Termin: 28.06.2012
Prof. Dr. Jörg Ennuschat bespricht einen Fall zum Kommunalrecht. Es handelt sich um einen "Klausurklassiker": Eine Nazi-Partei will die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen. Die Stadt ist darüber verständlicherweise sehr unglücklich und vielleicht fast ein bisschen froh über die zu befürchtende gewalttätige Gegendemonstration - ist diese Gefahr doch ein willkommener Grund, der Nazi-Partei die Zulassung zur Stadthalle zu verweigern.
Der Fall behandelt Kernprobleme des Kommunalrechts (Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung), des Polizeirechts (öffentliche Sicherheit, Zweckveranlasser) und des Verwaltungsprozessrechts (Prüfung der Zwei-Stufen-Theorie im Verwaltungsrechtsweg; Prüfung von § 123 Abs. 1 VwGO) und enthält Bezüge zum Wirtschaftsverwaltungsrecht (Zulassung zu einem Markt gem. § 70 GewO).
PDF des Sachverhalts; MP3 der Fallbesprechung