internationalen Großkanzlei Simmons & Simmons und dort im Bereich Steuerrecht. Sein Arbeitsalltag unterscheidet sich wenig – um nicht zu sagen: gar nicht – von dem der VolljuristInnen. Diese Erkenntnis zeigt bereits, dass man sehr wohl seinen Weg in die (Groß-)Kanzleien der Republik finden kann. Hierzu sagt Herr auf dem Keller: „Man muss sich einfach trauen. Schreibt eine Initiativbewerbung. Mehr als ein Nein könnt Ihr nicht bekommen.

Die Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung steigen, wenn man sich in einem internationalen Umfeld bewirbt. Der Erfahrung von Herrn auf dem Keller nach liegt das daran, dass internationale MandantInnen den (vermeintlichen) Unterschied zwischen Bachelor/Master und Staatsexamen nicht kennen. Demzufolge machen sie in der täglichen Arbeit auch keine Unterscheidung. Beim Thema Gehalt merkt man den Unterschied dann schon. Ungeachtet dessen dass man ohne Staatsexamen weniger verdient, berichtet Herr auf dem Keller aber, dass seine Arbeit sich dafür mit seinem Privatleben gut vereinbaren lässt. Den Arbeitsaufwand der VolljuristInnen müsse er nicht leisten.

Alles in allem eine sehr gelungene Veranstaltung, die vielen Teilnehmenden einen kleinen Insight in den juristischen Arbeitsmarkt gegeben hat. Insbesondere muss man nicht unbedingt zwei Staatsexamina mitbringen, um in Anwaltskanzleien tätig zu sein.

Gleb Sakovski | 10.05.2024