Termin: 14.2.2013
Das Gewerberecht ist die Zentralmaterie des Wirtschaftsverwaltungsrechts, das wiederum – neben dem Wirtschaftsvölkerrecht, Europäischen Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverfassungsrecht – Teil des Öffentlichen Wirtschaftsrechts ist. Das Gewerberecht liefert viele Beispiele für die klassischen Instrumente des Wirtschaftsverwaltungsrechts (Zusammenfassung).