Termin: 12.12.2019
Der Vertrag von Lissabon verlangt, dass die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments nach Mitgliedstaaten dem Grundsatz der degressiven Proportionalität folgen muss. Der Grundsatz verkörpert den politischen Willen, dass die bevölkerungsstärkeren Mitgliedstaaten einer Unterrepräsentation zustimmen, damit die bevölkerungsschwächeren Mitgliedstaaten besser repräsentiert werden. Der Vortrag berichtet davon, wie im Vorfeld der vergangenen Wahl der Ausschuss für Verfassungsfragen das Thema anging und welche Entscheidung schließlich zustande kam.