Termin: 09.12.2021
Begrüßung
Vortrag
Diskussion
Die Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer durch die nationalen und Unions-Gerichte stellte für Privatpersonen (natürliche und juristische Personen) als Verfahrensbeteiligte stets ein reales und ernstes Problem dar, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf Unionsebene. Natürlich waren die nationalen und Unions-Gerichte selbst, aber auch der nationale und Unions-Gesetzgeber aufgefordert, diesem Problem zu begegnen. Im Rahmen der Europäischen Union wurde durch Entwicklungen sowohl auf der Ebene des Primärrechts als auch auf der Ebene der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union, d. h. des Gerichts und des Gerichtshofes, stets im Zusammenhang mit den allgemeinen Grunssätzen und den Grundrechten des Unionsrechts schrittweise eine Lösung des Problems erzielt (s. C. Iliopoulos, Die Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer vor dem Gerichtshof der EU als Entschädigungsgrund, Das Unternehmen in der Wettbewerbsordnung, Festschrift für Gerhard Wiedemann zum 70. Geburtstag, 2020, C.H. Beck, S. 761-790). Constantinos Iliopoulos, geboren 1948; Absolvent der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Athen (1971); Absolvent der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Postgraduiertenstudium) der Wirtschaftsuniversität Athen (1974); Zulassung zur Anwaltschaft von Athen (1973); Doktor der Rechte der Universität Hamburg (1984); Rechtsanwalt (1973-2016); Professor für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht (2007-2015) und Professor im Master-Programm für internationales und europäisches Energierecht (2015 bis heute) an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Democritus Universität Thrazien; Assistent (1980-1984), Lehrbeauftragter (1992-2006) und Gastprofessor (2015) an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg; Mitglied der griechischen Wettbewerbskommission (1992-2006); Rechtsberater des Ministers für Wirtschaftliche Entwicklung und Energie (2007-2009); Rechtsberater der Regierung der Republik Zypern (2002 2003); Mitglied des Verwaltungsrats des Zentrums für internationales und europäisches Wirtschaftsrecht von Thessaloniki (2005-2011); Schatzmeister (1987-2000), Generalsekretär (2000-2016) und Vorstandsmitglied (1987 bis heute) der Griechischen Vereinigung für Europarecht; Präsident der Griechischen Vereinigung für Energierecht; Vizepräsident der Deutsch-Griechischen Juristenvereinigung, Hamburg (1987 bis heute); Generalsekretär der Griechisch-Deutschen Juristenvereinigung, Athen (1990 bis heute); Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen; Richter am Gericht der EU seit dem 13. April 2016.