Termin: 18.09.2019
Im November 2016 unterzeichneten die kolumbianische Regierung und die FARC-Guerilla einen Friedensvertrag. Der Vertrag weist den Weg für die Überwindung wesentlicher Konfliktursachen. Die eingerichtete Sondergerichtsbarkeit ist das Rückgrat des Friedensprozesses: Sie sieht für Verbrechen im Zusammenhang mit dem über 50 Jahre währenden bewaffneten Konflikt Strafminderung im Gegenzug gegen Aufklärung der Wahrheit, Reparation und bei Nichtwiederholung der Straftaten vor.
Prof. Juan Ramon Martínez Vargas lehrt an der Universidad del Rosario (Bogotá) Menschenrechte und Völkerrecht. Er wurde an der Universidad Alfonso X El Sabio de Madrid promoviert. Derzeit ruht seine Professortätigkeit wegen seiner Aufgaben als Richter am Sondergericht.