Termin: 10.07.2014
Der Fall des am 6. Mai 2014 verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt hatte bundesweit für ein breites mediales Echo gesorgt. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte im Februar 2012 eine große aus dem Nachlass des Vaters von Cornelius Gurlitt stammende Anzahl von Kunstwerken beschlagnahmt. Bis heute ist die Herkunft vieler Kunstwerke ungeklärt, ein Teil der Werke galt seit 1945 als verschollen, bei anderen Werken wird vermutet, dass es sich um NS-Raubkunst handelt.
Der Vortrag fand im Rahmen der Reihe „Colloquia Iuridica“ statt.