Termin: 06.07.2015
Der seit langem angestrebte und weitgehend für gesichert gehaltene Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist durch das Gutachten des Luxemburger Gerichtshofs (EuGH) einstweilen, möglicherweise aber auch für eine nicht überschaubare Zeit gestoppt worden. Dies wirft neben der notwendigen Analyse der Begründung der Aussagen des Gutachtens grundsätzliche Fragen auf. Ist ein Beitritt der EU zur EMRK überhaupt sinnvoll? Kann das Verhältnis zwischen dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg (EGMR) nur in den Kategorien des Rechts gesehen werden, oder offenbart das Gutachten, dass es - zumindest auch - schlicht um Machtfragen geht, wie sie bekanntlich im Verhältnis nationaler (Verfassungs-)Gerichte zu den beiden genannten internationalen Gerichten ebenfalls zum Ausdruck kommen? Und schließlich: Das Gutachten könnte die Stellung der EU-Mitgliedstaaten als „Herren der Verträge“ in Frage stellen und damit als weiterer bedeutsamer Schritt hin zur Errichtung einer konstitutionellen Ordnung und zur Ablösung von den völkerrechtlichen Grundlagen der Union anzusehen sein.
Veranstalter des Vortrags waren das Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften und die Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen.