Termin: 26.10.2016
Neuere neurobiologische und ältere statistische Befunde nähren, ebenso wie die Psychoanalyse und andere psychologische Schulen, Zweifel an der Willensfreiheit. Andererseits ist sie völlig unverzichtbar, um das Recht in der heute gebräuchlichen Weise zu praktizieren und zu verstehen. (Die vereinzelten Konstruktionen, die ohne Willensfreiheit auszukommen versuchen, sind gekünstelt.) Der strafrechtliche Schuldvorwurf, die zivilrechtliche Privatautonomie, Grund- und Freiheitsrechte, Wahlen und Prozesshandlungen sind ohne Willensfreiheit nicht schlüssig zu denken.
Der Vortrag zeigt, wie das Kausalschema der empirischen Naturwissenschaften zum Willensfreiheitsschema der Rechtswissenschaft passt, eröffnet aber auch neue Perspektiven.