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Dr. Paul Melot de Beauregard

„Die Begrenzung von Gehältern“

Termin: 16.05.2013

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Öffentlicher Vortrag an der FernUniversität

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Über „Die Begrenzung von Gehältern“ spricht Rechtsanwalt Dr. Paul Melot de Beauregard am 16. Mai in einer öffentlichen Veranstaltung der FernUniversität in Hagen. Der Referent ist Lehrbeauftragter im Fach Arbeitsvertragsrecht ihrer Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das Thema wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert, es hat also nicht nur durch die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz (Minder-Volksabstimmung) Bedeutung erlangt hat. Im Anschluss an den Vortrag wird es Gelegenheit zur Diskussion geben. Die Veranstaltung findet in der Reihe „Colloquia Iuridica“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät unter dem Dach des „Hagener Forschungsdialogs“ der FernUniversität ab 17 Uhr in ihrem neuen Seminargebäude auf ihrem Campus, Universitätsstr. 33, 58097 Hagen, statt.

Dr. Paul Melot de Beauregard ist seit 2012 Lehrbeauftragter im Fach Arbeitsvertragsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Er arbeitet im Hauptberuf als Partner im Münchener Büro von McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP und leitet als Fachanwalt für Arbeitsrecht den Fachbereich Arbeitsrecht am Standort München.

Dr. Melot de Beauregard studierte an den Universitäten München und Würzburg und leistete sein Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Er wurde 2001 mit einer Dissertation über ein tarifrechtliches Thema an der Universität Würzburg promoviert. 2002 erwarb er einen LL.M. (labour law) an der London School of Economics and Political Science. Bei McDermott ist Dr. Melot de Beauregard seit 2005 tätig. Vor dieser Zeit war er Rechtsanwalt in der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Berlin. Seine Fachgebiete sind das nationale und internationale Arbeitsrecht sowie die angrenzenden Rechtsgebiete. Er verfügt insbesondere über langjährige Erfahrung bei Restrukturierungen, Unternehmenstransaktionen, Betriebsschließungen sowie im Betriebsverfassungs- und Tarifrecht einschließlich dem kirchlichen Dienstrecht. Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der Beratung bei der Gestaltung von Vergütungsmodellen, bei Abschluss und Beendigung von Dienstverträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und Führungskräften, im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und im Outsourcing.

videostreaming | 12.08.2021
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