Termin: 01.10.2019
Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind aktuell in 34 deutschen Städten entweder beschlossen oder eingeführt worden, hätten eingeführt werden müssen, oder es ist – u. a. für Hagen und 13 weitere Städte in Nordrhein-Westfalen – mit ihrer Einführung in absehbarer Zeit zu rechnen. Wie konnte es zu dieser höchst unwahrscheinlichen Entwicklung kommen? Der Vortrag gibt auf diese Frage eine Antwort. Mit Hilfe eines theoretischen Ansatzes aus der Politikfeldanalyse werden vier notwendige und eine hinreichende Bedingung identifiziert: Der Beschluss der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie (1), das aus dem Aarhus-Protokoll stammende Klagerecht anerkannter Umweltverbände (2), die systematische Nutzung dieses Rechts durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) für ihren „Kampf für saubere Luft“ (3) sowie das Versagen auf allen Ebenen, mit anderen Maßnahmen als Fahrverboten die Einhaltung der NO2-Immissionsgrenzwerte zu erreichen (4), sind allesamt notwendige Bedingungen. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Wahrnehmung hat der Abgasskandal keinen identifizierbaren kausalen Effekt auf die Fahrverbote. Hingegen erweist sich die Art und Weise, wie die deutschen Verwaltungsgerichte die Klagen der DUH entschieden haben – mit großem Interesse an Gesundheitsschutz und der Einhaltung des europäischen Rechts – als hinreichende Bedingung für die Situation, die erklärt werden soll.