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Prof. Dr. Dres. h.c. Josef Isensee, Bonn

„Die Grenze als Wesen und Wirkung des Rechts“

Termin: 15.12.2015

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Die Funktion des Rechts ist es, Grenzen zu ziehen und zu wahren: Grenzen zwischen den Individuen, zwischen diesen und dem Staat, zwischen den Staaten. Grenzen sind ambivalent. Sie schließen ein und schließen aus. Sie hegen nach innen, und sie schützen nach außen, aber sie engen auch ein und wehren ab. Sie können Freiheit wie Unfreiheit erzeugen. Der rechtlichen Grenzen bedarf es, wo widersprüchliche Interessen aufeinanderstoßen, wo das Begehren sich an der Knappheit der Güter bricht und auf die Enge des Raumes stößt, wo Streit droht und Enttäuschung möglich ist. Es gibt keine grenzenlosen subjektiven (Grund-)Rechte, weil die rechtliche Freiheit des einen dort endet, wo die rechtliche Freiheit des anderen beginnt. Das Recht stößt seinerseits auf Grenzen. Es bildet nur eine Teilordnung des gesellschaftlichen Lebens, und es überhöbe sich, wollte es die Totalität des Lebens erfassen.

Prof. Dr. Dres. h.c. Josef Isensee, Bonn: geb. 10.06.1937 in Hildesheim. 1957–1961 Studium der Rechtswissenschaft und der Philosophie in Freiburg i. Br., Wien und München. Juristischer Vorbereitungsdienst sowie beide juristische Staatsprüfungen in München. In Erlangen-Nürnberg Promotion zum Doktor iur. utr. (1967) sowie Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht sowie Steuerrecht (1970). 1971-1975 o. Professor an der Universität des Saarlandes für Staats- und Verwaltungsrecht. Seit 1975 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn bis zur Emeritierung 2002.

Veranstalter des Vortrags waren das Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften und die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen.

videostreaming | 12.08.2021
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