Termin: 11.10.2018
Angesichts der Gefahr, dass unter dem Eindruck einer in Teilen der Bevölkerung verbreiteten Stimmungslage politischer Opportunismus zu einer schleichenden Erosion der Errungenschaften führen könnte, mit denen das geeinte Europa die Gefahren von Autoritarismus und Nationalismus zu bändigen hoffte, wird der Beitrag das Widerstandspotential rechtlicher Kategorien untersuchen. Er geht der Frage nach, ob aus der durch Verträge geschaffenen supranationalen Rechtsordnung, solange diese als solche Bestand hat, überpositive Normen mit Verfassungsqualität abgeleitet und verteidigt werden können, die selbst durch einvernehmliches Handeln der „Herren der Verträge“ nicht außer Kraft gesetzt werden können. Welche Einschränkungen von „Souveränität“ muss politische Handlungsfreiheit hinnehmen, wenn ein Gemeinwesen in den Formen des Rechts verfasst sein und regiert werden soll? Der Beitrag versucht eine Bestandsaufnahme anhand von theoretischen Überlegungen und Beispielen aus der institutionellen Praxis.